Thema: Dorn im Auge - der Rahmenvertrag
Forum: TSK übergreifend
Autor: Thunder1979
Thunder1979 - 3.9.2005 um 10:38

Also ehrlich gesagt verstehe ich nicht, das sich hier noch keiner über den Rahmen vertrag ausgelassen hat. Ich versteh desweiteren nicht, wieso dieses Prodult von unserem Dienstherren geduldet wird und sogar unterstütz wird. Es kann doch nicht sein, das s.g Experten in die Kaserne kommen, gerade in die AGA und erzählen wie toll und wie wichtig dieses Produkt ist und das es das einzige Produkt ist was von der Bundeswehr abgesegnet ist. Viel schlimmer aber ist die Tatsache, das gelernet Versicherungsexperten dieses produkt als so masslos überflüssig einstufen und wenn sie dies in der Kaserne zur aussprache bringen, ihnen gedroht wird, das sie ihre feldbluse bald an den nnagel hängen können. Das sie mit dieser aussage sich einen DisZi einfangen können. Und warum?? Weil so tolle leute, die erstens von tuten und Blasen keine ahnung haben, nen dicken max machen, zweitens weil diese besagten Herren einfach mehr auf der Schulter haben und drittens, aber das vermute ich nur-weil die an den geschäften beteiligt sind!

Was wurde euch den alles in der AGA erzählt??
Was hat euch dieser s.g Experte für Geschichten erzählt??
Traut euch-macht doch mal das "maul" auf.

Fangen wir doch mal an:
Vorweg muß ich mit meinem Bedauern zugeben, das ich auch einer dieser armen wichte war, den so ein ding abgeschlossen hat.

Was haben wir den da mit dem rahmen vertrag eigentlich abgeschlossen?
Richtig-eine Dienstunfähigkeits-Versicherung
Das bedeutet wenn ich Dienstunfähig werde-bezahlt mir der rahmenvertrag monatlich Geld.
Aber nur für zwei jahre
danach kommt einen Medizinische untersuchung, worauf man Berufsunfähig geschrieben wird. Hört sich ja nicht weiter schlimm an und man sollte ja auch denken, das man dann weiterhin Geld bekommt aus dem Rahmenvertrag- kleiner Irrtum!
Im Regelwerk des rahmen vertrag steht nämlich (ungefährer Wortlaut)
Die Versicherte Person hat anspruch auf leistungen wenn sie nicht in der lage ist irgendeine tätigkeit auszuüben.
Leute soagr mit einem Arm kannst du noch arbeiten z.b in Call Center!
desweiteren steht da in Vertragsdeutsch.
Wenn du die möglichkeit hast, einen Beruf auszuüben und es ist egal welchen, aber du findest in diesem bereich keinen Job-dann zahlt der Rahmenvertrag dir keine kohle!

das nennt man auch eine Abstrakte Verweisung!!

Ist komisch diesen Vertrag den wir da unterschrieben haben, kommt aus dem Hause DBV Wintherthur und diese s.g Experten stehen alle bei denen auf der Gehaltsliste.
Interessant ist, das die DBV einen Vertrag anbietet wo das was oben steht nicht eingeschlossen ist. also keine abstrakte verweisung.

Bei denen steht nämlich im regelwerk
Produktbedingung für die Berfsunfähigkeitsversicherung

Die versicherte person ist berufsunfähig, wenn sie ärztlich nachweist, dass sie zu min 50% ausser stande ist,ihren zuletzt ausgeübten Beruf (Soldat) in seiner ausgestaltung wie in gesunden tagen auszuüben und sie auch keine andere tätigkeit ausübt....

das bedeutet-kannst du nicht arbeiten oder findest aufgrund deiner gesundheit keinen entsprechenden job, obwohl du arbeiten könntest. Bezahlt dir die Versicherung die rente.

Rente-tolles wort!
was bekommen wir den eigentlich? schauen wir doch mal nach.
Laut RV (standart Versorgung) 700 euro i.m für 69,85
Bei DBV Direkt 1000 Euro i.m für 40 Euro

ach ja für alle die,die in dem RV nochwas gutes sehen und jetzt mit dem argument kommen, das ja da noch einen Lebensversicherung beinhaltet ist,dann jetzt ein kleines Rechenbeispiel:
(Standartversorgung) bei tod oder ablauf summe 20.000 endalter 55
nehmen wir mal den versicherungsnehmer mit 25 Jahren-bis 55 sind es 30 jahre. bei einem monatsbeitrag von 69,85Euro habe ich in 30 jahren 25146 Euro eingezahlt. Also da hört doch der spaß auf!

Nun nochmal meine Frage warum lässt unser Dienstherr dies zu???


goodbody - 4.9.2005 um 11:45

Hallo,

ich bin zwar noch nicht in der Bundeswehr, aber hab vor im nächsten Quartal mich zu verpflichten.

Das hört sich ja echt alles nicht so toll an mit der Versicherung.

Wenn ich das Richtig verstanden habe ist der Rahmenvertrag der BW die der DBV Winterthur - also das gleiche in grün!
Die BW legt Ihn aber negativer für den Soldaten aus, um im Fall der Dienstunfähigkeit der Auszahlung aus dem Weg zu gehen und in erster Linie immer noch in einen der vielen Jobs, die wahrscheinlich anspruchslos sind einzusetzen.

Hab ich das richtig verstanden?
Wenn das so ist, ist das echt eine sauerei - Beiträge für nichts. Wenn der Fall eintritt kommt man sich echt verarscht vor - gedient und dann zurück gelassen.

Wenn man aber eine private abgeschlossen hat, greift die wenigstens in der BW? Zwar vlt überflüssige Frage, aber sicher ist sicher.

DANKE


lordrobe - 4.9.2005 um 12:09

Hmn, also klar, die Leistungen sind gering, und die Einzahlung ist geringer als die Auszahlung im ernstfall, aber mal ehrlich? Wie sieht es bei der Rente aus? Das was du als Rente einzahlst ist um ein vielfaches höher als das, was du später theoretisch rausbekommst (klar, auch wegen dem Generationsprinzip, aber trotzdem).

So, zur Krankenversicherung: Ich zahle Momentan 300€ Krankenversicherung (Selbstständiger) und war in dem halben Jahr nicht eine Minute krank. Würde ich mich gar nicht versichern könnte ich für die eingezahlten 1800 € sicherlich schön Krank werden und das aus privater Tasche bezahlen. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist für mich bei dem Preis eh nicht drin.

Autoversicherung: Ich zahle momentan 250€ im Quartal (Vor einem Quartal noch 500€). Mein auto hat 700€ gekostet. Nun darfst du dir ausrechnen wie oft ich schon mein Auto hätte plätten können für den Preis (;


Das sind nur ein paar Beispiele aus meinem momentanen Leben. Und ich glaube auch nicht, dass du als Soldat anders Günstig an eine Lebens oder Krankenversicherung kommst. Denn Als Soldat gehörst du nach meiner Meinung zu einer Risikogruppe, die sehr viel mehr Zahlen dürfte als es ein Angestellter z.B. tut.

Dass der Rahmenvertrag, wenn du es denn richtig Schilderst, ne sauerei ist und es nur schön geredet wird, da müssen wir gar nicht diskutieren, da gebe ich dir ohne einschränkung Recht. Allerdings sieht es nirgends so rosig aus und überall wird halt gespart. Was will man denn gegen tun? ):


xMatzex - 4.9.2005 um 12:19

lordrobe deine beispiel vorallem das erste find ich doch sehr flasch weil eine private rentenversicherung oder lebensversicherung hat nix mit dem generationenvertrag zutun und man kann es auch nicht wirklich mit der kranken oder kfz versicherung vergleichen.

in einem punkt muss ich dir aber zustimmen wenn es so ist wie beschrieben ist es eine sauerei!


paramedic - 4.9.2005 um 12:28

@all:

Ich werde jetzt nicht in diese Diskussion einsteigen, dazu wurde sie schon zu oft geführt.

Aber wenn jemand wirklich Interesse an dem Thema hat, dann rate ich ihm, sich ein bisschen schlau zu machen, was in diesem Rahmen schon alles passiert ist....

Es gibt keine eierlegende Wollmilchsau, weder bei den Autos, Frauen noch bei Versicherungen - aber es gibt einige Fälle in der Vergangenheit, bei der private Versicherungen nicht gezahlt haben...

Wie gesagt, informiert euch, Material gibt es genug - der Beitrag von Thunder 1979 zeigt, dass er auch nicht genug Ahnung von der Materie hat, als dass man seinen Beitrag unkommentiert und unreflektiert übernehmen könnte....


BlindGuardian - 4.9.2005 um 12:29

quote:
quote:
Autoversicherung: Ich zahle momentan 250€ im Quartal (Vor einem Quartal noch 500€).

Soviel ? Im Quartal ? Ich zahl 420 im Jahr (Teilkasko).


tigerfreund - 5.9.2005 um 20:14

Tut mir leid, aber ich kann nicht verstehen, wie es ein erwachsener Mensch der (hoffentlich) nicht ganz dumm ist, nicht schafft vor dem Unterschreiben eines Vertrages diesen auch zu lesen und gegebenenfalls auch nach zurechnen. Auch Soldaten dürfen denken!


Thunder1979 - 6.9.2005 um 13:51

quote:
@all:

der Beitrag von Thunder 1979 zeigt, dass er auch nicht genug Ahnung von der Materie hat....


Nur gut das du die Ahnug hast,oder was??
Wenn du doch hier unser Prinz super schlau bist,
dann sag doch mal was dazu.
Groß tönen können wir nämlich alle. Ich habe wenigstens mal das Problem beim Namen genannt. keine Panik-eine genauere Prüfung meiner Aussage und eine bessere erklärung des Problems "Rahmenvertrag" ist bereits in Arbeit und zwar an den ganz einfachen Beispiel ihrer hoch gelobten Leistungen.

@tigerfreund
wenn du als kleines armes Licht in der AGA sitzt und so ein s.g Experte zu dir kommt, nen halbe Stunde einen erzählt von, das mußt du haben, das istr wichtig, das ist das einzige was die Bundeswehr unterstützt, das wird von der Bundeswehr empfohlen usw.
da glaubst du wirklich, das da nur einer bei ist-der das nicht unterschreibt??
Vielleicht wenige, weil sie sich nicht sicher sind-aber wenn du das sagst-dann macht der gute mann gleich nen Folgetermin aus!


paramedic - 6.9.2005 um 15:16

quote:
Wenn du doch hier unser Prinz super schlau bist,
dann sag doch mal was dazu

Ich bin kein Prinz - und DEINER schon gleich gar nicht!
Ich hab' einfach nur in meinen Vorlesungen ein bisschen aufgepasst
quote:
Im Regelwerk des rahmen vertrag steht nämlich (ungefährer Wortlaut)
Die Versicherte Person hat anspruch auf leistungen wenn sie nicht in der lage ist irgendeine tätigkeit auszuüben.

