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Autor: Betreff: Beförderungstage Res. Offz "in höherer Verwendung"

Mitglied




Posts: 23
Registriert: 1.1.2010
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  erstellt am: 25.1.2010 um 19:32 
Für die Beförderung von Reserveoffizieren z.B. vom OLt zum H heißt es in der ZDv 20/7 "...davon mindestens 12 Tage in höherer Verwendung".

Meine Frage ist: Muss man in dieser höheren Verwendung bereits beordert sein oder zählen hier auch Übungstage auf "beorderungsfremden" Dienstposten?

Freue mich über Beiträge




chirocco

 

Moderator




Posts: 5422
Registriert: 3.7.2005
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 25.1.2010 um 19:44,  Antwort 1  
Ja, zunächst musst du auf einem Hptm-DP beordert sein.


Si vis pacem, para bellum!

 

Mitglied




Posts: 23
Registriert: 1.1.2010
Status: Offline

  erstellt am: 29.1.2010 um 23:10,  Antwort 2  
...und wie verhält es sich in dem Fall, wenn ich auf einem Hauptmannsposten (z.B. Dezernatsleiter) beordert bin und meine Übung als Kompaniechef absolviere?
Müssen die Tage auf dem tatsächlichen Beordungsposten geleistet werden oder zählen auch hier andere, höhere Verwendungen (s. Beispiel)?


chirocco

 

Mitglied




Posts: 270
Registriert: 1.9.2006
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Geschlecht: Female

  erstellt am: 30.1.2010 um 13:25,  Antwort 3  
quote:
...und wie verhält es sich in dem Fall, wenn ich auf einem Hauptmannsposten (z.B. Dezernatsleiter) beordert bin und meine Übung als Kompaniechef absolviere?
Müssen die Tage auf dem tatsächlichen Beordungsposten geleistet werden oder zählen auch hier andere, höhere Verwendungen (s. Beispiel)?


Letzteres.

 

Mitglied




Posts: 219
Registriert: 28.2.2009
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 31.1.2010 um 02:31,  Antwort 4  
quote:
...und wie verhält es sich in dem Fall, wenn ich auf einem Hauptmannsposten (z.B. Dezernatsleiter) beordert bin und meine Übung als Kompaniechef absolviere?

....Äh mal eine andere Frage: bei welcher Einrichtung der Bundeswehr ist man als Hauptmann Dezernatsleiter? In der Regel sind das A13/A14 Stellen.

 

Mitglied




Posts: 20
Registriert: 21.8.2007
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 31.1.2010 um 11:47,  Antwort 5  
SDBw z.B.
Wenigstens war mein Dezernatsleiter in der SDBw Tle Wilhelmshaven Kaleu, was ja dem Hauptmann entspricht.

 

Mitglied




Posts: 2000
Registriert: 1.9.2007
Status: Offline

  erstellt am: 31.1.2010 um 13:21,  Antwort 6  
@ yipsi:

Quellen?

Ich habe mit Personalführern gesprochen, die die Meinung vertraten, das die Beurteilung / Tage schon auf dem entsprechenden Dienstposten geleistet werden sollten, weil man ja auf diesem Dienstposten befördert wird und auch die Leistung dort zeigen soll.
(ohne Quellenangabe einer Vorschrift, aber als Res hat man schon Probleme, "gegen" die Sichtweise zu argumentieren).

Im übrigen: Wer nur einigermaßen vernünftig übt, für den sind die Tage wohl kein Problem.

 

Mitglied




Posts: 270
Registriert: 1.9.2006
Status: Offline
Geschlecht: Female

  erstellt am: 31.1.2010 um 16:59,  Antwort 7  
quote:


Ich habe mit Personalführern gesprochen, die die Meinung vertraten, das die Beurteilung / Tage schon auf dem entsprechenden Dienstposten geleistet werden sollten, ...


Die Meinung Einzelner fällt zwar unter die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit, ist jedoch für die rechtliche Bewertung ohne Bedeutung.

Wie bereits oben beschrieben heisst es in der maßgeblichen ZDv 20/7 "...davon mindestens 12 Tage in höherer Verwendung".

Die Einschränkung, dass zwingend in der höheren Beorderungsverwendung zu üben ist, ist daraus nicht ableitbar.

Merke: Persönliche Meinungen Einzelner, noch dazu subalternen Ränge, dienen zumeist eher der Belustigung als der justitiablen Eintscheidungsfindung.

Editiert am 31.1.2010 von yipsi

 

Mitglied




Posts: 2000
Registriert: 1.9.2007
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  erstellt am: 31.1.2010 um 18:40,  Antwort 8  
@ Yipsi:

... ich hätte keine andere Antwort erwartet.

Ob ein PersStOffz ein "subalterner Rang" ist, ist die Frage.

Da es keinerlei Rechtsanspruch auf Beförderung gibt, ist das in diesem Zusammenhang mit Justitia so eine Sache ....

Klar ist aber, das der PersStOffz bei der Frage, ob eine Beurteilung zu erstellen ist, eine maßgebliche Rolle spielt.

Ohne Beurteilung in der höheren Verwendung ist eine Beförderung wohl rechtlich garnicht möglich, da ist es eine akademische Diskussion, ob diese eine Anforderung (Anzahl Tage in höherer Verwendung) erfüllt ist.

.. und ob es für die Betroffenen "lustig ist", ist nochmal ne andere Frage.

Aber sicher, der Ratschlag gegen den PersStOffz mit Rechtsmitteln die Beurteilung zu erzwingen, und dann mit Rechtsmitteln die Beförderung zu erklagen, ist natürlich in seiner Weitsicht unschlagbar.

 
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Admin-Team




Posts: 3639
Registriert: 11.10.2004
Status: Offline

  erstellt am: 31.1.2010 um 19:20,  Antwort 9  
Und die persönlichen Nickeligkeiten erfolgen im weiteren per PM.

Im übrigen erwarten wir sachliche Beiträge, die insbesondere die Tatsache berücksichtigen, dass viele Details nicht bekannt sind.

Pauschale Herabwürdigungen sind unerwünscht.


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Posts: 2000
Registriert: 1.9.2007
Status: Offline

  erstellt am: 31.1.2010 um 20:29,  Antwort 10  
@ Chirocco:

Dann der Ratschlag Anteil meines Posts etwas deutlicher:

- Bei Beförderungen sind sehr viele Dinge zu berücksichtigen, die Anzahl der Tage auf dem höher dotierten Dienstposten ist nur ein Einzelaspekt.

- In jedem Fall wird eine Beurteilung zeitnah zu der Beförderung auf einem höher dotierten Dienstposten notwendig sein.

- Ob dies zur Planung der Personalführung "passt" (Beförderungszeitpunkt), sollte im Gespräch abgestimmt werden.

-- Also: Personalführer anrufen und das im Dialog klären, nur so lassen sich Fehlplanungen vermeiden.

 

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Posts: 139
Registriert: 16.2.2010
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 24.2.2010 um 22:55,  Antwort 11  
Zählen als Wehrübungstage nur die aktiven Diensttage oder auch das Wochenende dazwischen?
 

Moderator




Posts: 5422
Registriert: 3.7.2005
Status: Offline
Geschlecht: Male

  erstellt am: 24.2.2010 um 22:59,  Antwort 12  
Das Wochenende zählt mit. Die vielfach nötigen zwölf Tage entsprechen also zwei Wehrübungswochen, die am Montag beginnen und am Freitag der Folgewoche enden.


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