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Autor: Betreff: BCE 90/5 Ausnahmegenehmigung ?

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  erstellt am: 14.10.2009 um 12:22 
Seit gegrüsst,

folgendes Problemchen kommt auf mich zu.
Vor einem etwas über nem Jahr noch alles glatt durchgegangen mit meinem 90/5 MKF C-E, nun wurde er nicht genehmigt.

Leider ist es ein Verwendungs - Lehrgang u. ich bräuchte ihn dringend, nun hat mir der Augenarzt im BWK gesagt das man etwas über eine Ausnahmegenehmigung erreichen könnte.

Wie läuft diese denn ab, was ist Voraussetzung, was muss ich beachten ???

Ich bedanke mich für eure Unterstützung.

Vielleicht kann mir auch einer die Fehlziffern erklären: Fehlerziffern III 18 , 20 , 22



Editiert am 14.10.2009 von snakyboy

 

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  erstellt am: 14.10.2009 um 19:39,  Antwort 1  
Es kommt darauf an, ob die Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erfüllt werden.
Falls nein, ist eine Ausnahmegenehmigung ohnehin nicht möglich.
Hast Du Auflagen im zivilen Führerschein stehen?

Sprich mit Deinem Chef darüber, ob er eine Ausnahmegenehmigung beim Kdr beantragt, dazu wäre eine Stellungnahme eines SanStOffz Augenheilkunde und eine Stellungnahme eines aaS/aap erforderlich.

Weise ggf. den Truppenarzt auf die FAInspSan D 30 hin.

 

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Posts: 5
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  erstellt am: 14.10.2009 um 19:48,  Antwort 2  
Also für die Führerscheinklasse B bin ich mit Einschränkung (Sehhilfe) zugelassen.
Diese trage ich auch privat.Komisch nur, dass ich diesen Test vor einem Jahr ohne Probs bestanden habe, nun negativ !

Der Augenarzt meinte auch zu mir, man sollte es mit einer Ausnahmegenehmigung versuchen.

Zu den Fehlerziffern kannst du nix sagen ?

Danke dir auf jeden Fall schonmal ....

 

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Posts: 483
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  erstellt am: 14.10.2009 um 21:11,  Antwort 3  
Ok welchen von den Test hast du nicht bestanden?


http://www.amerika-forum.org Informationen zur Auswanderung bzw Umzug der Familie in die USA.

 
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  erstellt am: 14.10.2009 um 21:16,  Antwort 4  
Der Arzt meinte zu mir ich würde leicht schielen mit dem rechten Auge (Stereosehen glaube ich nannte er das)

Dort steht m Befund bei stereosehen TNO oder TN0 negativ.
Bei Gesichtsfeld: steht regelrecht

Und dann halt die Fehlerziffer: Gz ...... wie oben beschrieben

Sehen habe ich mit dem rechten Auge zu 80% bestanden u. mit dem linken zu 100%.

Das war also nicht das Prob.

Editiert am 14.10.2009 von snakyboy

 

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  erstellt am: 14.10.2009 um 21:34,  Antwort 5  
Moin Moin

ich kann mich schlau machen ob man da Zwecks Ausnahmeg.was machen kann!
III18=fehlendes Stereosehen
III20=Strabismus(augenfehlstellung)
III22=Minderung der Sehschärfe

nun zum 90/5,mit IIer Gesundheitsziffern(Soldaten haben nänlich keine Fehler )wäre alles i.O.

bei den dreiern wirds sehr schwer,wie o.erwähnt ohne erfüllte Anforderungen der Anlage 6 FeV wirds kompliziert,aber morgen mehr


Ansonsten läuft ne Ausnahmeg ganz easy ab:-)

lg

Editiert am 14.10.2009 von Sneid82

 

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  erstellt am: 14.10.2009 um 21:53,  Antwort 6  
Naja um genau zu sein, stehen bei mir diese Fehlziffern:

III 18 und III 20 und dann halz II 22 (2).