'tschuldige bitte, aber einen "ungefähren Wortlaut" aus einem Vertrag zu zitieren, dass ist kein "Versehen", das ist ein GROBER ANFÄNGERFEHLER!
Da sitzen Juristen stundenlang und feilen an jedem Satz - und Du zitierst UNGEFÄHR?????
Interessante Einstellung - das alleine macht Deine Ausführungen schon unglaubwürdig.

Nächster Punkt:
Im "genauen Wortlaut" kommt noch ein wesentlicher Teil hinzu, der die abstrakte Verweisung präzisiert:
"§2(3) BU liegt vor.......und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."
Die Tätigkeit eines Offiziers mit der eines CallCenter-Mitarbeiters zu vergleichen liegt (das siehst hoffentlich auch DU ein) weit ausserhalb realistischer Grenzen.

So könnte ich noch eine ganze Weile weiter machen - will ich aber nicht


vertikalkrabbler - 6.9.2005 um 16:02

Thunder, wenn ich deinen Ärger über den Rahmenvertrag auch zu gewissen Teilen nachvollziehen kann, begründet aus meinem kurzen Brifwechsel mit der DBV Winterthur, bei dem....andere Geschichte....so wundert mich dein Auftreten etwas.

Die erste Frage ist, für wen arbeitest du? Tecis? Tauris?.....???

Zweitens fällt dein etwas radikaler Tonfall, gewürzt mit dem finanzdienstleister üblichen Halbwissen der unteren "Ränge" ins Auge. Kein Wunder du hast ja deinen Mentor, der alle weiss und wenn der es nicht packt ruft ihr halt im Back Office an.

Daraus ergibt sich: Juniorberater oder frisch vom Trainee Wochenendseminar zurück???

Also. Wenn du unbedingt dein Missfallen über den RV zu Ausdruck bringen willst, dann lass dich doch nicht auf das Niveau der RV Vertreter herabund präsentiere hier mal Fakten. Einen Vertrag aus dem du die entsprechenden Punkte zitieren und deren Bedeutung für uns verständlich machen kannst, wist du ja sicherlich haben.

Ansonsten frag deinen Teamcoach, der kopiert dir sicher was und hilft dir bei deinen Ausführungen.


So. Dann zeig mal was du kannst! Ich freue mich nochmal ein paar Fakten zu dem ganzen gedöns zu hören. Wenn du Informationen zu ALternativen vorstellen willst tu das bitte. Ich persönlich würde das begrüssen.
Fängst du allerdings an hier Leute anzuwerben oder zu verkaufen, hast du in Zukunft nicht nur deinen DV am Popo kleben.

p.s. Nebenjobs sind anzeigepflichtig, und ab (wieviel € waren es gleich?) genehmigungspflichtig.


kryptolady - 6.9.2005 um 17:22

@Thunder79
Ich muss vertikalkrabbler recht geben, Dein Posting läßt sich wie ein schlechter Versuch Kunden für andere Produkte zu werben lesen.
Laut Bericht des Wehrbeauftragten werden Nebentätigkeiten als Finanzdienstleister durch Soldaten generell nicht genehmigt, da diese Nebentätigkeit mehr als 8 Stunden wöchentlich einnimmt. Solltest Du also wirklich diese Nebentätigkeit angestrebt haben, so hoffe ich für Dich, dass Du für das "wissenvermittelnde" Wochenendseminar kein Geld bezahlt hast.
Auch würde ich gerne wissen, welche "gelernet Versicherungsexperten dieses produkt als so masslos überflüssig einstufen". Welchen Ausbildungshintergrund haben diese "Versicherungsexperten"?

Zum Rahmenvertrag:
Dieser beinhaltet 2 Komponenten: Dienstunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung (nach Wunsch auch kapitalbildend). Dienstunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung werden von den Verbraucherzentralen als wichtige Versicherungen angesehen.
Für Soldaten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig!!! Die Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend! Die Dienstunfähigkeitsvers. zahlt, wenn man aus dem aktiven Dienst aufgrund physischer oder psychischer Erkrankung vom Amtsarzt entlassen wird. Einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man nachweisen, dass man nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann - in irgendeinem zumutbaren Job. Da ist es dann auch egal, ob man einen Job bekommt. Somit vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

@all
Aus eigener Erfahrung kann ich jedem im Forum, der nicht jede Menge Geld in den Sand setzen will, abraten sich mit Finanzberatern einzulassen. Derzeit sind diese, im Falle einer Falschberatung, noch nicht persönlich haftbar zu machen. Diese Falschberatung kann sehr schnell passieren, z.B. indem eine Berufsunfähigkeitsversicherung anstelle einer Dienstunfähigkeitsversicherung als notwendig verkauft wird.

Noch zum Abschluss, solltet ihr Euch bei einem Versicherungsabschluss nicht sicher sein, so gibt es in jeder größeren Stadt eine Verbraucherzentrale, die Angebote auf Vor- und Nachteile durchcheckt.

Viele Grüße

kryptolady


Thunder1979 - 7.9.2005 um 10:10

Allen behauptungen zum trotz, ich arbeite für keine Versicherung und habe auch mit keinen Versicherungsvertreter darüber gesprochen, diese informationen habe ich mir selber zusammen getragen.

aber fakt ist doch das die DU aus dem rahmenvertrag nur zwei Jahre Zahlt.

wofür wir überhaupt die DU brauchen frage ich mich sowieso-eine BU würde uns doch reichen. Es ist schlichtweg ein irrglaube das wir eine DU brauchen nur weil wir bei der Bundeswehr "Dienen". Soldat ist ein anerkannter Beruf und demnach reicht uns auch eine BU. DU ist eigentlich nur ratsam bei Beamten-z.b. Polizisten im gehobenem Dienst. Stimmts? Wenn nicht wäre ich dankbar darüber, wenn mir jemnad ein Schreiben vorlegt, was dies begründet oder in dem das festgelegt ist.
Das die DU bzw BU für uns wichtig ist streite ich ja nicht ab-nur sollte man sich über die Leistungen des Rahmenvertrages im klaren sein und geben wir doch mal zu die sind mehr als nur schlecht.

Es ist Fakt das der Rahmenvertrag nur zwei jahre lang zahlt!
Es ist auch fakt das die Lebensversicherungmehr Geld schluckt als das wir ausbezahlt bekommen.
das allein sind schon zwei sachen, die jeder nachlesen kann-sage ich also hier etwas, was nicht wahr ist?? Denke nicht.


kryptolady - 7.9.2005 um 10:48

quote:
aber fakt ist doch das die DU aus dem rahmenvertrag nur zwei Jahre Zahlt.

Woher hast Du den Schmarn? Die DUZ zahlt erst nachdem Du 2 Jahre eingezahlt hast. Das ist eine eingebaute Sicherheit für die Versicherung, sonst könntest Du - rein theoretisch - eine DUZ abschließen und Dich gleich danach dienstunfähig aufgrund z.B. psychischer Probleme schreiben lassen. Die DUZ zahlt ein Leben lang.

quote:
wofür wir überhaupt die DU brauchen frage ich mich sowieso-eine BU würde uns doch reichen.


Also, lass mich Dir den Unterschied zwischen einer DUZ und einer BUZ erklären, dann wirst Du verstehen, dass es für einen Soldaten (egal ob SaZ oder BS) wichtiger ist eine DUZ zu haben.

Wann ist man berufsunfähig?
Wenn der Versicherte "infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit (!) auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.", dann spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Bei den meisten Versicherten wird dann bezahlt, wenn man zu 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Wann ist man dienstunfähig?
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn körperliche oder geistige Schwächen vom Amtsarzt festgestellt werden und aufgrund dessen Du vom Dienstherren vorzeitig aus dem Dienst entlassen wirst.

Aufgrund des Unterschieds zwischen Dienst- und Berufsunfähigkeit kann es passieren, dass man zwar Leistungen aufgrund der Dienstunfähigkeit erhält, bei gleichem Krankheitsbild Leistungen aus der BUZ jedoch verweigert werden würden, da man noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob man dann auch eine Anstellung bekommt, spielt keine Rolle - allein die Tatsache, dass es möglich wäre, reicht für die BUZ aus die Leistungen zu verweigern.

quote:
Es ist Fakt das der Rahmenvertrag nur zwei jahre lang zahlt!

NEIN, das ist kein Fakt. Wo steht das?

quote:
Es ist auch fakt das die Lebensversicherungmehr Geld schluckt als das wir ausbezahlt bekommen.

a) die Versicherung will auch leben --> kapitalbildende LVs werden von Verbraucherschützern derzeit (auch aufgrund des steuerlichen Hindergrunds) nicht empfohlen. Der Rahmenvertrag bietet auch die Risiko-LV an.
b) Du übersiehst den kleinen Zusatz "+Überschüsse"


Gruß
kryptolady


Thunder1979 - 7.9.2005 um 11:43

Im Rahmenvertrag steht:

Die Zahlung erfolgt
mindestens für 2 Jahre
längstens bis zum Ablauf der Zusatzversorgung

Ja ja ich weiß was jetzt kommt-ich habe das mindestens gelesen.
Nur gibt es da eine sache die ich oben schon einmal angesprochen habe.
Nach den zwei Jahren gehst du dann zum Amtsarzt und der schreibt dich dann nämlich nicht mehr DU sondern gleich BU. Nur wie gesagt-es steht in den versicherungsbedingungen drin, wenn man nicht mehr in der lage ist einen beruf auszuüben, hat man anspruch auf das geld. Nur wie gesagt, sogar mit einem arm, kannst du noch arbeiten und wenn es nur im call center ist. Daher braucht der Rahmenvertrag nicht weiter zu bezahlen, denen ist es sogar egal, wenn du arbeiten könntest aber keinen job findest.
Leider habe ich den genauen Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen des rahmenvertrages nicht vor mir-habe dieses heft nicht. Vielleicht hat ja einer der anwesenden diese versicherungsbedingungen


paramedic - 7.9.2005 um 11:58

quote:
Leider habe ich den genauen Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen des rahmenvertrages nicht vor mir-habe dieses heft nicht. Vielleicht hat ja einer der anwesenden diese versicherungsbedingungen


Erst jetzt wird mir bewusst, wie SCHWACHSINNIG Deine Ausführungen wirklich sind - nicht nur, dass Du keine entsprechende Ausbildung hast...

