Casual
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Posts: 5 Registriert: 5.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 5.2.2010 um 20:34 |
Hallo Community,
wie bereits die Überschrift verrät, geht es zentral um das oben genannte
Thema. Vorweg: Ich habe die Suchfunktion und auch u.a. Google.de genutzt -
leider gab es keine Ergebnisse, die eine ähnliche Situation wie meine
beantwortet haben. Deshalb frage ich nun euch und zwar:
Ich habe meine Grundausbildung am 01.10.2009 begonnen und auch erfolgreich
abgeschlossen. Seit dem 01.01.2010 bin ich in meiner Stammeinheit und alles
ist soweit "Ok". In der zweiten Januarwoche bin ich aufgrund dieses tollen
Wetters auf meine linke Hand gefallen - diese tut seitdem im Daumengelenk
extrem weh, wenn ich arbeite.
Seit diesem Vorfall war ich bereits zweimal beim Stabsarzt. Ich würde beim
Zivilarzt unter die Lupe genommen (Röntgen usw.) und er hat mir heute
gesagt, nachdem ich eine Woche KZH geschrieben war, dass mein
Splitterbruch, den ich mit 15 Jahren hatte, daran Schuld sei. Ich habe
damals eine Schraube in mein Handgelenk implantiert bekommen, weil ich
einen schweren Bruch hatte - genau diese Schraube splittert nun im
Handgelenk und verursacht die Schmerzen. Am kommenden Montag muss ich zum
Stabsarzt und soll einer CT unterzogen werden.
Meine Frage(n) lautet nun wie folgt:
1. Die CT wird sicher im BWK sein, richtig?
2. Die Bundeswehr weiß nichts von dem Bruch, da bei der Musterung damals
alles okay war. Was erwartet mich in der Hinsicht nun?
3. Was mache ich, wenn ich nachträglich deshalb ausgemustert werde? Ist
dies möglich? Muss ich dann Zivildienst leisten?
Danke für eure Antworten und Hilfe
Grüße
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swexxx
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 Posts: 396 Registriert: 3.5.2006 Status: Offline
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erstellt am: 5.2.2010 um 21:00, Antwort 1 |
Ad 1.)
Wenn du kein großes Facharztzentrum wie zB in Sigmaringen im Standort hast
(wovon ich ausgehe), wirst du ins BWK geschickt werden.
Ad 2.)
Für eine nützliche Antwort darauf fehlt mir das wissen. Solltest du aber
entlassen werden, weil der Bund die Behandlungskosten scheut, wäre das
ziemlich unsozial. Wahrscheinlicher ist wohl eher, dass du auf einen Posten
kommst, auf dem du mit deiner Hand arbeiten kannst. Welcher Tätigkeit gehst
du denn momentan nach?
Ad 3.)
Möglich ist alles. Zivildienst musst du dann nicht leisten. Ausgemustert
ist ausgemustert. Sollte es dazu kommen, wirst du aus der BW wieder ins
zivile Leben entlassen und kannst dich um deine Zukunft kümmern.
Interessant wäre es zu wissen, ob der Unfall im Dienst passiert ist, denn
dann wäre es ggf. eine Wehrdienstbeschädigung. |
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Casual
Mitglied
Posts: 5 Registriert: 5.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 5.2.2010 um 22:23, Antwort 2 |
Also aktuell soll ich ins* (editiert) GeZi meiner Einheit eingesetzt
werden, aber selbst hier zuhause tippe ich alles mit nur einer Hand ab.
Der Unfall, also das Ausrutschen, ist in der Kaserne passiert. Es war
einfach zu rutschig und es lag zu wenig Salz.
Editiert am 5.2.2010 von Casual |
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diodon-IV
Mitglied
 Posts: 271 Registriert: 3.9.2003 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 6.2.2010 um 16:45, Antwort 3 |
quote: Ich habe damals eine
Schraube in mein Handgelenk implantiert bekommen, weil ich einen schweren
Bruch hatte - genau diese Schraube splittert nun im Handgelenk und
verursacht die Schmerzen.
Bzgl. WDB könnte m.E. entscheidend sein, ob die Schraube noch drin ist UND
ob die Bw davon wußte UND ob der Unfall ohne Schraube genauso verlaufen
wäre.
même si tout est perdu, saches qu'il reste l'honneur à sauver |
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Casual
Mitglied
Posts: 5 Registriert: 5.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 6.2.2010 um 19:45, Antwort 4 |
Könntest du bitte ohne Abkürzungen antworten? Ich verstehe davon kein
Stück. (Mal
abgesehen von MSG usw. verstehe ich die Bundeswehrabkürzungen nicht...)
Also zu deinen Fragen:
- Die Schraube ist noch drinne und soll es, laut Chirurg, auch bleiben.
- Die Bundeswehr wusste vorher nicht davon, da ich sonst meine Tauglichkeit
eingebüßt hätte. Zu dem Zeitpunkt der Musterung war jedoch alles
einwandfrei und schmerzfrei!
- Nun, ohne Schraube wäre der Unfall sicher nicht so gewesen, da ohne
Schraube nichts hätte splittern können. |
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diodon-IV
Mitglied
 Posts: 271 Registriert: 3.9.2003 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 6.2.2010 um 20:09, Antwort 5 |
WDB = WehrDienstBeschädidung
Hinsichtlich Deiner Eingangsfrage wird Dir hier wohl keiner eine
rechtsverbindliche Ansage machen können, was mit DIR geschehen wird. Ärger
wird die Schraube Dir aber sicherlich noch bringen.
Und eine Ausmusterung ist grundsätzlich immer möglich.
même si tout est perdu, saches qu'il reste l'honneur à sauver |
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Rollo83
Mitglied
Posts: 66 Registriert: 10.8.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 7.2.2010 um 14:47, Antwort 6 |
Also auf gut Deutsch haben sie bei der Musterung die Sache verschwiegen? |
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Casual
Mitglied
Posts: 5 Registriert: 5.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 7.2.2010 um 20:21, Antwort 7 |
Ich habe es damals bei der Musterung nicht gesagt, nein. Zu dem damaligen
Zeitpunkt hatte ich jedoch auch keine Schmerzen usw. und mein Arzt meinte,
dass meine Hand wieder voll einsatzfähig sei. |
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-C-
Moderator
 Posts: 5425 Registriert: 3.7.2005 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 7.2.2010 um 20:35, Antwort 8 |
Die Frage lautete damals aber auch nicht, ob du aktuell Schmerzen hast,
sondern u.a. ob Knochenbrüche vorlagen oder Krankenhausbehandlungen erfolgt
sind. Auch bei der Einstellungsuntersuchung hast du einen ärztlichen
Befragungsbogen ausgefüllt, in dem entsprechende Fragen enthalten sind.
Tja, der Truppenarzt wird dich natürlich erst einmal behandeln,
Folgeansprüche im Zuge einer Wehrdienstbeschädigung könnten sich jedoch in
der Tat schwierig gestalten.
Si vis pacem, para bellum! |
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Casual
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Posts: 5 Registriert: 5.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 8.2.2010 um 15:06, Antwort 9 |
Mir geht es nicht darum, eine WDB gültig zu machen oder andere finanzielle
Bezüge für den Unfall von der Bundeswehr zu bekommen. Ich wollte lediglich
wissen, was nun passieren kann bzw. was wahrscheinlich ist. |
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