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Thunder1979 - 3.9.2005 um 10:38 Also ehrlich gesagt verstehe ich nicht, das sich hier noch keiner über den
Rahmen vertrag ausgelassen hat. Ich versteh desweiteren nicht, wieso dieses
Prodult von unserem Dienstherren geduldet wird und sogar unterstütz wird.
Es kann doch nicht sein, das s.g Experten in die Kaserne kommen, gerade in
die AGA und erzählen wie toll und wie wichtig dieses Produkt ist und das es
das einzige Produkt ist was von der Bundeswehr abgesegnet ist. Viel
schlimmer aber ist die Tatsache, das gelernet Versicherungsexperten dieses
produkt als so masslos überflüssig einstufen und wenn sie dies in der
Kaserne zur aussprache bringen, ihnen gedroht wird, das sie ihre feldbluse
bald an den nnagel hängen können. Das sie mit dieser aussage sich einen
DisZi einfangen können. Und warum?? Weil so tolle leute, die erstens von
tuten und Blasen keine ahnung haben, nen dicken max machen, zweitens weil
diese besagten Herren einfach mehr auf der Schulter haben und drittens,
aber das vermute ich nur-weil die an den geschäften beteiligt sind!
Was wurde euch den alles in der AGA erzählt??
Was hat euch dieser s.g Experte für Geschichten erzählt??
Traut euch-macht doch mal das "maul" auf.
Fangen wir doch mal an:
Vorweg muß ich mit meinem Bedauern zugeben, das ich auch einer dieser armen
wichte war, den so ein ding abgeschlossen hat.
Was haben wir den da mit dem rahmen vertrag eigentlich abgeschlossen?
Richtig-eine Dienstunfähigkeits-Versicherung
Das bedeutet wenn ich Dienstunfähig werde-bezahlt mir der rahmenvertrag
monatlich Geld.
Aber nur für zwei jahre
danach kommt einen Medizinische untersuchung, worauf man Berufsunfähig
geschrieben wird. Hört sich ja nicht weiter schlimm an und man sollte ja
auch denken, das man dann weiterhin Geld bekommt aus dem Rahmenvertrag-
kleiner Irrtum!
Im Regelwerk des rahmen vertrag steht nämlich (ungefährer Wortlaut)
Die Versicherte Person hat anspruch auf leistungen wenn sie nicht in der
lage ist irgendeine tätigkeit auszuüben.
Leute soagr mit einem Arm kannst du noch arbeiten z.b in Call Center!
desweiteren steht da in Vertragsdeutsch.
Wenn du die möglichkeit hast, einen Beruf auszuüben und es ist egal
welchen, aber du findest in diesem bereich keinen Job-dann zahlt der
Rahmenvertrag dir keine kohle!
das nennt man auch eine Abstrakte Verweisung!!
Ist komisch diesen Vertrag den wir da unterschrieben haben, kommt aus dem
Hause DBV Wintherthur und diese s.g Experten stehen alle bei denen auf der
Gehaltsliste.
Interessant ist, das die DBV einen Vertrag anbietet wo das was oben steht
nicht eingeschlossen ist. also keine abstrakte verweisung.
Bei denen steht nämlich im regelwerk
Produktbedingung für die Berfsunfähigkeitsversicherung
Die versicherte person ist berufsunfähig, wenn sie ärztlich nachweist, dass
sie zu min 50% ausser stande ist,ihren zuletzt ausgeübten Beruf (Soldat) in
seiner ausgestaltung wie in gesunden tagen auszuüben und sie auch keine
andere tätigkeit ausübt....
das bedeutet-kannst du nicht arbeiten oder findest aufgrund deiner
gesundheit keinen entsprechenden job, obwohl du arbeiten könntest. Bezahlt
dir die Versicherung die rente.
Rente-tolles wort!
was bekommen wir den eigentlich? schauen wir doch mal nach.
