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Autor: Betreff: FWDL 12

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  erstellt am: 8.2.2010 um 20:41 
Moinsen Kameraden!
Bin aktuell W9er, möchte aber gerne die nächsten drei Monate beim Bund bleiben um die Zeit zum dualen Studium zu überbrücken, sprich FWDL 12.

Nun ist unser PersFw aber nicht gerade ein Freund davon: "Ich lass nur FWDL 23 durch". Auch wenn er das ja "eigentlich nicht zu entscheiden hat, sondern Spieß und Staffel Chef (liege ich da richtig?)

Könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich trotzdem FWDL 12 machen kann? Komischer Weise wird FWDL 12 in anderen Staffeln genehmigt, nur unsere zickt da ein wenig rum.

Oder soll ich einfach mal ins GeZi gehen und mir nen Antrag holen, im Sinne von einfach mal versuchen?

MKG

 
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  erstellt am: 8.2.2010 um 20:47,  Antwort 1 
Vllt einfach mal beim Chef vorsprechen und einen Antrag stellen?
 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 20:50,  Antwort 2 
So siehts aus. Der Persuffz hat da eigentlich wenig mitzureden. Am besten Dienstweg einhalten und erst ma zum Zugführer gehn. Dann Spieß/Chef und es ist generell wenn FWDL stelle da sind möglich 1Monat bis 14 Monate länger zu machen. Nämlich zum Überbrücken bis zum Studium und zur Ausbildung is das ganze eigentlich acuh da.... Daher einfach ansprechen.

LG

 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 21:09,  Antwort 3 
quote:
Nämlich zum Überbrücken bis zum Studium und zur Ausbildung is das ganze eigentlich acuh da
Nein, denn die Bekämpfung von Übergangsarbeitslosigkeit ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.


Si vis pacem, para bellum!

 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 21:12,  Antwort 4 
Ich habe schon mal mit meinem TE-Führer (wir haben keine Züge, sondern Teil-Einheiten) gesprochen und der meinte auch nur das ich mich ans Pers wenden muss.

Nun weiß ich aber von einem anderen Kameraden, der das selbe vor hatte, auch erst zum Chef gegangen ist, dann zum Spieß geschickt wurde und weiter zum Pers. Dem wurde das gleiche zum Schluss gesagt: "nur FWDL 23".

Aber mit welcher Begründung machen die das? Ich meine Bw ist sonst auch immer so besorgt um alles. Erst groß FWDL anwerben und dann im Kleingedruckten finden nur 23 Monate oder was?

 
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Moderator




Posts: 5422
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  erstellt am: 8.2.2010 um 21:17,  Antwort 5 
Was erwartest du denn jetzt? Stell bei deinem DV einen Antrag auf FWDL 12 oder lass es. In letzterem Fall erfährst du bloß nie, ob es klappt.

Und das die Bundeswehr prinzipiell an jemandem, der ganze 23 Monate bleibt ein größeres Interesse hat, liegt doch wohl auf der Hand.


Si vis pacem, para bellum!

 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 21:30,  Antwort 6 
Das FWDL 23 durch aus lieber angenommen wird ist verständlich. Ich werde morgen mal zum Staffelchef gehen und nachfragen.
Wenn ich jedoch einen Antrag stelle und dieser abgelehnt wird, muss der doch aber auch begründet werden?

 
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  erstellt am: 9.2.2010 um 13:47,  Antwort 7 
quote:
Nein, denn die Bekämpfung von Übergangsarbeitslosigkeit ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.

Aufgabe vielleicht nicht ... Aber damit geworben wird trotzdem.
Zitat von bundeswehr-karriere.de:
quote:
Sie können Ihre Grundwehrdienstzeit von neun Monaten auf bis zu 23 Monate verlängern. In dieser Zeit können Sie die Bundeswehr genauer kennen lernen, um sich für eine längerfristige Anstellung zu bewerben. Oder auch, um einfach die Zeit bis zum Beginn von Ausbildung oder Studium zu überbrücken.