Morgen in aller frühe gehe ich auch zum TrpArzt. Mir ist das verdammt wichtig, ist eben ein VerwendungsLg.

Hoffe das ist kein Grund mich zu naja ENTLASSEN, ich meine für MKF B wurde ich ja tauglich gesprochen, hoffe somit tritt kein worst case oder so ein ....

Danke dir auf jeden Fall schon mal ....

Editiert am 14.10.2009 von snakyboy

 

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  erstellt am: 15.10.2009 um 09:38,  Antwort 7  
Auch im zivilen sind die gesundheitlichen Anforderungen für den LKW Führerschein häher gesetzt, als für den normalen PKW FS.

Wenn du die Voraussetzungen für den CE-FS nicht erfüllst, du diesen aber für deine Verwendung benötigst, gibt es die Möglichkeit, dich trotzdem (mit Ausnahmegenehmigung) zur FS Ausbildung zu schicken (dies muss dein KpChef im Einvernehmen mit dem TrA klären) - eine andere Möglichkeit ist die weitere Laufbahnausbildung ohne entsprechende FS-Ausbildung (dies muss ebenfalls der KpChef - aber mit der SDBw klären) oder prüfen, ob du in eine andere AVR umgeplant werden kannst.


**Beständiges Versagen ist auch eine Form der Zuverlässigkeit**
**Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn**
Erst hier lesen - dann fragen: EXPERTENFORUM

 
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  erstellt am: 7.2.2010 um 20:02,  Antwort 8  
Mal eine andere Frage:

Ich muss morgen einen 90/5er für den ÜLE machen. Unterscheidet der sich von dem für den BCE Lehrgang erforderlichen???

Bin etwas irritiert, da ich auch einige Probleme mit der Sicht habe =/


~Ist eigentlich bekannt, ob´s irgendwann mal ein Update von Leben 1.0 gibt? Mir fehlen da so ein paar Features!~

 
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  erstellt am: 8.2.2010 um 10:39,  Antwort 9  
quote:
Unterscheidet der sich von dem für den BCE Lehrgang erforderlichen???


Nein, denn es ist identisch das gleiche Formular (BA90/5).

Allerdings stehen da wohl andere Anforderungen drauf - was zu anderen Ergebnissen führen kann.

In Deinem konkreten Fall (ohne das es ein med. Ratschlag sein soll): Vermutlich wird eine Einschränkung der Sehkraft, die zwar Führerschein B erlaubt, aber CE ausschließt, nicht zu einem Versagen der Fähigkeit ÜLE führen ...

 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 12:27,  Antwort 10  
Hallo
Hätte auch mal eine kurze Frage in Richtung 90/5er und Ausnahmegenemigung.
Also ich wurde mit Ausnahmegenemigung eingestellt (kreuzbandriss+Meniskuss deswegen T6).
Wird da jetzt bei jedem 90/5er den ich machen muss für was auch immer draf rumgeritten?

 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 13:42,  Antwort 11  
Auf einem kaputten Knie rumreiten? Das macht doch keinen Spass ...

Ernsthaft: Du hast eine Ausnahmegenehmigung, für einen bestimmten Dienstposten (Fachdienst?) trotz eigentlich nicht vorhandener Wehrdienstfähigkeit eingestellt worden zu sein.

Mit dieser Diagnose werden sicherlich einige BA90/5 nicht möglich sein (Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit als Beispiel).

 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 14:43,  Antwort 12  
Na das liegt natürlich auf der Hand das z.B. ein 90/5er für Sprungtauglichkeit nicht geben wird.Bin Fw im Fachdienst.Hab halt wegen dem Knie was natürlich komplett verheilt ist T6 bekommen?Vorer war ich T2.Bin also Wiedereinsteller.Bin auch fit, hab im ZNwG den PFT mit voller Punktzahl bestanden.Aber die Bw schaut ja auf die Folgeschäden die in mehreren Jahren auftreten können.Naja Fakt ist ich wurde trotz T6 jetzt als Fw wiedereingestellt als Systeminstandsetzungsfeldwebel Gefechtsstandtechnik.Hab natürlich auch keine Probleme mit dem Knie ist ja logisch.
Was mich aber interessiert ist halt ob ich mir jetzt bei jdem 90/5er den ich brauche wie für BCE oder Auslandverwendung und weiss der Geier was da noch kommt darauf rumgeritten wird.