Laut RV (standart Versorgung) 700 euro i.m für 69,85
Bei DBV Direkt 1000 Euro i.m für 40 Euro
ach ja für alle die,die in dem RV nochwas gutes sehen und jetzt mit dem
argument kommen, das ja da noch einen Lebensversicherung beinhaltet
ist,dann jetzt ein kleines Rechenbeispiel:
(Standartversorgung) bei tod oder ablauf summe 20.000 endalter 55
nehmen wir mal den versicherungsnehmer mit 25 Jahren-bis 55 sind es 30
jahre. bei einem monatsbeitrag von 69,85Euro habe ich in 30 jahren 25146
Euro eingezahlt. Also da hört doch der spaß auf!
Nun nochmal meine Frage warum lässt unser Dienstherr dies zu???
goodbody - 4.9.2005 um 11:45Hallo,
ich bin zwar noch nicht in der Bundeswehr, aber hab vor im nächsten Quartal
mich zu verpflichten.
Das hört sich ja echt alles nicht so toll an mit der Versicherung.
Wenn ich das Richtig verstanden habe ist der Rahmenvertrag der BW die der
DBV Winterthur - also das gleiche in grün!
Die BW legt Ihn aber negativer für den Soldaten aus, um im Fall der
Dienstunfähigkeit der Auszahlung aus dem Weg zu gehen und in erster Linie
immer noch in einen der vielen Jobs, die wahrscheinlich anspruchslos sind
einzusetzen.
Hab ich das richtig verstanden?
Wenn das so ist, ist das echt eine sauerei - Beiträge für nichts. Wenn der
Fall eintritt kommt man sich echt verarscht vor - gedient und dann zurück
gelassen.
Wenn man aber eine private abgeschlossen hat, greift die wenigstens in der
BW? Zwar vlt überflüssige Frage, aber sicher ist sicher.
DANKE
lordrobe - 4.9.2005 um 12:09Hmn, also klar, die Leistungen sind gering, und die Einzahlung ist geringer
als die Auszahlung im ernstfall, aber mal ehrlich? Wie sieht es bei der
Rente aus? Das was du als Rente einzahlst ist um ein vielfaches höher als
das, was du später theoretisch rausbekommst (klar, auch wegen dem
Generationsprinzip, aber trotzdem).
So, zur Krankenversicherung: Ich zahle Momentan 300€ Krankenversicherung
(Selbstständiger) und war in dem halben Jahr nicht eine Minute krank. Würde
ich mich gar nicht versichern könnte ich für die eingezahlten 1800 €
sicherlich schön Krank werden und das aus privater Tasche bezahlen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist für mich bei dem Preis eh nicht
drin.
Autoversicherung: Ich zahle momentan 250€ im Quartal (Vor einem Quartal
noch 500€). Mein auto hat 700€ gekostet. Nun darfst du dir ausrechnen wie
oft ich schon mein Auto hätte plätten können für den Preis (;
Das sind nur ein paar Beispiele aus meinem momentanen Leben. Und ich glaube
auch nicht, dass du als Soldat anders Günstig an eine Lebens oder
Krankenversicherung kommst. Denn Als Soldat gehörst du nach meiner Meinung
zu einer Risikogruppe, die sehr viel mehr Zahlen dürfte als es ein
Angestellter z.B. tut.
Dass der Rahmenvertrag, wenn du es denn richtig Schilderst, ne sauerei ist
und es nur schön geredet wird, da müssen wir gar nicht diskutieren, da gebe
ich dir ohne einschränkung Recht. Allerdings sieht es nirgends so rosig aus
und überall wird halt gespart. Was will man denn gegen tun? ):
xMatzex - 4.9.2005 um 12:19lordrobe deine beispiel vorallem das erste find ich doch sehr flasch weil
eine private rentenversicherung oder lebensversicherung hat nix mit dem
generationenvertrag zutun und man kann es auch nicht wirklich mit der
kranken oder kfz versicherung vergleichen.
in einem punkt muss ich dir aber zustimmen wenn es so ist wie beschrieben
ist es eine sauerei!
paramedic - 4.9.2005 um 12:28@all:
Ich werde jetzt nicht in diese Diskussion einsteigen, dazu wurde sie schon
zu oft geführt.