- Du hast den Unterschied zwischen BU und DU nicht erkannt
- Du hast keine Ausbildung in diesem Bereich
und zu guter letzt:
- Du zitierst einen "ungefähren Wortlaut", weil Du die AGB nicht wörtlich hast und ignorierst dann noch mein WÖRTLICHES Zitat, dass Deine ganze Argumentation ad absurdum führt...

An dieser Stelle steige ich aus der Diskussion aus - und kann nur jedem Menschen mit einem Hauch von Intelligenz das gleiche empfehlen

TROLLig, TROLLig.....


musimaus - 7.9.2005 um 12:06

@kryptolady: Das der RV erst nach zwei Jahren Einzahldauer bezahlt ist glaube ich nicht korrekt.
Ich habe vor drei Tagen einen solchen Vertrag in der Hand gehalten und darin stand das die Versicherung greift sobald der SaZ aus der Probezeit (6 Monate) draußen ist...
Eine Hand laß ich mir nicht dafür abhacken, aber so hab ich das ganze verstanden...
LG musi


kryptolady - 7.9.2005 um 12:39

Oh je, ich muss meine Aussage über die 2 Jahre tatsächlich revidieren. Also, ich habe nochmals in den Versicherungsunterlagen nachgeschaut (und mir liegen diese vor!):
- 2 Jahres-Frist bezieht sich auf die Selbsttötung; Vertragsgrundlage BWE 11 § 3 Abs. 7
- Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aushändigung des Versicherungsschein § 4
- Die Rente im 1. Versicherungsjahr ist niedriger als die Rente ab dem 2. Versicherungsjahr, aufgrund dessen, dass sich die Versicherung sich vor einem möglichen Betrug schützen möchte.

Für die falsche Info meinerseits möchte ich mich entschuldigen.

Bis neulich
kryptolady


Thunder1979 - 16.9.2005 um 11:24

Allgemeine Bedingungen für DUZ
(Rahmenvertrag der Bundeswehr DBV Winterthur)

§1 Wann liegt Dienst oder Berufsunfähigkeit im sinne dieser Versicherung vor.

§1.1 Dienstunfähigkeit des SaZ
Der Soldat ist Dienstunfähig, wenn er vor Ablauf der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen ist, gemäß §55 Abs. 2 Soldatengesetz ausschließlich wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen worden ist.......

§1.3 Berufsunfähigkeit
Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er ärztlich nachweist, dass er zu mindestens
50% außerstande ist, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, seine
zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf und eine andere Tätigkeit
(Verweisungstätigkeit) auszuüben(abstrakte Verweisung genannt), die er auf Grund
seiner Kenntnisse und Fähigkeiten
ausüben kann und die seiner bisherigen Lebenseinstellung entspricht......
Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine deutliche
geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich Vergütung und
Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Beruf absinkt.
Hat jedoch der Versicherte vor Eintritt in die Bundeswehr noch keine berufliche
Tätigkeit ausgeübt, so kann eine die Lebensstellung wahrende Verweisungstätigkeit
jede Tätigkeit sein, die er zumindest halbschichtig ausüben kann.

§2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir bei bedingungsgemäßer Dienst- oder
Berufsunfähigkeit?

§2.3 Dienstunfähigkeit des SaZ
Der Versicherte erhält die versicherten Leistungen – ab den Zeitpunkt der Entlassung
bzw. des Ausscheidens – für den Zeitraum von zwei Jahren. Sofern die vertraglich
vereinbarten Leistungen eine Rente vorsehen, stellen wir diese ab diesen Zeitpunkt in
einem Betrag zur Verfügung. Nach Ablauf der 2 Jahren werden Leistungen aus dieser
Versicherung nur fällig, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen (vgl.
§1 Abs. 3 und 4) vorliegt, was vom Versicherten zu diesem Zeitpunkt nachzuweisen
ist.

Produktbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
(Privat besorgt aber auch DBV Winterthur)

§1 Wann liegt Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung vor?

§1.1 Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er ärztlich nachweist, dass er zu mindestens
50% außerstande ist, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, seine
zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf in seiner Ausgestaltung
wie in gesunden Tagen auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt.
(konkrete Verweisung genannt)
....
Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine deutliche
geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich Vergütung und
Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Beruf absinkt.

§2 Welche Leistungen erbringen wir bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit?

§2.1 Wird die Versicherte Person während der Versicherungsdauer (der Zeitraum, des
Versicherungsschutz besteht) berufsunfähig, so erbringen wir für die Dauer dieser
Berufsunfähigkeit, längstens für die Leistungsdauer (der Zeitraum, bis zu dessen
Ablauf längstens Leistung erbracht wird,) folgende Versicherungsleistungen:
....... (Die gleichen gesetzlich Leistungen wie überall)




Was bedeutet abstrakte bzw. konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Antwort:Unter dem Begriff Verweisung versteht man in der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass eine berufsunfähige Person auf einen anderen als den bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf verwiesen werden kann.Wann man verwiesen werden kann, ist maßgeblich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Ein Beispiel, dass einen hohen Verweisungsspielraum zulässt, ist dieser Auszug aus den Versicherungsbedingungen eines Versicherungsunternehmens: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht." In diesem Beispiel spielt es zwar eine Rolle, ob ein andersartiger Beruf für die versicherte Person aufgrund seiner Fähigkeiten und Kenntnisse zumutbar ist. Es spielt jedoch bei der Überprüfung keine Rolle, ob eine entsprechende Stelle auch tatsächlich verfügbar ist. D.h. in diesem Fall könnte der Versicherer auch abstrakt verweisen, denn es ist nicht ausschlaggebend, ob diese Tätigkeit auch tatsächlich verfügbar ist. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte darum unbedingt auf eine verbesserte Regelung im Bereich der Verweisung geachtet werden. Bis vor wenigen Jahren, war dies noch die Ausnahme. Viele Gesellschaften haben diese Situation inzwischen jedoch durch Bedingungsänderungen wesentlich verbessert und dadurch die Verweisbarkeit erheblich eingeschränkt. Diese Einschränkung der Verweisung ist meist der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Manche Gesellschaften gehen sogar noch einen Schritt weiter und bieten den Verzicht auf die abstrakte und die konkrete Verweisung. Beispiel für den Verzicht auf abstrakte Verweisung: Ein Abteilungsleiter, 35, wird aufgrund von Krankheit dauerhaft berufsunfähig und kann seine Tätigkeit als Abteilungsleiter nicht mehr weiter ausüben. Verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung, so erhält der Abteilungsleiter während der Dauer seiner Berufsunfähigkeit Rente. Würde der Versicherer nicht auf die abstrakte Verweisung verzichten, würde in diesem Fall keine Rente gezahlt werden.Beispiel für den Verzicht auf konkrete Verweisung: Der Abteilungsleiter aus dem vorigen Beispiel findet eine neue Stelle und kann zu ähnlichen finanziellen und persönlichen Verhältnissen wieder arbeiten. Das heisst, er geht konkret einer Tätigkeit nach. Verzichtet nun der Versicherer komplett auf die konkrete Verweisung, so besteht weiterhin Anspruch auf Zahlung der Rente, solange er für den Beruf als Abteilungsleiter berufsunfähig eingestuft wird. Würde der Versicherer nur auf die abstrakte Verweisung verzichten, so würde kein Anspruch mehr auf Zahlung der Rente bestehen. Die obigen Beispiele sind sehr vereinfacht wiedergegeben und geben nur ein allgemeines Beispiel, was Verweisungsverzicht bedeuten kann. Es gibt jedoch durch die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen der einzelnen Tarife und Urteile, zahlreiche Abstufungen, wie die Verweisbarkeit geregelt ist. Die gängigsten Maßnahmen im Bereich des Verweisungsverzichts sind jedoch: · der völlige Verzicht auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung · der Verzicht auf abstrakte Verweisung ab einem bestimmten Alter · der Verzicht auf Verweisung während einer Umschulungsmaßnahme · der völlige Verzicht auf die Möglichkeit der konkreten Verweisung Auch wenn der Verzicht auf die konkrete Verweisung die wohl höchste Leistungsstufe darstellt, ist fraglich, ob dies im Sinne der Versichertengemeinschaft ist, geschweige denn in der Praxis häufig eintritt. Sinnvoll ist auf jeden Fall, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.


Thunder1979 - 16.9.2005 um 11:49

Berufsunfähigkeit (BU)

Berufsunfähig ist, wer durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht in der Lage ist, seinen bisherigen oder einen seiner Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechenden vergleichbaren Beruf zu mindestens 50% weiterhin auszuüben. Bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit leistete die gesetzliche Rentenversicherung bisher eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese ist mit der Rentenreform 2000 durch eine wesentlich eingeschränktere Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Bei der Entscheidung, ob Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird je nach Situation am allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Tatsache mitbeurteilt, ob der Versicherte noch vermittelbar ist. Bei selbstständiger Tätigkeit liegt grundsätzlich nicht Erwerbsunfähigkeit, sondern nur Berufsunfähigkeit vor.

Dienstunfähigkeit bei Beamten (DU)

Nach dem Beamtenrecht gilt: Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er seine individuellen Dienstpflichten aus dem zuletzt übertragenen Amt auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Gegenüber der BU ist die DU erheblich weiter gefasst, d.h. geringere gesundheitliche Einschränkungen müssen vorhanden sein, damit für einen Beamten die DU zutrifft. Dem Beamten kann ein in Bezug auf Gehalt und Laufbahn gleichwertiges Amt zugewiesen werden. Ein niedriger besoldetes Amt oder gar Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind ihm nicht zuzumuten.

Beamter ist ein öffentlicher Bediensteter, dem nach Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz (Die ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst-Treueverhältnis stehen) die Ausübung hoheitleicher Funktionen als ständige Aufgabe übertragen ist


tigerfreund - 16.9.2005 um 12:26

quote:
Nächster Punkt: Im "genauen Wortlaut" kommt noch ein wesentlicher Teil hinzu, der die abstrakte Verweisung präzisiert:
"§2(3) BU liegt vor.......und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."
Die Tätigkeit eines Offiziers mit der eines CallCenter-Mitarbeiters zu vergleichen liegt (das siehst hoffentlich auch DU ein) weit ausserhalb realistischer Grenzen.

Das ist richtig. Allerdings ist dem Text des Vertrages für Soldaten noch ein wichtiger Satz hinzugefügt worden:
quote:
Hat jedoch der Versicherte vor Eintritt in die Bundeswehr noch keine berufliche
Tätigkeit ausgeübt, so kann eine die Lebensstellung wahrende Verweisungstätigkeit
jede Tätigkeit sein, die er zumindest halbschichtig ausüben kann.

