snakyboy
Mitglied
Posts: 5 Registriert: 14.10.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 14.10.2009 um 12:22 |
Seit gegrüsst,
folgendes Problemchen kommt auf mich zu.
Vor einem etwas über nem Jahr noch alles glatt durchgegangen mit meinem
90/5 MKF C-E, nun wurde er nicht genehmigt.
Leider ist es ein Verwendungs - Lehrgang u. ich bräuchte ihn dringend, nun
hat mir der Augenarzt im BWK gesagt das man etwas über eine
Ausnahmegenehmigung erreichen könnte.
Wie läuft diese denn ab, was ist Voraussetzung, was muss ich beachten
???
Ich bedanke mich für eure Unterstützung.
Vielleicht kann mir auch einer die Fehlziffern erklären: Fehlerziffern III
18 , 20 , 22
Editiert am 14.10.2009 von snakyboy |
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hermes
Mitglied
 Posts: 791 Registriert: 14.2.2004 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 14.10.2009 um 19:39, Antwort 1 |
Es kommt darauf an, ob die Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
erfüllt werden.
Falls nein, ist eine Ausnahmegenehmigung ohnehin nicht möglich.
Hast Du Auflagen im zivilen Führerschein stehen?
Sprich mit Deinem Chef darüber, ob er eine Ausnahmegenehmigung beim Kdr
beantragt, dazu wäre eine Stellungnahme eines SanStOffz Augenheilkunde und
eine Stellungnahme eines aaS/aap erforderlich.
Weise ggf. den Truppenarzt auf die FAInspSan D 30 hin. |
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snakyboy
Mitglied
Posts: 5 Registriert: 14.10.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 14.10.2009 um 19:48, Antwort 2 |
Also für die Führerscheinklasse B bin ich mit Einschränkung (Sehhilfe)
zugelassen.
Diese trage ich auch privat.Komisch nur, dass ich diesen Test vor einem
Jahr ohne Probs bestanden habe, nun negativ !
Der Augenarzt meinte auch zu mir, man sollte es mit einer
Ausnahmegenehmigung versuchen.
Zu den Fehlerziffern kannst du nix sagen ?
Danke dir auf jeden Fall schonmal .... |
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TimberWolf
Mitglied
 Posts: 483 Registriert: 5.1.2005 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 14.10.2009 um 21:11, Antwort 3 |
Ok welchen von den Test hast du nicht bestanden?
http://www.amerika-forum.org Informationen zur
Auswanderung bzw Umzug der Familie in die USA. |
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snakyboy
Mitglied
Posts: 5 Registriert: 14.10.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 14.10.2009 um 21:16, Antwort 4 |
Der Arzt meinte zu mir ich würde leicht schielen mit dem rechten Auge
(Stereosehen glaube ich nannte er das)
Dort steht m Befund bei stereosehen TNO oder TN0 negativ.
Bei Gesichtsfeld: steht regelrecht
Und dann halt die Fehlerziffer: Gz ...... wie oben beschrieben
Sehen habe ich mit dem rechten Auge zu 80% bestanden u. mit dem linken zu
100%.
Das war also nicht das Prob.
Editiert am 14.10.2009 von snakyboy |
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Sneid82
Mitglied
 Posts: 3 Registriert: 14.10.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 14.10.2009 um 21:34, Antwort 5 |
Moin Moin
ich kann mich schlau machen ob man da Zwecks Ausnahmeg.was machen kann!
III18=fehlendes Stereosehen
III20=Strabismus(augenfehlstellung)
III22=Minderung der Sehschärfe
nun zum 90/5,mit IIer Gesundheitsziffern(Soldaten haben nänlich keine
Fehler )wäre
alles i.O.
bei den dreiern wirds sehr schwer,wie o.erwähnt ohne erfüllte Anforderungen
der Anlage 6 FeV wirds kompliziert,aber morgen mehr
Ansonsten läuft ne Ausnahmeg ganz easy ab:-)
lg
Editiert am 14.10.2009 von Sneid82 |
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snakyboy
Mitglied
Posts: 5 Registriert: 14.10.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 14.10.2009 um 21:53, Antwort 6 |
Naja um genau zu sein, stehen bei mir diese Fehlziffern:
III 18 und III 20 und dann halz II 22 (2).
Morgen in aller frühe gehe ich auch zum TrpArzt. Mir ist das verdammt
wichtig, ist eben ein VerwendungsLg.
Hoffe das ist kein Grund mich zu naja ENTLASSEN, ich meine für MKF B wurde
ich ja tauglich gesprochen, hoffe somit tritt kein worst case oder so ein
....
