chirocco
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Posts: 23 Registriert: 1.1.2010 Status: Offline
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erstellt am: 25.1.2010 um 19:32 |
Für die Beförderung von Reserveoffizieren z.B. vom OLt zum H heißt es in
der ZDv 20/7 "...davon mindestens 12 Tage in höherer Verwendung".
Meine Frage ist: Muss man in dieser höheren Verwendung bereits beordert
sein oder zählen hier auch Übungstage auf "beorderungsfremden"
Dienstposten?
Freue mich über Beiträge
chirocco |
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-C-
Moderator
 Posts: 5422 Registriert: 3.7.2005 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 25.1.2010 um 19:44, Antwort 1 |
Ja, zunächst musst du auf einem Hptm-DP beordert sein.
Si vis pacem, para bellum! |
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chirocco
Mitglied
Posts: 23 Registriert: 1.1.2010 Status: Offline
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erstellt am: 29.1.2010 um 23:10, Antwort 2 |
...und wie verhält es sich in dem Fall, wenn ich auf einem Hauptmannsposten
(z.B. Dezernatsleiter) beordert bin und meine Übung als Kompaniechef
absolviere?
Müssen die Tage auf dem tatsächlichen Beordungsposten geleistet werden oder
zählen auch hier andere, höhere Verwendungen (s. Beispiel)?
chirocco |
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yipsi
Mitglied
 Posts: 270 Registriert: 1.9.2006 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 30.1.2010 um 13:25, Antwort 3 |
quote: ...und wie verhält es
sich in dem Fall, wenn ich auf einem Hauptmannsposten (z.B.
Dezernatsleiter) beordert bin und meine Übung als Kompaniechef
absolviere?
Müssen die Tage auf dem tatsächlichen Beordungsposten geleistet werden oder
zählen auch hier andere, höhere Verwendungen (s. Beispiel)?
Letzteres. |
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Limmat
Mitglied
 Posts: 219 Registriert: 28.2.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 31.1.2010 um 02:31, Antwort 4 |
quote: ...und wie verhält es
sich in dem Fall, wenn ich auf einem Hauptmannsposten (z.B.
Dezernatsleiter) beordert bin und meine Übung als Kompaniechef
absolviere?
....Äh mal eine andere Frage: bei welcher Einrichtung
der Bundeswehr ist man als Hauptmann Dezernatsleiter? In der Regel sind das
A13/A14 Stellen. |
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swimbikerun
Mitglied
 Posts: 20 Registriert: 21.8.2007 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 31.1.2010 um 11:47, Antwort 5 |
SDBw z.B.
Wenigstens war mein Dezernatsleiter in der SDBw Tle Wilhelmshaven Kaleu,
was ja dem Hauptmann entspricht. |
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F_K
Mitglied
Posts: 2000 Registriert: 1.9.2007 Status: Offline
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erstellt am: 31.1.2010 um 13:21, Antwort 6 |
@ yipsi:
Quellen?
Ich habe mit Personalführern gesprochen, die die Meinung vertraten, das die
Beurteilung / Tage schon auf dem entsprechenden Dienstposten geleistet
werden sollten, weil man ja auf diesem Dienstposten befördert wird und auch
die Leistung dort zeigen soll.
(ohne Quellenangabe einer Vorschrift, aber als Res hat man schon Probleme,
"gegen" die Sichtweise zu argumentieren).
Im übrigen: Wer nur einigermaßen vernünftig übt, für den sind die Tage wohl
kein Problem. |
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yipsi
Mitglied
 Posts: 270 Registriert: 1.9.2006 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 31.1.2010 um 16:59, Antwort 7 |
quote:
Ich habe mit Personalführern gesprochen, die die Meinung vertraten, das die
Beurteilung / Tage schon auf dem entsprechenden Dienstposten geleistet
werden sollten, ...
Die Meinung Einzelner fällt zwar unter die grundgesetzlich garantierte
Meinungsfreiheit, ist jedoch für die rechtliche Bewertung ohne
Bedeutung.
Wie bereits oben beschrieben heisst es in der maßgeblichen ZDv 20/7
"...davon mindestens 12 Tage in höherer Verwendung".
Die Einschränkung, dass zwingend in der höheren Beorderungsverwendung zu
üben ist, ist daraus nicht ableitbar.
Merke: Persönliche Meinungen Einzelner, noch dazu subalternen Ränge, dienen
zumeist eher der Belustigung als der justitiablen Eintscheidungsfindung.
Editiert am 31.1.2010 von yipsi |
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F_K
Mitglied
Posts: 2000 Registriert: 1.9.2007 Status: Offline
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erstellt am: 31.1.2010 um 18:40, Antwort 8 |
@ Yipsi:
... ich hätte keine andere Antwort erwartet.
Ob ein PersStOffz ein "subalterner Rang" ist, ist die Frage.
Da es keinerlei Rechtsanspruch auf Beförderung gibt, ist das in diesem
Zusammenhang mit Justitia so eine Sache ....
Klar ist aber, das der PersStOffz bei der Frage, ob eine Beurteilung zu
erstellen ist, eine maßgebliche Rolle spielt.
Ohne Beurteilung in der höheren Verwendung ist eine Beförderung wohl
rechtlich garnicht möglich, da ist es eine akademische Diskussion, ob diese
eine Anforderung (Anzahl Tage in höherer Verwendung) erfüllt ist.
.. und ob es für die Betroffenen "lustig ist", ist nochmal ne andere
Frage.
Aber sicher, der Ratschlag gegen den PersStOffz mit Rechtsmitteln die
Beurteilung zu erzwingen, und dann mit Rechtsmitteln die Beförderung zu
erklagen, ist natürlich in seiner Weitsicht unschlagbar. |
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Soldatentreff-Team
Admin-Team
 Posts: 3639 Registriert: 11.10.2004 Status: Offline
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erstellt am: 31.1.2010 um 19:20, Antwort 9 |
Und die persönlichen Nickeligkeiten erfolgen im weiteren per PM.
Im übrigen erwarten wir sachliche Beiträge, die insbesondere die Tatsache
berücksichtigen, dass viele Details nicht bekannt sind.
Pauschale Herabwürdigungen sind unerwünscht.
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F_K
Mitglied
Posts: 2000 Registriert: 1.9.2007 Status: Offline
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erstellt am: 31.1.2010 um 20:29, Antwort 10 |
@ Chirocco:
Dann der Ratschlag Anteil meines Posts etwas deutlicher:
- Bei Beförderungen sind sehr viele Dinge zu berücksichtigen, die Anzahl
der Tage auf dem höher dotierten Dienstposten ist nur ein Einzelaspekt.
- In jedem Fall wird eine Beurteilung zeitnah zu der Beförderung auf einem
höher dotierten Dienstposten notwendig sein.
- Ob dies zur Planung der Personalführung "passt" (Beförderungszeitpunkt),
sollte im Gespräch abgestimmt werden.
-- Also: Personalführer anrufen und das im Dialog klären, nur so lassen
sich Fehlplanungen vermeiden. |
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millhouse1983
Mitglied
 Posts: 139 Registriert: 16.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 24.2.2010 um 22:55, Antwort 11 |
Zählen als Wehrübungstage nur die aktiven Diensttage oder auch das
Wochenende dazwischen? |
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-C-
Moderator
 Posts: 5422 Registriert: 3.7.2005 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 24.2.2010 um 22:59, Antwort 12 |
Das Wochenende zählt mit. Die vielfach nötigen zwölf Tage entsprechen also
zwei Wehrübungswochen, die am Montag beginnen und am Freitag der Folgewoche
enden.
Si vis pacem, para bellum! |
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