Das heisst, ist jemand direkt nach dem Abi Soldat geworden, oder hat er nur einfach keine Ausbildung bzw. ist er noch keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen, muss auch z.B. eine Call Center Tätigkeit angenommen werden. Es wird hier auch folgendes nicht berücksichtigt: eine Ausbildung, die bei der BW gemacht wurde, ein Studium bei der BW sowie sämtliche bei der BW erworbenen Berufskenntnisse.

Editiert am 16.9.2005 von tigerfreund


Thunder1979 - 16.9.2005 um 12:41

und das die Finanzielen Leistungen aus dem Rahmenvertrag, im vergleich zu anderen Versicherungen eher gering wenn nicht sogar nicht ausreichend sind, darüber dürften wir uns doch einig sein.


tigerfreund - 16.9.2005 um 13:00

Die Beträge, die du zu Anfang im Thread genannt hast sind in der Tat eher niedrig.
Bin im Moment dabei, mich bei verschiedenen Versicherungen über Möglichkeiten der Erwerbs-, Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen zu informieren. Mal sehen was das so rauskommt.


Thunder1979 - 16.9.2005 um 13:12

Denke ich habe da bereits schon was gefunden, auch wenn es aus dem gleichen haus kommt, aber das sagte ich ja bereits schon weiter oben.
Ich bin nur noch am Prüfen ob es überhaupt sinn mact eine DU abzuschliessen oder ob eine BU nicht auch aus reicht. Beim Rahmenvertrag rutsch ich ja eh nach zwei Jahren von der DU in die BU. Also wieso nicht gleich BU. Aber wie gesagt, das lasse ich gerade noch Prüfen.

Trotz allem, ich finde es so verächtlich, das die Bundeswehr es zulässt das uns so ein Produkt überhaupt angeboten wird und diese Vertreter mit Stolz noch sagen dürfen, dass die das einzige Produkt ist was die Bundeswehr beführwortet. Traurig traurig


Thunder1979 - 18.9.2005 um 18:51

Gibt es keine möglichkeit diesen Misstand puplik zu machen??


paramedic - 18.9.2005 um 18:56

quote:
Gibt es keine möglichkeit diesen Misstand puplik zu machen??


1. Was genau machst Du hier denn gerade?
2. Willst Du Dich wirklich vor einem noch größeren Publikum lächerlich machen?

Reflektiere bitte erst mal kurz selbstständig, ob die oben gemachten Copyright-Verstöße wirklich auch nur annähernd die Qualität besitzen, die eine Diskussion auf Ebene "die böse BW, wie kann sie nur" erfordert?


Vash_X - 18.9.2005 um 23:31

Also ich habe mir das jetzt hier alles mal durchgelesen und ich denke ich komme zu dem schluss das für jemanden der noch rein gar keine Versicherung abgeschlossen hat vor dem Diensteintritt, mit dem Rahmenvertrag eine einigermaßen Vernünftige Absicherung gewährleistet wird.

ich denke der Vertrag ist auch dafür gedacht das man nicht gleich komplett ins Bodenlose abstürzt wenn was passieren sollte. Wer meint mehr zu brauchen, der muss für sich selbst weitere Sachen suchen.

Darf ich mal fragen wer von euch diesen Vertrag unterschrieben hat?


Thunder1979 - 19.9.2005 um 09:43

@paramedic

Liest du eigentlich selber auch das, was du schreibst??
Erst forderst du mich förmlich auf-mich besser zu erkundigen

"'tschuldige bitte, aber einen "ungefähren Wortlaut" aus einem Vertrag zu zitieren, dass ist kein "Versehen", das ist ein GROBER ANFÄNGERFEHLER!
Da sitzen Juristen stundenlang und feilen an jedem Satz - und Du zitierst UNGEFÄHR?????"

und wenn ich das dann tue ist es dir auch nicht recht

"Reflektiere bitte erst mal kurz selbstständig, ob die oben gemachten Copyright-Verstöße wirklich auch nur annähernd die Qualität besitzen...."

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los,als würde alles was ich hier schreibe dir tierisch gegen den Strich gehen, aber warum? Ich weiß echt nicht wieso man so ein schlechtes Produkt nur verteidigen kann.
Die Leistungen sind unter aller Sau.
Kann das sein das du selber diese S****** bei deinen kameraden verbreitest??Ach ja und bitte hör mit deinen fachwörtern auf, die dich hier so wichtig erscheinen lassen. Du kannst auch ganz normal mit uns reden.Also reflektiere doch bitte noch mal kurz Selbständig deine Wortwahl!
Du trinkst auch nur wasser,atmest luft und gehst aufs klo wie jeder andere.

@Vash_X
Das was mich hier am meisten stört, ist nicht die Tatsache das die jungen Kameraden ein Sinnloses Produkt aufgeschwatz bekommen, das passiert überall,in jeder Versicherung. Was mich richtig aufregt ist, das die Bundeswehr dieses Produkt auch noch unterstützt und den vertretern des rahmenvertrag auf die Kameraden der AGA los lassen. Die haben doch fast keine Chance nein zu sagen. Denen wird doch immer wieder und in aller deutlichkeit erzählt, das dieses Produkt das EINZIGE ist, das von der Bundeswehr empfohlen wird. Dann sagen sie noch so sachen wie, wenn die Bundeswehr das nicht gut finden würde, dann würden Sie uns doch garnicht zu euch Soldaten schicken.

Also alleine in unserer Kaserne, sind es mindestens 80 Rekruten die jede Aga dieses zeug unter schreiben.

Wenn man zur Bundeswehr kommt hat man einfach nicht die Ahnung und schon lange nicht den Mut aufzumucken. Woher sollen die schon wissen was richtig oder falsch ist.


paramedic - 19.9.2005 um 09:54

Hi Donnervogel,

nein, keine Sorge, mir kann nichts, was Du tust oder schreibst gegen den Strich gehen

Natürlich habe ich Dich aufgefordert, Dich schlau zu machen - aber nicht, Texte von anderen Leuten zu klauen und sie hier ohne Quellenangabe wild reinzustellen..... Ganz abgesehen davon, dass ein Zitat ohne Quelle weniger wert ist als kein Zitat.

Was mir allerdings sehr fehlt in Deiner Argumentation ist die Sachlichkeit.
Auch ich sage, dass der RV nicht für jeden die beste Lösung ist - aber sie ist auf keinen Fall für alle die schlechteste.
Dass ein RAHMENVertrag nicht für alle das Beste ist sollte aber eigentlich schon im Namen mitklingen....
Man kann einfach nicht ungelernte Mannschaftler mit 20 Jahren, Fw (zivile Meister) mit 30 und Offizere (zivile Akademiker) mit 40 unter einen Hut bringen wollen und dann noch erwarten, allen speziellen Anforderungen gerecht zu werden.
Diesen Anspruch hat aber auch keiner!

Was mir jetzt wirklich fehlt ist ein Gegenangebot - welche Versicherung bietet denn vergleichbare oder bessere Konditionen?
Das ist doch die echte Kernfrage - denn KONSTRUKTIVE Kritik ist viel viel besser


Thunder1979 - 19.9.2005 um 10:33

also nun hast du aber wirklich den Vogel abgeschossen, jetzt weiß ich das du nicht richtig gelesen hast.

Ich dachte es wäre klar erkennbar woher ich diese texte habe,hatte es ja schließlich dazu geschrieben, aber für dich schreib ich es gerne nochmal auf

"Allgemeine Bedingungen für DUZ
(Rahmenvertrag der Bundeswehr DBV Winterthur)"
und ein kleines Extra nur für dich: Vertragsgrundlagen BWM 15 - T04

"Produktbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
(Privat besorgt aber auch DBV Winterthur)"
Vertragsgrundlagen 250(1)


habe ich nicht in dem ersten Post ein besseres Produkt gennazn bzw Angebot?? Habe ich das nicht oder hast du es nicht gelesen??

Aber auch diese schreibe ich dir gerne nochmal auf:
"was bekommen wir den eigentlich? schauen wir doch mal nach.
Laut RV (standart Versorgung) 700 euro i.m für 69,85
Bei DBV Winterthur 1000 Euro i.m für 40 Euro"

Und ich sage es nocheinmal der RV kommt aus dem gleichen haus, nämlich auch von DBV winterthur.

ich habe mir nämlich extra wegen dir, vom Rahmenvertrag nocheinmal die Vertragsbedingungen zuschicken lassen und da steht
DBV-Winterthur
Federführer im Rahmenvertrag
Ihr Versicherungsträger:
DBV Winterthur
Postanschrift usw

Was ganz wichtig bzw merkwürdig ist.
Warum gibt es in dem vertrag des RV diese abstrakte Verweisung
und bei DBV "Direkt" die gute konkrete Verweisung?

Die erklärung der begriffe hast du bestimmt schon gelesen.
Ach ja die erklärung der Begriffe habe ich aus dem Internet kopiert. Nur damit du auch da weißt woher die stammen.

Die Konstruktive Kritik habe ich bereits in meinem ersten post versucht, nur habe ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Es gibt auf jedenfall besser alternativen zum Rahmenvertrag und dies nicht nur im Bereich Rente.

ich hoffe du verstehst mich jetzt etwas besser,ich möchte einfach nur nicht das jedes Quartal soviele Rekruten mit einem unnötigen Produkt belastet werden, von dem die Versicherungs Vertreter auch noch erzählen es wäre das beste und einzige Produkt, das die Bundeswehr unterstützt.



paramedic - 19.9.2005 um 16:12

quote:
also nun hast du aber wirklich den Vogel abgeschossen, jetzt weiß ich das du nicht richtig gelesen hast.

Im Gegenteil, ich habe sogar besser gelesen als Du geschrieben...

Deine Alternative ist:

quote:
"Produktbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
(Privat besorgt aber auch DBV Winterthur)"
Vertragsgrundlagen 250(1)



Dann zitiere ich aus einem anderen Posting von Dir:
quote:
Gegenüber der BU ist die DU erheblich weiter gefasst, d.h. geringere gesundheitliche Einschränkungen müssen vorhanden sein, damit für einen Beamten die DU zutrifft.


Auf gut deutsch: Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Eine DU ist etwas anderes als eine BU - magst Du das nicht verstehen?


Dwight - 19.9.2005 um 18:42

Also schön und gut wie hier so diskutiert wird, nur weis ich jetzt echt nicht mehr ob ich für meine GWD solch eine Versicherung abschließen soll. Ist es empfehlenswert oder nicht wirklich notwendig ?


Thunder1979 - 10.12.2005 um 16:23

Das sagt die Bundeswehr über Versicherungen wie den Bundeswehr Rahmenvertrag, ohne Aktiver Kriegsklausel!