Danke dir auf jeden Fall schon mal ....
Editiert am 14.10.2009 von snakyboy |
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Tankace
Moderator
 Posts: 5240 Registriert: 20.10.2005 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 15.10.2009 um 09:38, Antwort 7 |
Auch im zivilen sind die gesundheitlichen Anforderungen für den LKW
Führerschein häher gesetzt, als für den normalen PKW FS.
Wenn du die Voraussetzungen für den CE-FS nicht erfüllst, du diesen aber
für deine Verwendung benötigst, gibt es die Möglichkeit, dich trotzdem (mit
Ausnahmegenehmigung) zur FS Ausbildung zu schicken (dies muss dein KpChef
im Einvernehmen mit dem TrA klären) - eine andere Möglichkeit ist die
weitere Laufbahnausbildung ohne entsprechende FS-Ausbildung (dies muss
ebenfalls der KpChef - aber mit der SDBw klären) oder prüfen, ob du in eine
andere AVR umgeplant werden kannst.
**Beständiges Versagen ist auch eine Form der Zuverlässigkeit**
**Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn**
Erst hier
lesen - dann fragen: EXPERTENFORUM |
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CraQhead
Mitglied
Posts: 17 Registriert: 7.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 7.2.2010 um 20:02, Antwort 8 |
Mal eine andere Frage:
Ich muss morgen einen 90/5er für den ÜLE machen. Unterscheidet der sich von
dem für den BCE Lehrgang erforderlichen???
Bin etwas irritiert, da ich auch einige Probleme mit der Sicht habe =/
~Ist eigentlich bekannt, ob´s irgendwann mal ein Update von Leben 1.0 gibt?
Mir fehlen da so ein paar Features!~ |
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F_K
Mitglied
Posts: 2017 Registriert: 1.9.2007 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2010 um 10:39, Antwort 9 |
quote: Unterscheidet der sich
von dem für den BCE Lehrgang erforderlichen???
Nein, denn es ist identisch das gleiche Formular (BA90/5).
Allerdings stehen da wohl andere Anforderungen drauf - was zu anderen
Ergebnissen führen kann.
In Deinem konkreten Fall (ohne das es ein med. Ratschlag sein soll):
Vermutlich wird eine Einschränkung der Sehkraft, die zwar Führerschein B
erlaubt, aber CE ausschließt, nicht zu einem Versagen der Fähigkeit ÜLE
führen ... |
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Rollo83
Mitglied
Posts: 66 Registriert: 10.8.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 8.2.2010 um 12:27, Antwort 10 |
Hallo
Hätte auch mal eine kurze Frage in Richtung 90/5er und
Ausnahmegenemigung.
Also ich wurde mit Ausnahmegenemigung eingestellt (kreuzbandriss+Meniskuss
deswegen T6).
Wird da jetzt bei jedem 90/5er den ich machen muss für was auch immer draf
rumgeritten? |
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F_K
Mitglied
Posts: 2017 Registriert: 1.9.2007 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2010 um 13:42, Antwort 11 |
Auf einem kaputten Knie rumreiten? Das macht doch keinen Spass ...
Ernsthaft: Du hast eine Ausnahmegenehmigung, für einen bestimmten
Dienstposten (Fachdienst?) trotz eigentlich nicht vorhandener
Wehrdienstfähigkeit eingestellt worden zu sein.
Mit dieser Diagnose werden sicherlich einige BA90/5 nicht möglich sein
(Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit als Beispiel). |
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Rollo83
Mitglied
Posts: 66 Registriert: 10.8.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 8.2.2010 um 14:43, Antwort 12 |
Na das liegt natürlich auf der Hand das z.B. ein 90/5er für
Sprungtauglichkeit nicht geben wird.Bin Fw im Fachdienst.Hab halt wegen dem
Knie was natürlich komplett verheilt ist T6 bekommen?Vorer war ich T2.Bin
also Wiedereinsteller.Bin auch fit, hab im ZNwG den PFT mit voller
Punktzahl bestanden.Aber die Bw schaut ja auf die Folgeschäden die in
mehreren Jahren auftreten können.Naja Fakt ist ich wurde trotz T6 jetzt als
Fw wiedereingestellt als Systeminstandsetzungsfeldwebel
Gefechtsstandtechnik.Hab natürlich auch keine Probleme mit dem Knie ist ja
logisch.
Was mich aber interessiert ist halt ob ich mir jetzt bei jdem 90/5er den
ich brauche wie für BCE oder Auslandverwendung und weiss der Geier was da
noch kommt darauf rumgeritten wird. |
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Juliet Sierra
Mitglied
 Posts: 3075 Registriert: 15.6.2005 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2010 um 15:14, Antwort 13 |
Der Arzt prüft dann gem. den Vorgaben für BCE und Auslandsverwendung.