Aber wenn jemand wirklich Interesse an dem Thema hat, dann rate ich ihm,
sich ein bisschen schlau zu machen, was in diesem Rahmen schon alles
passiert ist....
Es gibt keine eierlegende Wollmilchsau, weder bei den Autos, Frauen noch
bei Versicherungen - aber es gibt einige Fälle in der Vergangenheit, bei
der private Versicherungen nicht gezahlt haben...
Wie gesagt, informiert euch, Material gibt es genug - der Beitrag von
Thunder 1979 zeigt, dass er auch nicht genug Ahnung von der Materie hat,
als dass man seinen Beitrag unkommentiert und unreflektiert übernehmen
könnte....
BlindGuardian - 4.9.2005 um 12:29quote:
quote: Autoversicherung: Ich zahle momentan 250€
im Quartal (Vor einem Quartal noch 500€).
Soviel ? Im Quartal ? Ich zahl 420 im Jahr (Teilkasko).
tigerfreund - 5.9.2005 um 20:14Tut mir leid, aber ich kann nicht verstehen, wie es ein erwachsener Mensch
der (hoffentlich) nicht ganz dumm ist, nicht schafft vor dem Unterschreiben
eines Vertrages diesen auch zu lesen und gegebenenfalls auch nach
zurechnen. Auch Soldaten dürfen denken!
Thunder1979 - 6.9.2005 um 13:51quote: @all:
der Beitrag von Thunder 1979 zeigt, dass er auch nicht genug Ahnung von der
Materie hat....
Nur gut das du die Ahnug hast,oder was??
Wenn du doch hier unser Prinz super schlau bist,
dann sag doch mal was dazu.
Groß tönen können wir nämlich alle. Ich habe wenigstens mal das Problem
beim Namen genannt. keine Panik-eine genauere Prüfung meiner Aussage und
eine bessere erklärung des Problems "Rahmenvertrag" ist bereits in Arbeit
und zwar an den ganz einfachen Beispiel ihrer hoch gelobten Leistungen.
@tigerfreund
wenn du als kleines armes Licht in der AGA sitzt und so ein s.g Experte zu
dir kommt, nen halbe Stunde einen erzählt von, das mußt du haben, das istr
wichtig, das ist das einzige was die Bundeswehr unterstützt, das wird von
der Bundeswehr empfohlen usw.
da glaubst du wirklich, das da nur einer bei ist-der das nicht
unterschreibt??
Vielleicht wenige, weil sie sich nicht sicher sind-aber wenn du das
sagst-dann macht der gute mann gleich nen Folgetermin aus!
paramedic - 6.9.2005 um 15:16quote: Wenn du doch hier unser
Prinz super schlau bist,
dann sag doch mal was dazu
Ich bin kein Prinz - und DEINER schon gleich gar nicht!
Ich hab' einfach nur in meinen Vorlesungen ein bisschen aufgepasst 
quote: Im Regelwerk des rahmen
vertrag steht nämlich (ungefährer Wortlaut)
Die Versicherte Person hat anspruch auf leistungen wenn sie nicht in der
lage ist irgendeine tätigkeit auszuüben.
'tschuldige bitte, aber einen "ungefähren Wortlaut" aus einem Vertrag zu
zitieren, dass ist kein "Versehen", das ist ein GROBER ANFÄNGERFEHLER!
Da sitzen Juristen stundenlang und feilen an jedem Satz - und Du zitierst
UNGEFÄHR?????
Interessante Einstellung - das alleine macht Deine Ausführungen schon
unglaubwürdig.
Nächster Punkt:
Im "genauen Wortlaut" kommt noch ein wesentlicher Teil hinzu, der die
abstrakte Verweisung präzisiert:
"§2(3) BU liegt vor.......und seiner bisherigen Lebensstellung
entspricht."
Die Tätigkeit eines Offiziers mit der eines CallCenter-Mitarbeiters zu
vergleichen liegt (das siehst hoffentlich auch DU ein) weit ausserhalb
realistischer Grenzen.