 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 15:14,  Antwort 13  
Der Arzt prüft dann gem. den Vorgaben für BCE und Auslandsverwendung.

Sollte der Knieschaden so gravierend sein, wird es keine Freigabe für BCE etc. geben (Padde, ein anderer User dieses Forum ist auch so ein Fall, Ausnahmegenehmigung JA, ABER kein CE, so wie ich seine letzten Posts verstanden habe), wobei ich mich dann frage was ein Fw im Fachdienst für die Instandsetzung von Gefechtsstandtechnik ohne Führerschein überhaupt machen soll, die anderen Fw in Deiner Verwendung haben alle den Führerschein (oder sollten ihn alle haben).

 

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  erstellt am: 8.2.2010 um 15:22,  Antwort 14  
Ja also ich mach mir da jetzt auch keine Sorgen das ich den 90/5er für den BCE nicht bestehe denn meine Sehkraft liegt bei beiden Augen auf 100%.Ich denke jetzt mal das es nicht an dem Knie scheitern wird.Im meiner Stellenbeschreibung steht auch das ich BC Lehrgang brauche.Wäre dies mit meinem Knie nicht möglich hätte man mich wohl nicht für diese Verwendung eingeplant.Zumindest wäre es dann ziemlich unlogisch.
Bei Auslandsverwendungsfähigkeit "müsste" es ja eigentlich auch klappen denn die Bw würde mich doch nicht einstellen wenn es schon von vornherein fest stehn würde das ich den 90/5er für Auslandverwendungsfähigkeit wegen dem Knie nicht bestehn würde.
Ich hab jetzt im Moment auch leider nicht so dne Überblick für was man noch alles einen 90/5er braucht in dieser Verwendungsreihe.
Fakt is das ich natürlich auch gerne Antrag auf BS, bzw MilfOffzFd stellen möchte und da könnte es natürlich schon sehr eng werden.

 

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  erstellt am: 9.2.2010 um 01:18,  Antwort 15  
Jetzt mal eine blöde Frage.

90/5er heute zu 80 % fertig...sehtest etc bestanden.
Jetzt wurde mir gesagt ich muss noch einen Termin mit dem Doc machen für eine Hauptuntersuchung??

ääh? Ich wurde doch auf Herz und Niere getestet...was muss der Doc denn noch überprüfen?




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  erstellt am: 9.2.2010 um 03:20,  Antwort 16  
Bei uns war es so, dass dir der Arzt das Ergebnis eröffnet und seine Unterschrift unter den 90/5er setzt.
 
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  erstellt am: 9.2.2010 um 07:48,  Antwort 17  
ja aber untersucht er nochwas oder muss man irgendwie noch ein sehtest oder hörtest machen?


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  erstellt am: 9.2.2010 um 09:35,  Antwort 18  
Sämtliche Tests sind bloß Voruntersuchungen. Bei der Hauptuntersuchung verschafft sich der Arzt ein eigenen Bild des zu untersuchenden Soldaten und nimmt vor allem eine Gesamtwürdigung der Ergebnisse der Voruntersuchung vor. Das macht schließlich nicht der HG aus der G-Kartei. Zudem gibt es einige Sachen, die im Rahmen der Voruntersuchung nicht geleistet werden können, sondern vom Truppenarzt selbst vorgenommen werden (zB über den Fragebogen hinausgehende Anamnese, Auskultation, etc).

Die Hauptuntersuchung stellt also den zentralen Bestandteil einer ärztlichen Begutachtung dar, wohingegen die Voruntersuchung sogar entbehrlich sein kann, wenn ausreichend junge Testergebnisse in der Akte vorhanden sind.


Si vis pacem, para bellum!

 
 


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