Sehr Interessant!

Intranet Aktuell
Basisinformationen
17.08.2005 Kriegsklauseln in Lebens- oder Unfallversicherungen – Schadensausgleich in
angemessenem Umfang gemäß Paragraph 63b Soldatenversorgungsgesetzt (SVG)

Bonn – Alle Soldatinne und Soldaten, die an einer besonderen Auslandsverwendung im
Sinne des §58a des Bundesbesoldungsgesetzes (BbesG) / §63c SVG teilnehmen, sollten im
Hinblick auf ihre persönliche Risikovorsorge Folgendes beachten:

WICHTIG: Wenn Sie eine Unfall- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, nehmen
Sie rechtzeitig vor dem geplanten Auslandseinsatz Kontakt zu Ihrem Versicherer auf und
zeigen ihm den Auslandseinsatz an. Sie können nach den Ihrem Versicherungsvertrag
zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen dazu verpflichtet sein.

Lebens- und Unfallversicherungen

Die privaten Versicherungsverträgen zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen enthalten
Regelmäßig ein Leistungsverweigerungsrecht durch den Versicherer in den Fällen, in denen die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird (so genannte Kriegsklausel).

Für Lebensversicherungen (Unfallversicherungen: siehe unten) konnte durch Intervention des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bei der deutschen Versicherungswirtschaft
bereits im Jahr 1990 erreicht werden, dass das so genannte „passive Kriegsrisiko“ („die Einschränkung der Leistungspflicht gilt nicht, wenn die Versicherte Person in unmittelbarem
oder mittelbaren Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, an denen sie nicht aktiv
beteiligt waren“) vom Versicherungsschutz erfasst wird. Dies gilt auch für Versicherungsverträge, die Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit sowie Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr nach dem so genannten „Bundeswehr-Rahmenvertrag“ (VMBI 1993 S.271) abschließen können. Umgekehrt setzt also die Verwirklichung des „aktiven Kriegsrisiko“ voraus, dass die versicherte Person bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen getötet wird, an denen sie aktiv beteiligt war. Achten Sie darauf beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen.

Falls der Versicherer auf seinen nicht bestehende Leistungspflicht unter Bezugnahme auf die oben genannte „Kriegsklausel“ in den Versicherungsbedingungen hinweist, ist es nicht notwendig, sich gegen diese Ankündigung der Versicherungsgesellschaft zu wenden, da in diesen Fall ein gesetzlicher Anspruch auf einen Schadensausgleich „in angemessenem Umfang“ nach §63b SVG besteht.

„In angemessenem Umfang“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung an einem üblichen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse der oder des Betroffenen und an den sonstigen Umständen des Einzelfalls orientiert. Eine weit überhöhte Versicherungssumme könnte insofern nur im oben genannten Umfang ersetzt werden. Umfasst sind beispielsweise Lebens- und Unfallversicherunkensverträge, die üblicherweise zur Absicherung der Finanzierung von Wohneigentum oder auch zur Alterssicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für darin enthaltene Invaliditätszusatzversicherungen. Eine Begrenzung auf einen bestimmten Schadensbetrag ist nicht vorgesehen. Lebensversicherungssummen bis 250.000 Euro gelten ohne weitere Prüfung als angemessen.

Falls die Anwendung der „Kriegsklausel“ im Einzelfall nicht sachgerecht erscheint, wird der Bund gegen Abtretung der Versicherungsansprüche durch die Bezugsberechtigte oder den Bezugsberechtigten mit dem schadensausgleich in Vorleistung treten und gegebenenfalls die Versicherungssumme bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen.

WICHTIG: Überprüfen Sie Ihre Verträge mit Absicherung des Todesfallrisikos in Hinblick auf die „Bezugsberechtigung“.

Im Falle des Ausfalls von Versicherungen wird der angemessene Ausgleich für den Todesfall vereinbarte Versicherungsleistungen der „natürlichen“ Person gewährt, die die Soldatin oder der Soldat im Versicherungsvertrag begünstigten hat. Außer dem Ehegatten, den Kindern oder den Eltern können dies zum Beispiel auch nicht verheiratete Lebensgefährten oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sein, nicht hingegen Vereine, Stiftungen, Banken und andere „juristische“ Personen.

Daraus folgt beispielsweise, dass ein Schadensausgleich selbst bei Verwirklichung des aktiven Kriegsrisiko nicht gezahlt werden kann, wenn die Bezugsrechte aus einem Lebensversicherungsvertrag an eine Bank abgetreten worden sind. Verlangt eine Bank im Rahmen der Finanzierung von Wohneigentum als Sicherheitsleistung die Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag, wird deshalb empfohlen, im Hinblick auf einen möglichen Schadensausgleich auf die Ausgestaltung der
Abtretungserklärung zu achten. Der Übergang der Bezugsrechte aus dem Lebensversicherungsvertrag auf die Bank bedeutet den Wegfall der Anspruchsberechtigung auf einen Schadensausgleich nach §63b SVG zu denken.

Es wird deshalb angeraten, mit der Bank eine Abtretungserklärung zu entwickeln, die die Bezugsrechte bei der oder dem zunächst Anspruchsberechtigten nach §63 SVG (zum Beispiel Ehegatte, Lebensgefährten, eingetragener Lebenspartner) belässt. Denkbar wären beispielsweise rechtliche Ausgestaltungen, in denen die oder der Bezugsberechtigte aus dem Versicherungsvertrag für den Versicherungsfall ihre beziehungsweise seine Ansprüche an die Bank abtritt. Möglicherweise wäre dann auch an eine Abtretung von Ansprüchen auf einen Schadensausgleich nach §63b SVG zu denken.

Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, die Gefahr einer Leistungsverweigerung durch den Versicherer wegen Verletzung oder Nichterfüllung einer Obliegenheitspflicht auszuschließen.
Nach den Allgemeinen Lebensversicherungs-Bedingungen (ALB) und den dem so genannten Bundeswehr Rahmenvertrag (VMBI 1993 S.271) zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen besteht regelmäßig keine besondere Verpflichtung, dem Versicherten den geplanten Auslandseinsatz anzuzeigen. Eine entsprechende Obliegenheitspflicht besteht jedoch nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB). Dies ergibt sich aus Nr.6.2.2 der AUB, wonach eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person dem Versicherer mitzuteilen ist.

Bei der Vielzahl der Versicherungsangeboten kann letztendlich nur ein Blick in die dem einzelnen Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen Klarheit über Inhalt und Umfang der Obliegenheitspflicht bringen.

Bei der Verletzung beziehungsweise Nichterfüllung der Obliegenheitspflicht kann der Versicherer die Leistung verweigern. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Schadensausgleich in angemessenen Umfang nach §63b SVG. Treffen Sie also rechtzeitig Vorkehrungen, diese Gefahr einer Leistungsverweigerung durch den Versicherer auszuschließen.

Nur Unfallversicherung:

Anders als in der Lebensversicherung wird das „passive Kriegsrisiko“ (das ist der Fall, in dem die versicherte Person eine Schädigung infolge kriegerischer Ereignisse erleidet, an denen sie nicht aktiv beteiligt war) im Rahmen eines privaten Unfallversicherungsvertrages nach den zur Zeit allgemein angewandten Versicherungsbedingungen nicht mitzuversichern sein. Liegen dem Unfallversicherungsvertrag die AUB von 1994, 1988 oder früher zugrunde, ist der Versicherer darüber hinaus berechtigt, den Vertrag während einer besonderen Auslandsverwendung einseitig Ruhen zu bringen. Dies bedeutet einerseits, dass die Zahlung der Versicherungsprämie während des Auslandseinsatzes entfällt, dass aber andererseits in Schädigungsfall kein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung besteht. Auch hier bedarf es keines „Widerspruchs“ gegen die entsprechende Ankündigung des Versicherungsunternehmens, damit der grundsätzliche Anspruch auf angemessenen Schadensausgleich durch den Bund erhalten bleibt.

WICHTIG: Vergewissern Sie sich aber in jedem Fall darüber, welche Versicherungsbedingungen Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

Wenn Ihnen der Versicherer anbietet, auf das Ruhen des Versicherungsverhältnisses während der Auslandsverwendung zu verzichten und den Versicherungsschutz auf Unfälle während der Freizeit zu beschränken, nehmen Sie auf jeden Fall das Angebot des Versicherers an, selbst dann, wenn dies mit der Zahlung einer erhöhten Prämie verbunden sein sollte. Ansonsten kann Ihnen (zum Beispiel bei Unfällen im Einsatzgebiet, die nicht unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische Ereignisse verursacht sind) kein angemessener Schadensausgleich gewährt werden.

Nur Lebensversicherung
(Muss das „aktive Kriegsrisiko“ mitversichert sein?)

Nach derzeitigen Erkenntnisstand ist eine Versicherungsmöglichkeit des „aktiven Kriegsrisikos“ im Rahmen des „Bundeswehr-Rahmenvertrages“ zur Zeit nicht gegeben, weil ein dazu fortwährend anzusetzender Risikozuschlag für alle Versicherten die darin angebotene Produktpalette derart verteuern würde, dass ein vorteilhaftes Angebot für die Versicherungsnehmer – unabhängig davon, ob sie an Einsätzen in Krisenregionen teilnehmen
- durch den Rahmenvertrag nicht mehr gewährleistet wäre.

Falls eine Lebensversicherung zu den oben beschriebenen üblichen Bedingungen (das heißt ohne Versicherung des „aktiven“, aber mit Absicherung des „passiven Kriegsrisikos“ vereinbart wurde, ergeben sich im Falle einer Schädigung im Auslandseinsatz nach derzeitigen Stand keine Nachteile in Hinblick auf den „angemessenen Schadensausgleich“ nach §63b SVG. Ob im Rahmen der persönlichen Risikovorsorge darüber hinaus – das heißt neben den Leistungen nach SVG einschließlich des „angemessenen Schadensausgleich – eine Absicherung des „aktiven Kriegsrisikos“ während eines Auslandseinsatzes in einer privaten Lebensversicherung gewünscht wird, bleibt jedem Einzelnen selbst überlassen. Ein Schadensausgleich durch den Bund für darin vereinbarte Versicherungsleistungen käme allerdings nicht in Betracht, weil diese Versicherung auch bei Verwirklichung des „aktiven Kriegsrisikos“ fällig wäre.

Diese Hinweise gelten auch im Falle von Verwendungen im Ausland mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage. Bitte beachten Sie: Ob eine vergleichbar gesteigerte Gefährdungslage bestand, wird vom BMVg im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen im Einzelfall festgestellt.