Sollte der Knieschaden so gravierend sein, wird es keine Freigabe für BCE
etc. geben (Padde, ein anderer User dieses Forum ist auch so ein Fall,
Ausnahmegenehmigung JA, ABER kein CE, so wie ich seine letzten Posts
verstanden habe), wobei ich mich dann frage was ein Fw im Fachdienst für
die Instandsetzung von Gefechtsstandtechnik ohne Führerschein überhaupt
machen soll, die anderen Fw in Deiner Verwendung haben alle den
Führerschein (oder sollten ihn alle haben). |
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Rollo83
Mitglied
Posts: 66 Registriert: 10.8.2009 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 8.2.2010 um 15:22, Antwort 14 |
Ja also ich mach mir da jetzt auch keine Sorgen das ich den 90/5er für den
BCE nicht bestehe denn meine Sehkraft liegt bei beiden Augen auf 100%.Ich
denke jetzt mal das es nicht an dem Knie scheitern wird.Im meiner
Stellenbeschreibung steht auch das ich BC Lehrgang brauche.Wäre dies mit
meinem Knie nicht möglich hätte man mich wohl nicht für diese Verwendung
eingeplant.Zumindest wäre es dann ziemlich unlogisch.
Bei Auslandsverwendungsfähigkeit "müsste" es ja eigentlich auch klappen
denn die Bw würde mich doch nicht einstellen wenn es schon von vornherein
fest stehn würde das ich den 90/5er für Auslandverwendungsfähigkeit wegen
dem Knie nicht bestehn würde.
Ich hab jetzt im Moment auch leider nicht so dne Überblick für was man noch
alles einen 90/5er braucht in dieser Verwendungsreihe.
Fakt is das ich natürlich auch gerne Antrag auf BS, bzw MilfOffzFd stellen
möchte und da könnte es natürlich schon sehr eng werden. |
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CraQhead
Mitglied
Posts: 17 Registriert: 7.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 9.2.2010 um 01:18, Antwort 15 |
Jetzt mal eine blöde Frage.
90/5er heute zu 80 % fertig...sehtest etc bestanden.
Jetzt wurde mir gesagt ich muss noch einen Termin mit dem Doc machen für
eine Hauptuntersuchung??
ääh? Ich wurde doch auf Herz und Niere getestet...was muss der Doc denn
noch überprüfen?
~Ist eigentlich bekannt, ob´s irgendwann mal ein Update von Leben 1.0 gibt?
Mir fehlen da so ein paar Features!~ |
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tommse
Mitglied
 Posts: 182 Registriert: 22.3.2009 Status: Offline
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erstellt am: 9.2.2010 um 03:20, Antwort 16 |
Bei uns war es so, dass dir der Arzt das Ergebnis eröffnet und seine
Unterschrift unter den 90/5er setzt. |
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CraQhead
Mitglied
Posts: 17 Registriert: 7.2.2010 Status: OfflineGeschlecht: 
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erstellt am: 9.2.2010 um 07:48, Antwort 17 |
ja aber untersucht er nochwas oder muss man irgendwie noch ein sehtest oder
hörtest machen?
~Ist eigentlich bekannt, ob´s irgendwann mal ein Update von Leben 1.0 gibt?
Mir fehlen da so ein paar Features!~ |
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-C-
Moderator
 Posts: 5425 Registriert: 3.7.2005 Status: OnlineGeschlecht: 
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erstellt am: 9.2.2010 um 09:35, Antwort 18 |
Sämtliche Tests sind bloß Voruntersuchungen. Bei der Hauptuntersuchung
verschafft sich der Arzt ein eigenen Bild des zu untersuchenden Soldaten
und nimmt vor allem eine Gesamtwürdigung der Ergebnisse der Voruntersuchung
vor. Das macht schließlich nicht der HG aus der G-Kartei. Zudem gibt es
einige Sachen, die im Rahmen der Voruntersuchung nicht geleistet werden
können, sondern vom Truppenarzt selbst vorgenommen werden (zB über den
Fragebogen hinausgehende Anamnese, Auskultation, etc).
Die Hauptuntersuchung stellt also den zentralen Bestandteil einer
ärztlichen Begutachtung dar, wohingegen die Voruntersuchung sogar
entbehrlich sein kann, wenn ausreichend junge Testergebnisse in der Akte
vorhanden sind.
Si vis pacem, para bellum! |
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