So könnte ich noch eine ganze Weile weiter machen - will ich aber nicht
vertikalkrabbler - 6.9.2005 um 16:02Thunder, wenn ich deinen Ärger über den Rahmenvertrag auch zu gewissen
Teilen nachvollziehen kann, begründet aus meinem kurzen Brifwechsel mit der
DBV Winterthur, bei dem....andere Geschichte....so wundert mich dein
Auftreten etwas.
Die erste Frage ist, für wen arbeitest du? Tecis? Tauris?.....???
Zweitens fällt dein etwas radikaler Tonfall, gewürzt mit dem
finanzdienstleister üblichen Halbwissen der unteren "Ränge" ins Auge. Kein
Wunder du hast ja deinen Mentor, der alle weiss und wenn der es nicht packt
ruft ihr halt im Back Office an.
Daraus ergibt sich: Juniorberater oder frisch vom Trainee Wochenendseminar
zurück???
Also. Wenn du unbedingt dein Missfallen über den RV zu Ausdruck bringen
willst, dann lass dich doch nicht auf das Niveau der RV Vertreter herabund
präsentiere hier mal Fakten. Einen Vertrag aus dem du die entsprechenden
Punkte zitieren und deren Bedeutung für uns verständlich machen kannst,
wist du ja sicherlich haben.
Ansonsten frag deinen Teamcoach, der kopiert dir sicher was und hilft dir
bei deinen Ausführungen.
So. Dann zeig mal was du kannst! Ich freue mich nochmal ein paar Fakten zu
dem ganzen gedöns zu hören. Wenn du Informationen zu ALternativen
vorstellen willst tu das bitte. Ich persönlich würde das begrüssen.
Fängst du allerdings an hier Leute anzuwerben oder zu verkaufen, hast du in
Zukunft nicht nur deinen DV am Popo kleben.
p.s. Nebenjobs sind anzeigepflichtig, und ab (wieviel € waren es gleich?)
genehmigungspflichtig.
kryptolady - 6.9.2005 um 17:22@Thunder79
Ich muss vertikalkrabbler recht geben, Dein Posting läßt sich wie ein
schlechter Versuch Kunden für andere Produkte zu werben lesen.
Laut Bericht des Wehrbeauftragten werden Nebentätigkeiten als
Finanzdienstleister durch Soldaten generell nicht genehmigt, da diese
Nebentätigkeit mehr als 8 Stunden wöchentlich einnimmt. Solltest Du also
wirklich diese Nebentätigkeit angestrebt haben, so hoffe ich für Dich, dass
Du für das "wissenvermittelnde" Wochenendseminar kein Geld bezahlt hast.
Auch würde ich gerne wissen, welche "gelernet Versicherungsexperten dieses
produkt als so masslos überflüssig einstufen". Welchen
Ausbildungshintergrund haben diese "Versicherungsexperten"?
Zum Rahmenvertrag:
Dieser beinhaltet 2 Komponenten: Dienstunfähigkeitsversicherung und
Lebensversicherung (nach Wunsch auch kapitalbildend).
Dienstunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung werden von den
Verbraucherzentralen als wichtige Versicherungen angesehen.
Für Soldaten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig!!! Die
Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend! Die Dienstunfähigkeitsvers.
zahlt, wenn man aus dem aktiven Dienst aufgrund physischer oder psychischer
Erkrankung vom Amtsarzt entlassen wird. Einer
Berufsunfähigkeitsversicherung muss man nachweisen, dass man nicht mehr als
3 Stunden am Tag arbeiten kann - in irgendeinem zumutbaren Job. Da ist es
dann auch egal, ob man einen Job bekommt. Somit vergleichst Du hier Äpfel
mit Birnen.
@all
Aus eigener Erfahrung kann ich jedem im Forum, der nicht jede Menge Geld in
den Sand setzen will, abraten sich mit Finanzberatern einzulassen. Derzeit
sind diese, im Falle einer Falschberatung, noch nicht persönlich haftbar zu
machen. Diese Falschberatung kann sehr schnell passieren, z.B. indem eine
Berufsunfähigkeitsversicherung anstelle einer
Dienstunfähigkeitsversicherung als notwendig verkauft wird.
