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Autor: Betreff: Nachträgliche Ausmusterung?

Mitglied




Posts: 5
Registriert: 5.2.2010
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 5.2.2010 um 20:34 
Hallo Community,

wie bereits die Überschrift verrät, geht es zentral um das oben genannte Thema. Vorweg: Ich habe die Suchfunktion und auch u.a. Google.de genutzt - leider gab es keine Ergebnisse, die eine ähnliche Situation wie meine beantwortet haben. Deshalb frage ich nun euch und zwar:

Ich habe meine Grundausbildung am 01.10.2009 begonnen und auch erfolgreich abgeschlossen. Seit dem 01.01.2010 bin ich in meiner Stammeinheit und alles ist soweit "Ok". In der zweiten Januarwoche bin ich aufgrund dieses tollen Wetters auf meine linke Hand gefallen - diese tut seitdem im Daumengelenk extrem weh, wenn ich arbeite.

Seit diesem Vorfall war ich bereits zweimal beim Stabsarzt. Ich würde beim Zivilarzt unter die Lupe genommen (Röntgen usw.) und er hat mir heute gesagt, nachdem ich eine Woche KZH geschrieben war, dass mein Splitterbruch, den ich mit 15 Jahren hatte, daran Schuld sei. Ich habe damals eine Schraube in mein Handgelenk implantiert bekommen, weil ich einen schweren Bruch hatte - genau diese Schraube splittert nun im Handgelenk und verursacht die Schmerzen. Am kommenden Montag muss ich zum Stabsarzt und soll einer CT unterzogen werden.

Meine Frage(n) lautet nun wie folgt:
1. Die CT wird sicher im BWK sein, richtig?
2. Die Bundeswehr weiß nichts von dem Bruch, da bei der Musterung damals alles okay war. Was erwartet mich in der Hinsicht nun?
3. Was mache ich, wenn ich nachträglich deshalb ausgemustert werde? Ist dies möglich? Muss ich dann Zivildienst leisten?

Danke für eure Antworten und Hilfe
Grüße

 

Mitglied




Posts: 396
Registriert: 3.5.2006
Status: Offline

  erstellt am: 5.2.2010 um 21:00,  Antwort 1  
Ad 1.)
Wenn du kein großes Facharztzentrum wie zB in Sigmaringen im Standort hast (wovon ich ausgehe), wirst du ins BWK geschickt werden.

Ad 2.)
Für eine nützliche Antwort darauf fehlt mir das wissen. Solltest du aber entlassen werden, weil der Bund die Behandlungskosten scheut, wäre das ziemlich unsozial. Wahrscheinlicher ist wohl eher, dass du auf einen Posten kommst, auf dem du mit deiner Hand arbeiten kannst. Welcher Tätigkeit gehst du denn momentan nach?

Ad 3.)
Möglich ist alles. Zivildienst musst du dann nicht leisten. Ausgemustert ist ausgemustert. Sollte es dazu kommen, wirst du aus der BW wieder ins zivile Leben entlassen und kannst dich um deine Zukunft kümmern.

Interessant wäre es zu wissen, ob der Unfall im Dienst passiert ist, denn dann wäre es ggf. eine Wehrdienstbeschädigung.

 

Mitglied




Posts: 5
Registriert: 5.2.2010
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 5.2.2010 um 22:23,  Antwort 2  
Also aktuell soll ich ins* (editiert) GeZi meiner Einheit eingesetzt werden, aber selbst hier zuhause tippe ich alles mit nur einer Hand ab.

Der Unfall, also das Ausrutschen, ist in der Kaserne passiert. Es war einfach zu rutschig und es lag zu wenig Salz.

Editiert am 5.2.2010 von Casual

 

Mitglied




Posts: 271
Registriert: 3.9.2003
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 6.2.2010 um 16:45,  Antwort 3  
quote:
Ich habe damals eine Schraube in mein Handgelenk implantiert bekommen, weil ich einen schweren Bruch hatte - genau diese Schraube splittert nun im Handgelenk und verursacht die Schmerzen.


Bzgl. WDB könnte m.E. entscheidend sein, ob die Schraube noch drin ist UND ob die Bw davon wußte UND ob der Unfall ohne Schraube genauso verlaufen wäre.


même si tout est perdu, saches qu'il reste l'honneur à sauver

 

Mitglied




Posts: 5
Registriert: 5.2.2010
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Geschlecht: Male

  erstellt am: 6.2.2010 um 19:45,  Antwort 4  
Könntest du bitte ohne Abkürzungen antworten? Ich verstehe davon kein Stück. (Mal abgesehen von MSG usw. verstehe ich die Bundeswehrabkürzungen nicht...)

Also zu deinen Fragen:
- Die Schraube ist noch drinne und soll es, laut Chirurg, auch bleiben.
- Die Bundeswehr wusste vorher nicht davon, da ich sonst meine Tauglichkeit eingebüßt hätte. Zu dem Zeitpunkt der Musterung war jedoch alles einwandfrei und schmerzfrei!
- Nun, ohne Schraube wäre der Unfall sicher nicht so gewesen, da ohne Schraube nichts hätte splittern können.

 

Mitglied




Posts: 271
Registriert: 3.9.2003
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 6.2.2010 um 20:09,  Antwort 5  
WDB = WehrDienstBeschädidung

Hinsichtlich Deiner Eingangsfrage wird Dir hier wohl keiner eine rechtsverbindliche Ansage machen können, was mit DIR geschehen wird. Ärger wird die Schraube Dir aber sicherlich noch bringen.

Und eine Ausmusterung ist grundsätzlich immer möglich.


même si tout est perdu, saches qu'il reste l'honneur à sauver

 

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Posts: 66
Registriert: 10.8.2009
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 7.2.2010 um 14:47,  Antwort 6  
Also auf gut Deutsch haben sie bei der Musterung die Sache verschwiegen?
 

Mitglied




Posts: 5
Registriert: 5.2.2010
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 7.2.2010 um 20:21,  Antwort 7  
Ich habe es damals bei der Musterung nicht gesagt, nein. Zu dem damaligen Zeitpunkt hatte ich jedoch auch keine Schmerzen usw. und mein Arzt meinte, dass meine Hand wieder voll einsatzfähig sei.
 

Moderator




Posts: 5425
Registriert: 3.7.2005
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 7.2.2010 um 20:35,  Antwort 8  
Die Frage lautete damals aber auch nicht, ob du aktuell Schmerzen hast, sondern u.a. ob Knochenbrüche vorlagen oder Krankenhausbehandlungen erfolgt sind. Auch bei der Einstellungsuntersuchung hast du einen ärztlichen Befragungsbogen ausgefüllt, in dem entsprechende Fragen enthalten sind.

Tja, der Truppenarzt wird dich natürlich erst einmal behandeln, Folgeansprüche im Zuge einer Wehrdienstbeschädigung könnten sich jedoch in der Tat schwierig gestalten.


Si vis pacem, para bellum!

 
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Posts: 5
Registriert: 5.2.2010
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 8.2.2010 um 15:06,  Antwort 9  
Mir geht es nicht darum, eine WDB gültig zu machen oder andere finanzielle Bezüge für den Unfall von der Bundeswehr zu bekommen. Ich wollte lediglich wissen, was nun passieren kann bzw. was wahrscheinlich ist.
 
 


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