Quelle:
BMVg PSZ III 3


Defipaddel - 10.12.2005 um 21:05

Auch wenn es hier schon einmal erwähnt wurde.

1. Versicherungen schließt man nicht ab bevor man sich alles "in Ruhe" durchgelesen hat.

2. Wenn man sich nach dem Durchlesen nicht sicher ist geht man zu einer Verbraucherzentrale, denn diese sind die einzigen in diesem Bereich die komplett Neutral bewerten.

3. Und zu guter letzt finde ich nicht das dieses Thema so ausarten muß das sich hier alle beömmeln wie die irren.

Schönen 3. Advent an alle Mitglieder und das Team von Soldatentreff.de


GAm - 10.12.2005 um 21:19

Ich bin ebenfalls, der Meinung das das gezicke hier nicht noch weiter ausufern sollte. Es gibt viele Versicherungen, mit verschieden Bedingungen und jeder hat eine andere Priorität welcher punkt ihm wichtiger ist und welcher weniger.

Aber etwas irritiert durch das Thema habe ich mal bei einem BU-Versicherer (aus der TV-Werbung bekannt) angerufen und gefragt was abgesichert ist. Worauf mir gesagt wurde das die BU (zumindest bei diesem Versicherer, das muss nicht bei allen so sein) immer die letzte Tätigkeit absichert ist und wenn die Soldat ist, und das ordentlich gemeldet wurde dann auch dies versichert ist auch bei SaZ und nicht nur bei Berufssoldaten.
Daher es kommt alles auf die Bedingungen an des Versicherers... nicht auf den namen.

Da ich mich aber nicht auskenne mit der materie, kann ich auch nur das sagen was mir gerade am Telefon gesagt wurde.

Editiert am 10.12.2005 von GAm


GAm - 30.12.2005 um 10:02

Angestachelt durch den Thread hab ich mich nun mit mehreren Versicherungen auseinadergesetzt die Cosmos, Württembergische und die DBV Winterthur. Was ich jetzt schreibe, ist die Informationslage die ich nun aus den Auskünften der Versicherungsvertreter bekommen habe.

Dabei kam raus:
Die Cosmos zahlt bei Auslandseinsätzen nie! Egal mit welchem Mandat und obs bei Polizei oder der Bundeswehr ist. Daher hab ich mich hier auch nicht weiter Informiert.

Die Württembergische Versicherung zahlt die BU wenn ein Ziviler Arzt den man selbst auswählen kann, eine BU feststellt die mindestens von 6 Monaten Dauer ist oder schon dauert.

Die DBV-Winthertur Agentur wusste nicht genau bescheint und lies mich von der Zentrale zurückrufen. Die Zentrale sagte mir das eine DU nur eingebaut ist wenn man die Versicherung erst abschließt als Soldat, tut man das davor mit dem alten zivilen Beruf ist die DU nicht inbegriffen (also Achtung!! Wer die DU-Klausel haben will, sollte erst abschließen wenn er bei der BW ist.).
Jetzt kommt allerdings auch hier der Haken, selbst bei dem Vertag mit der DU Klausel behält sich die Versicherung vor auch nochmals durch einen zivilen Arzt den Sachverhalt feststellen zu lassen, kommt dieser jedoch zu einem anderen Ergebnis wie der Truppenarzt, hat man Zitat: „Dann ist es nichts anderes wie eine BU und wir gehen nicht in Leistung“.

Letzte beiden Versicherungen machen auch einen Unterschied bei den Auslandseinsätzen, so zahlt die Württembergische beim Auslandseinsatz wenn dieser Einsatz friedenserhaltend ist, jedoch nicht: Zitat: „Wenn man was erobert werden soll“.
Die DBV-Winterthur hat laut der Zentrale eine Einstufung der Krisengebiete, so würde bei einem Einsatz in Afghanistan nicht gezahlt werden, jedoch bei Einsätzen in Kosovo oder Bosnien schon.

Daher ist der Rahmenvertrag auch wenn er teuer ist und nur mit 700 Euro eine BU/DU monatlich klein ist, nicht unnütz. Ist es zurzeit der einzigste Vertrag der sofort zahlt wenn der Truppenarzt eine DU feststellt und dies nicht noch nachprüfen lässt.

Bei einer normalen BU kann auch der Soldat abgesichert sein, dann muss der Arzt halt feststellen ob man die Soldatentätigkeit noch ausüben kann. Dieser kann logischerweise zu einer anderen Feststellung kommen wie der Truppenarzt.
Was aber gelinde gesagt bei jeder Versicherung passieren kann die nachprüft und bisher nur beim Rahmenvertrag anderst ist.


Editiert am 30.12.2005 von GAm


User gelöscht - 30.12.2005 um 11:06

quote:
st es zurzeit der einzigste Vertrag der sofort zahlt wenn der Truppenarzt eine DU feststellt und dies nicht noch nachprüfen lässt.


Also ich habe es jetzt mehrmals bei meiner Versicherung pruefen lassen. Staendig von mehreren Leuten und immer wieder querverwiesen.

Die Hammburg/Mannheimer setzt die Dienstunfaehigkeit eines Beamten (welche ja durch den Diensthabenden Arzt entschieden wird) gleich mit einer Berufsunfaehigkeit.

Der Vertrag schliesst laut HM die Entlassung nach §44 (4) SG mit ein. Ob auch der §54(?) (2) SG mit eingeschlossen ist wird jetzt nochmal gesondert geprueft.
Da in diesem steht das dort nach §44 (4) SG zu verfahren ist, geht man stark davon aus das dem so ist.

Das aktive Kriegsrisiko (selbst angreifen) ist scheinbar nie mit versichert (verständlich).
Jedoch sagte man mir, dass sämtliche Aussagen zu diesem Thema nur ohne Gewähr getätigt werden können, da man Fallbeispiele konstruieren müsse um dort dran fest zu machen, ob auch gezahlt wird wenn man selbst kriegerische Handlungen ausgeübt hat. Mir wurde deshalb geraten in diesem Fall nicht davon auszugehen, was nicht heisst, dass es dennoch möglich ist.

--
User gelöscht


GAm - 30.12.2005 um 11:53

Sorry, wenn ich mich schwamig ausgedrückt habe, meinte natürlich bei den mir bisher bekannten Versicherungen... Also von den oben genannten.

Bei der Hamburg-Mannheimer habe ich tatzächlich noch keine Informationen eigeholt.


Willard - 25.7.2006 um 15:34

Hallo,

auf der Suche nach Informationen (seit 2 Jahren), gerade von Kunden und nicht nur Infos der Versicherungen, habe ich wohl mal endlich Glück gehabt.

Ich bin, bzw. war einer dieser Kandidaten, die nach Übernahme in Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit, zusammen mit elf anderen OA in nem U-Raum reingepfercht wurde. Nach erfolgloser Suche von Alternativen, was auch nicht schwer war bei dem Zeitmangel, unterschrieb ich den Vertrag mit allem Pi PA PO...

War alles i.O., bis... zur EK-Vorbereitung in der Truppenschule. Da wollte mein bis dato 25 Jahre altes linke Knie nicht mehr mitmachen und verweigterte seine mir zugesicherte Tätigkeit.
Zwei Jahre lang versuchte man mich mit Salben und Elektrostimulation gesund zu machen. Eine OP am Knorpel. Zwischenzeitlich war ich dann "der Neue" in dem GeZi der I.Inspektion. Mein Inspektionschef meinte: "So was wie sie brauchen wir bei der BW nicht!" - bis ich zwei Jahre später erlebte wie er selber DU wurde - ROFL! Welch Genugtuung!!!
Ich musste mich von meinen Hoffnungen, wegen dem Kram hab ich mein ABI gemacht, verabschieden und sah Jahren entgegen die davon geprägt waren, abzuwaschen, Müll runterzubringen, usw.
Hab mich dann halt "zwischengequetscht" und mir wenigstens ein bischen Respekt zu verdienen.
Bis sich dann mein 1. Spieß in der Inspektion, der mich dann wirklich schätze, einschaltete um zu schauen ob die mich in Köln ewig auf dem Geschäftszimmer behalten möchten. Er leierte auch einen Besuch ein Leiters der DBV für den gesamten Bereich Norddeutschlands an, die mich dann noch mal beraten sollten usw..
Das Gespräch war ein Witz, da wurde weiterhin nichts gesagt von den zwei Jahren, die die DBV nur zahlt, im Gegenteil, mir wurde gesagt dass, die Zeit wie im Vertrag vereinbart bis 2033 als Grundlage für den Zahlungszeitraum gilt.

Ein Jahr später bei der Beförderung meiner Kameraden aus der AGA zum Fähnrich, die ich dann noch hinter dem Tresen miterleben durfte, dank meinem zweitem Spieß erkannte nur einer meinen Frust, mein nun schon dritter Inspektionschef nahm mich dann beiseite und erklärte mir dann, dass ich ab Montag nicht mehr kommen bräuchte, das nimmt er dann auf seine Kappe. Das war im März und Ende Juli wurde ich dann entlassen aufgrund von Dienstunfähigkeit.

Kurzum, jeder, der das mal miterleben darf, wie Kameraden sich gegen einen wenden steht vor der Entscheidung ins BWK zu gehen um sich aus psychischen Gründen Dienstunfähig schreiben zu lassen, so geschehen mit drei anderen Kameraden, die Verletzungen erlitten, die längerfristig nicht kurierbar waren um die Ausbildung ohne Zeitverzögerung fortzusetzen. Ich und ein anderer Fahnenjunker in einem anderen Standort (der noch zwei Jahre länger im GeZi saß) waren die einzigen, die das durchgezogen haben.
Als ich dann die Mitteilung der DBV bekommen habe, dass sie für zwei Jahre zahlen bin ich am folgenden Werktag zu meinem Anwalt, der sich seit dem der Sache annimmt. Das war vor zwei Jahren. Meine Rechtsschutzversicherung, die ich aus paranoiden und auch aus nun vernünftigen Gründen abschloss, hat einer Klage zugestimmt und trägt auch die Kosten, sollte eine Zahlung nach den zwei Jahren eingestellt werden. Grund - Mängel an den AGB, die für einen Laien nicht eindeutig ersichtilich sind.
Zu meinem Knieproblem ist ein Bandscheibenvorfall hinzugekommen, der die lustige Nebenwirkung hat, dass ich immer und überall aufs Klo muss, selbst Einkaufen macht höllischen Spass und brachte mich schon etliche Male dazu einfach den Einkauf abzubrechen, rauszugehen um meine Nerven zu beruhigen. Das macht alles Laune, das Studium leidet - da macht das Leben spass!