 

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  erstellt am: 9.2.2010 um 15:07,  Antwort 8 
Genau daran hab ich auch gedacht als ich den Post geschrieben habe. Klar nehmen sie lieber FWDL23 um diese evtl acuh in den Einsatz zu schicken da man mit 12 oder acuh 15 Monaten zu wenig Dienstzeit hat um evtl nach Afganistan geshcickt zu werden. Aber Prinzipiell ist es ja so das man 1-14 Monate verlängern kann wie man selbst interesse dran hat. Ob sie einen nehmen is dann ein anderes. Aber die Entscheidung liegt ja wohl beim KpChef und net beim Persuffz?!

 
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  erstellt am: 9.2.2010 um 15:30,  Antwort 9 
Nein, der KpChef entscheidet nicht über den FWDL-Antrag.


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  erstellt am: 9.2.2010 um 17:10,  Antwort 10 
Könntest du die Entscheidungsabläufe mal bitte erklären C?

Ich hab nämlich so n diffuses Halbwissen dazu im Kopf und würde gerne wissen, ob das stimmt oder ob ich das falsch in Erinnerung habe, is ja nun schon ne weile her...

Mein damaliger Spieß hat übrigens auch getönt, dass man unter FWDL18 sowieso keinen Antrag stellen müsse, klappe eh nicht. Mein 12er ging dann aber komischerweise doch durch...

 

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  erstellt am: 9.2.2010 um 17:30,  Antwort 11 
Welche Entscheidungsabläufe jetzt genau?

Dass die Wahl eher auf denjenigen trifft, der eine längere Dienstzeit anstrebt, resultiert natürlich aus dem Gedanken möglichst langer Verwendbarkeit auf dem Dienstposten. Das gilt natürlich umso mehr, je zeit- und kostenintensiver sich die Ausbildung gestaltet (hat). Zudem dürfte auch die Möglichkeit einer besonderen Auslandsverwendung mit hineinspielen.

Der Verfahrensablauf sieht so aus, dass der Soldat einen Antrag an den DV richtet und dieser ihn über die S1-Abteilung und unter Abgabe einer Stellungnahme an die Brigade bzw. Division weiterleitet, die dann über den Antrag entscheidet. Zuständigkeitshalber wird ggf. das KWEA noch mit eingebunden.


Si vis pacem, para bellum!

 

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  erstellt am: 9.2.2010 um 19:11,  Antwort 12 
quote:

Der Verfahrensablauf sieht so aus, dass der Soldat einen Antrag an den DV richtet und dieser ihn über die S1-Abteilung und unter Abgabe einer Stellungnahme an die Brigade bzw. Division weiterleitet, die dann über den Antrag entscheidet. Zuständigkeitshalber wird ggf. das KWEA noch mit eingebunden.


Genau das meinte ich. Und genau so hatte ich es auch in Erinnerung. Danke!

 

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Posts: 9
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  erstellt am: 10.2.2010 um 10:40,  Antwort 13 
Bei uns hatte auch einer Problem.
Nachdem der PersFeldwebel ihn nicht angenommen hat, ist er direkt zum S1 gegangen.
Dann war es kein Problem.

Oder sprich mit deiner VP, die kann auch richtig druck machen!

 

Moderator




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  erstellt am: 10.2.2010 um 11:02,  Antwort 14 
quote:
Oder sprich mit deiner VP, die kann auch richtig druck machen!
Du machst deinem Nick alle Ehre

Nochmal: Weder innerhalb der Einheit, noch des Verbandes wird der FWDL-Antrag beschieden. Und der KpChef wird sich bei seiner Stellungnahme wohl kaum von irgendeiner VP unter Druck setzen lassen, er hat ohnehin pflichtgemäß im Sinne des Dienstherrn zu handeln.


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