Leider gibt es keine Alternativen und an solchen Erlebnissen sieht man dann, wie blöd man war und wie wieviel Kameradschaft, Freunde und körperliche Gesundheit wert sind. Der nächste Auszahlungszeitpunkt wäre in einem Monat...


Editiert am 25.7.2006 von Willard


Fm-Offz - 25.7.2006 um 19:07

Als Soldat und Offizier möchte ich hier nur kurz äußern:
Ich habe 5 Jehre zivil gearbeitet, hatte währenddessen eine BUZ, und mich dann verpflichtet.
Habe den Rahmenvertrag NICHT abgeschlossen, sondern habe mir vom Vertreter ein sogenanntes Kontrollblatt mitgeben lassen, auf dem die Leistungen stehen, die den Unterschied klarmachen. Ich habe dieses Kontrollblatt an verschiedene Versicherungen geschickt, in der Hoffnung daß es eine Versicherung gibt, die diese Leistungen billiger absichert (Ja, es ist teuer!).
Ergebnis: Ausflüchte, Zuschläge oder sonstige Sachen um nicht sagen zu müssen, daß sie diese Leistungen nicht bringen können. (Kriegsrisiko)
Ich habe den Vertrag mittlerweile, weil es anders nicht geht. Wer anderer Meinung ist, muß ihn nicht abschließen. Ich empfehle es aber!


volker23 - 25.7.2006 um 19:32

Dies ist ein sehr dunkles Kapitel der BW .Dort kennt man keine Versorgung für eine Schädigung .Leider werden die Soldaten nicht alimentiert wie ein Beamter .Soldaten werden zwar besoldet wie ein Beamter aber nicht versorgt wie einer .Ich kenne einen ehemaligen BS ,dieser wurde DU und damit entlassen , er bekam eine Kapitalabfindung und gleichzeitig erfolgte der freie Fall nach HartzIV. Diese Abfindung ging flöten und er erhielt HArtzIV und einen 1€ Job . Dies ist der Dank des Vaterlandes.Dies geht so nicht .Jeder sollte sich gut überlegen ob er nicht eventuell einen Rahmenvertrag abschließt . In der Zeit des Zahlens kann man doch einiges Umschulungtechnisch machen ....


volker23 - 25.7.2006 um 19:35

Nochmals , hätte ich doch mal eine Frage .Ich kenne diesen Vertrag garnicht , zu meiner Zeit vor 20 Jahren teilte uns dies garkeiner mit , das es so etwas gibt . Ich hatte einen Unfall und einen Impfschaden erlitten , muß dieses aber alleine ausbaden . Würde gerne wissen wo ich diesen Vertrag einmal einsehen könnte.


volker23 - 25.7.2006 um 19:35

Nochmals , hätte ich doch mal eine Frage .Ich kenne diesen Vertrag garnicht , zu meiner Zeit vor 20 Jahren teilte uns dies garkeiner mit , das es so etwas gibt . Ich hatte einen Unfall und einen Impfschaden erlitten , muß dieses aber alleine ausbaden . Würde gerne wissen wo ich diesen Vertrag einmal einsehen könnte.


rik - 31.8.2006 um 19:14

quote:
quote:
st es zurzeit der einzigste Vertrag der sofort zahlt wenn der Truppenarzt eine DU feststellt und dies nicht noch nachprüfen lässt.


Also ich habe es jetzt mehrmals bei meiner Versicherung pruefen lassen. Staendig von mehreren Leuten und immer wieder querverwiesen.

Die Hammburg/Mannheimer setzt die Dienstunfaehigkeit eines Beamten (welche ja durch den Diensthabenden Arzt entschieden wird) gleich mit einer Berufsunfaehigkeit.

Der Vertrag schliesst laut HM die Entlassung nach §44 (4) SG mit ein. Ob auch der §54(?) (2) SG mit eingeschlossen ist wird jetzt nochmal gesondert geprueft.
Da in diesem steht das dort nach §44 (4) SG zu verfahren ist, geht man stark davon aus das dem so ist.

Das aktive Kriegsrisiko (selbst angreifen) ist scheinbar nie mit versichert (verständlich).
Jedoch sagte man mir, dass sämtliche Aussagen zu diesem Thema nur ohne Gewähr getätigt werden können, da man Fallbeispiele konstruieren müsse um dort dran fest zu machen, ob auch gezahlt wird wenn man selbst kriegerische Handlungen ausgeübt hat. Mir wurde deshalb geraten in diesem Fall nicht davon auszugehen, was nicht heisst, dass es dennoch möglich ist.

--
User gelöscht



Mehr zu den Hamburg-Mannheimer DU-Versicherungskonditionen findet ihr unter
http://www.richterversorgung.de/BUV-Soldaten-Berufssoldaten .html
ausführlich abgehandelt. Wer sich über die am Markt üblichen Dienstunfähigkeitsklauseln informieren will, findet unter http://www.richterversorgung.de/Dienstunfaehigkeitlehrer.ht ml eine entsprechende Aufstellung.


austria64 - 17.11.2006 um 11:04

Berufsunfähigkeit ist ein abstrakter Begriff. zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage ist ... bla bla Wer legt das fest ?? Ein Arzt, ein Gutachter der Versicherer ?? Und wenns ganz dumm läuft geht die Sache vor Gericht und der Versicherungsnehmer wartet monatelang auf sein Geld und braucht ne gute Rechtschutzversicherung. Dienstunfähig ist man wenn der Dienstherr den Soldaten wegen Dienstünfähigkeit aus med. Gründen entlässt. Fertig !! keine weitere Prüfung, kein Gutachter, kein Gericht. Die echte Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt ! umgehend ! weil die laufenden Kosten auch weiterhin anfallen. Wenn das kein Vorteil des Rahmenvertrages ist dann weiss ich nicht. Ungeachtet dessen das es tatsächlich viele Fälle gibt wo ein Soldat der dienstunfähig ist nicht gleichzeitig auch berufsunfähig ist.

Jeder der hier den Rahmenvertrag angreift sollte mal versuchen ausserhalb des Rahmenvertrages Versicherungsschutz zu bekommen, der das passive Kriegsrisiko mit einschließt !? Erst Recht wenn der Marschbefehl in Krisengebite bereits vorliegt !

Oder Piloten sollten mal versuchen ausserhalb des Rahmenvertrages Versicherungsschutz auch für das DU Risiko zu bekommen.

Versuchen Sie mal Dienstunfähigkeits.Versicherungsschutz in der Rentenhöhe zu bekommen wie sie der Rahmenvertrag bereithält.

Nein Sie können keine Verträge bei mir abschließen ! Mich nervt es einfach nur, wenn Leute mit einem gesunden Halbwissen und überschaubarer Intelligenz anderen Kollegen, die Ihre Zukunft und ggf. die Familie absichern wollen destruktive Ratschläge geben.

Speziell für die Halbwissenden empfehle ich in diesem Zusammenhang auch mal einen Blick in das Einsatzversorgungsgesetz. Wissen schadet nix...

Jochen




rhein-culture - 17.11.2006 um 19:34

code:
Als ich dann die Mitteilung der DBV bekommen habe, dass sie für zwei Jahre zahlen bin ich am folgenden Werktag zu meinem Anwalt, der sich seit dem der Sache annimmt. Das war vor zwei Jahren. Meine Rechtsschutzversicherung, die ich aus paranoiden und auch aus nun vernünftigen Gründen abschloss, hat einer Klage zugestimmt und trägt auch die Kosten, sollte eine Zahlung nach den zwei Jahren eingestellt werden. Grund - Mängel an den AGB, die für einen Laien nicht eindeutig ersichtilich sind.


Sorry, aber bei uns wurde das gesagt....
Wenn Du mal ausrechnet, wieviell , bzw. wie lange Du eingezahlt hast würde ich mich nicht über den BUNDESWEHR- Rahmenvertrag beschweren...
Fakt ist, das es keinen Versicherer gibt, der das passive Kriegsrisiko mitversichert! (Wie es ja schon einige Kameraden versichert haben...)
Fakt ist, dass Du über 10000 Euro (eher mehr in Form einer Rente) im Falle einer DU bekommst, was OHNE PRÜFUNG geschieht (in der Regel...
Über die verschiedenen Begriffsdefinitionen von BU/ DU möchte ich mich noch auslassen, hier waren ja schon einige kompetene Antworten/ Posts dabei...
Jeder muss selbst entscheiden was er macht oder nicht, ich für meinen Teil hab seit Anfang meiner Dienstzeit den Rahmenvertrag abgeschlossen, wer kein Kapital binden will muss es ja nicht, das man(n)/frau, den Rahmenvertrag nicht unbedingt als Kapitalanlage abschliessen muss, bzw. das es FÜR DIESEN FALL vielleicht bessere Möglichkeiten gibt, dürfte klar sein...

Aber den Rahmenvertrag so niederzumachen, dafür fehlt mir das Verständnis...

Sehr gut finde ich auch den Hinweis zum Einsatzversorgungsgesetzt, Preisfrage: Wer bezahlt den falls das Flugzeug auf dem Weg ins Einsatzland abstürzt und Du keinen Rahmenvertrag hast?

Aber es sind ja alles volljährige Personen hier, die sich mit Infos versorgen können, oder halt nicht, aber dann bitte kein rumgeweine, falls was passiert...

Wer noch mal reinschauen, oder sich informieren will:
http://www.rv-bundeswehr.de/index.htm

MFG



Editiert am 17.11.2006 von rhein-culture

Editiert am 17.11.2006 von rhein-culture

Editiert am 17.11.2006 von rhein-culture


Huey - 17.11.2006 um 21:54

Das Thema Versicherungen und Soldat ist ein Thema für sich....

Ein kleines Beispiel:

Erster Einsatz in Somalia-Anruf bei der Versicherung (Risikolebensvers.):
"Einsatzland Somalia, wie sieht es da aus?"
"Das ist in unseren Augen ein Kriegseinsatz, da dort (bürger)kriegsähnliche Zustände herrschen-da muss ihr Dienstherr zahlen".

Daraufhin bei der WBV angefragt:
"Siehe oben"
"Nein, das ist auf keinen Fall ein Kriegseinsatz, sondern eine Friedensmission-da zahlen wir auf keinen Fall-das muss ihre Versicherung übernehmen".

Auf gut Deutsch: Passiert dir was, darf deine Witwe erstmal 10 Jahre klagen-wenn sie es sich dann noch leisten kann...


Einzelfall?

Vorbereitung für den Kongo-Einsatz, gleiches Szenario, nur 12 Jahre später:
Gleiche Reaktion wie oben...




Es gibt gute Versicherungsverträge-aber ich rate allen, damit zu einem freien Versicherungsmakler zu gehen, und anschließend vergleichende Angebote mit konkreten Fragen (schriftlich zusichern lassen) einzuholen....

Der Bw-Rahmenvertrag mag gut sein für den Standard-Wehrpflichtigen, bereits bei einem SaZ4 hört es dann aber bereits auf...


Dukes - 18.11.2006 um 07:31

quote:
Fakt ist, das es keinen Versicherer gibt, der das passive Kriegsrisiko mitversichert! (Wie es ja schon einige Kameraden versichert haben...)


Und das ist schlichtweg Falsch, dieses Argument bringen Befürworter des Rahmenvertrages immer wieder ins Spiel, aber durch ständiges wiederholen wird es auch nicht wahrer!
Es gibt definitiv noch andere Versicherer welche das passive Kriegsrisiko tragen, und man mag es nicht glauben, es gibt auch n paar wenige die das aktive abdecken, aber zu imens hohen Preisen!


volker23 - 18.11.2006 um 08:37

Hallo ,

Nach der ganzen Diskussion, kann ich nur feststellen , der Skandal dabei ist das sich der oberste Dienstherr aus dieser Sache heraus hält . Die Soldaten sollten und müssten über den Bund abgesichert werden . Dies kann nicht Sache der Versicherungswirtschaft sein . Es ist zwar gut das es so etwas gibt , aber die Sache müsste vom Bund ausgehen . Der Bund schickt die Soldaten auf gefährliche Missionen und nicht etwa die Soldaten , stellen sie sich vor das die Soldaten warum auch immer keinerlei Kenntnisse von solchen Verträgen haben und gehen ohne Versicherung auf eine solche Mission und werden dort geschädigt . Keinerlei Institution hier in Deutschland wird eine Versorgung übernehmen und das ist definitiv so keiner wird helfen. Man steht alleine da , dies bedeutet das Engagement wird mit Hartz IV belohnt . Es ist verwunderlich das der Bund immer noch Leute findet die bereit sind auf solche Missionen gehen ohne für eine Versorgung gerade zustehen.

Der Rahmenvertrag ist die einzige Möglichkeit überhaupt eine Art von Versorgung zu erhalten (für den Fall) , aber wie gesagt dies sollte Sache des Bundes sein .

Ich erlebe in meiner beruflichen Welt die Auswirkungen von Du `s und die sind nicht sehr fein . Diese Soldaten müssen beruflich wieder neu anfangen wenn sie das Kunststück fertig brachten einen Kostenträger zu finden . Eine Umschulung ist teuer , so viel Geld bekommt man nicht als Abfindung , zumal diese Abfindung auf die Hartz IV Bezüge angerechnet werden. Erst wenn die Abfindung aufgebraucht ist wird vielleicht ein Kostenträger aktiv , nicht vorher . Der Bund lässt sich auf seine Fürsorgepflicht verklagen die gibt es nicht freiwillig . Siehe "Radarsoldaten " , dort sind mittlerweile mehr als 30 Jahre vergangen und nichts geschah . MAn wartet auf Seiten der Bundeswehr gerne die biologische Lösung ab .


rhein-culture - 18.11.2006 um 11:20

code:
Und das ist schlichtweg Falsch, dieses Argument bringen Befürworter des Rahmenvertrages immer wieder ins Spiel, aber durch ständiges wiederholen wird es auch nicht wahrer!
Es gibt definitiv noch andere Versicherer welche das passive Kriegsrisiko tragen, und man mag es nicht glauben, es gibt auch n paar wenige die das aktive abdecken, aber zu imens hohen Preisen!

Und welche haben schon im Schadensfall bezahlt?


volker23 - 18.11.2006 um 15:18

Hallo ,

ich weiß nicht natürlich nicht ob jemals eine Versicherung bezahlte . Ich weiß definitiv das die Bundeswehr es nicht macht . Es gibt dort keine Strukturen wie in der freien Wirtschaft (Berufsgenossenschaft u.ä.) sondern hier regiert die Wehrverwaltung . Ich habe Statistiken gelesen in der berichtet wurde , das Ende der neunziger Jahre ca.10000 Unfälle gemeldet wurden , aber nur ca 250 entschädigt wurden . Dies ist ein krasses Mißverhältnis , zu viele Unfälle und zuwenige Versorgungsfälle .
Sicher , ich weiß das sehr viele Unfälle auch nicht entschädigt werden müssen . Aber , Fakt ist wenn ein Unfall gemeldet wurde , hätte dieser irgendwie auch gewürdigt werden müssen . Soweit ich es noch weiß werden nur solche Unfälle meldepflichtig wenn mehrere Tage AU dabei "herauskamen " . Aber die Bundeswehr ignoriert dieses , denn es kostet Geld , Geld welches nicht mehr da ist , und das wenige was da ist , wird für andere Sachen verbraucht .

Ohne jetzt diesen ominösen Rahmenvertrag zu kennen , empfehle ich dringend jedem Soldaten diesen abzuschließen .
Ich war einer dieser geschädigten und hatte keinen .


Dukes - 25.11.2006 um 08:49

quote:

Und welche haben schon im Schadensfall bezahlt?


Dazu müsste ich mit der Versicherung Kontakt aufnehmen um nachzufragen... Aber, selbst wenn, du wirst deine Meinung nicht ändern und ich meine auch nicht, so wird das immer sein... nachdem der Typ vom Rahmenvertrag bei uns weg ist, zeige ich meinen Jungs den anderen Weg ^^ seltsam .. die haben sich alle noch nie für den Rahmenvertrag entschieden ^^ .... ich weis, sind alle ja sooo ahnungslos und naiv ^^


GAm - 25.11.2006 um 09:10

quote:

Und welche haben schon im Schadensfall bezahlt?


Dazu musst du nur in den "map-report" nach der prozessquote schauen, dort wird unter anderem auch festgehalten wie viele versicherte sich die leistungen der versicherungen vor gericht einklagen mussten.

der schitt aller versicherungen liegt bei 2 % was bedeutet das in fast allen fällen bisher antandslos gezahlt wurde. Und bei den 2% währe ich mir auch nicht so sicher ob es da nicht starke grenzfälle waren. Generel kann man sagen zahlen versicherungen heutzutage. Wenn man sich selbst auch an die Fristen und Bedingugen hält.

Map-Report (aus dem werbeprospekt, aber die zahlen stimmen):
http://www.hamburg-mannheimer.de/NR/rdonlyres/79530E4A-97BE-4 063-A11E-BEAF409A7B71/114192/50034458_0306BUSch%C3%A4den.pdf

Von Morgan&Morgan:
http://www.rentenpilot.com/images/BU_quote-2005.pdf

Editiert am 25.11.2006 von GAm


Luftwaffen-OA - 25.11.2006 um 11:58

Also ich hab den RVBw auch abgeschlossen und davor den Vertreter mehrfach gefragt was nach Ablauf der 2 Jahre ist.

Er sagte mir dass man (aufgrund der abstrakten Verweisung) eine Umschulung machen muss, die einen für einen (beliebigen) anderen Beruf qualifiziert. Und dass der RV (unter einbeziehung der 2 Jahre) solange zahlt, bis man diese Ausbildung abgeschlossen hat, allerdings nur die Regelzeit.

Auf Deutsch: wird man DU, bekommt man sofort die Leistung für 2 Jahre. Beginnt man nach Ausscheiden ein Studium z.B. auf VWL-Bachelor (3 Jahre Mindeststudienzeit) dann zahlen sie noch 1 weiteres Jahr, mehr aber nicht da man dann fertig sein müsste.

Ich werde wohl demnächst mal bei denen schriftlich anfragen wie das aussieht und ne schriftliche Bestätigung einholen, bzw. eine Präzisierung.

Vor Abschluss habe ich sorgfältig abgewogen ob ich den RV oder bei der DeBeKa abschließen soll, schließlich habe ich den RV genommen weil ich dort auf jeden Fall 2 Jahresrenten kriege (auch wenn nur 1 Finger weg ist) und es mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Prozess kommen wird.
Bei der Debeka gabs eine Soldatenklausel in der drinstand, dass maximal 6 Jahre gezahlt wird, danach nur soweit BU vorliegt. Bei der DeBeKa gäbe es erst ab 25% Minderung der Erwerbstätigkeit Leistungen und auch nur den jeweiligen Prozentsatz der Rente (z.B. Bein weg --> ca. 35% MdE --> monatlich 35% der vereinbarten Monatsrente und Beitragsfreistellung).

Beim RV bekommt man halt den vollen Satz und hat zumindest die Sicherheit, dass man solange volles Geld kriegt bis man wieder eine Ausbildung hat...

ich mach mich aber nochmal schlau und sage euch dann hier Bescheid was die Ergebnisse sind.

Gruß
Lw-OA


volker23 - 1.12.2006 um 19:53

Mich wundert es doch sehr das nur "so wenige" Herrschaften sich für dieses Thema zu interressieren scheinen. Für mich selbst kam diese Erkenntnis zu spät . Zu meiner Zeit gab es scheinbar solche Möglichkeiten erst garnicht . Ich wurde heftigst geschädigt und hatte dadurch den freien Weg , zur damaligen Sozialhilfe . Heute weiß ich es aus meiner beruflichen Sicht , das die Bundeswehr auch Berufssoldaten schlicht und ergreifend entlässt und die Soldaten damit direkt nach Hatz IV entlässt . Dies ist der eigentliche Skandal . Die Bundesregierung fühlt sich verpflichtet Weltpolizei zu spielen , bekommt aber die Versorgung von Erkrankten und Geschädigten nicht in den Griff . Mir scheint es so zusein das man dies auch garnicht will. Deshalb ist ein wie auch immer gearteter Vertrag eminent wichtig , es sit zwar ein starkes Stück das man solche Verträge eingehen muss , aber besser wie der Weg nach Hartz IV ,oder ?
Das die Regierung Schwierigkeiten mit der Versorgung von ehemaligen hat ist eindeutig den erst jetzt denkt man darüber nach ob der Wiedereinstellung von Geschädigten oder aber der Weiterbeschäftigung .
Meiner Meinung nach dürfte es keinerlei Zeit oder Berufssoldaten unter diesen Rahmenbedingungen mehr geben . Ich bitte jeden potentiellen Soldaten sich darüber im Klaren zusein . Sicher , man ist jung und glaubt immer das Schädigungen andere treffen und nicht einen selbst , auch ich dachte einmal so , ich hatte Pech ,bin mittlerweile zu 90% erwerbsgemindert und muss versuchen ohne Bundeswehrhilfe klar zu kommen . Ich wünsche dieses Schicksal keinem deshalb ,erst überlegen und dann handeln .
mfg


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