Noch zum Abschluss, solltet ihr Euch bei einem Versicherungsabschluss nicht
sicher sein, so gibt es in jeder größeren Stadt eine Verbraucherzentrale,
die Angebote auf Vor- und Nachteile durchcheckt.
Viele Grüße
kryptolady
Thunder1979 - 7.9.2005 um 10:10Allen behauptungen zum trotz, ich arbeite für keine Versicherung und habe
auch mit keinen Versicherungsvertreter darüber gesprochen, diese
informationen habe ich mir selber zusammen getragen.
aber fakt ist doch das die DU aus dem rahmenvertrag nur zwei Jahre
Zahlt.
wofür wir überhaupt die DU brauchen frage ich mich sowieso-eine BU würde
uns doch reichen. Es ist schlichtweg ein irrglaube das wir eine DU brauchen
nur weil wir bei der Bundeswehr "Dienen". Soldat ist ein anerkannter Beruf
und demnach reicht uns auch eine BU. DU ist eigentlich nur ratsam bei
Beamten-z.b. Polizisten im gehobenem Dienst. Stimmts? Wenn nicht wäre ich
dankbar darüber, wenn mir jemnad ein Schreiben vorlegt, was dies begründet
oder in dem das festgelegt ist.
Das die DU bzw BU für uns wichtig ist streite ich ja nicht ab-nur sollte
man sich über die Leistungen des Rahmenvertrages im klaren sein und geben
wir doch mal zu die sind mehr als nur schlecht.
Es ist Fakt das der Rahmenvertrag nur zwei jahre lang zahlt!
Es ist auch fakt das die Lebensversicherungmehr Geld schluckt als das wir
ausbezahlt bekommen.
das allein sind schon zwei sachen, die jeder nachlesen kann-sage ich also
hier etwas, was nicht wahr ist?? Denke nicht.
kryptolady - 7.9.2005 um 10:48quote: aber fakt ist doch das
die DU aus dem rahmenvertrag nur zwei Jahre Zahlt.
Woher hast Du den Schmarn? Die DUZ zahlt erst nachdem Du 2 Jahre eingezahlt
hast. Das ist eine eingebaute Sicherheit für die Versicherung, sonst
könntest Du - rein theoretisch - eine DUZ abschließen und Dich gleich
danach dienstunfähig aufgrund z.B. psychischer Probleme schreiben lassen.
Die DUZ zahlt ein Leben lang.
quote: wofür wir überhaupt die
DU brauchen frage ich mich sowieso-eine BU würde uns doch
reichen.
Also, lass mich Dir den Unterschied zwischen einer DUZ und einer BUZ
erklären, dann wirst Du verstehen, dass es für einen Soldaten (egal ob SaZ
oder BS) wichtiger ist eine DUZ zu haben.
Wann ist man berufsunfähig?
Wenn der Versicherte "infolge von Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder
eine andere Tätigkeit (!) auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und
Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung
entspricht.", dann spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Bei den meisten
Versicherten wird dann bezahlt, wenn man zu 50% seinen Beruf nicht mehr
ausüben kann.
Wann ist man dienstunfähig?
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn körperliche oder geistige Schwächen
vom Amtsarzt festgestellt werden und aufgrund dessen Du vom Dienstherren
vorzeitig aus dem Dienst entlassen wirst.
Aufgrund des Unterschieds zwischen Dienst- und Berufsunfähigkeit kann es
passieren, dass man zwar Leistungen aufgrund der Dienstunfähigkeit erhält,
bei gleichem Krankheitsbild Leistungen aus der BUZ jedoch verweigert werden
würden, da man noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die
aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die der
bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob man dann auch eine Anstellung
bekommt, spielt keine Rolle - allein die Tatsache, dass es möglich wäre,
reicht für die BUZ aus die Leistungen zu verweigern.
quote: Es ist Fakt das der
Rahmenvertrag nur zwei jahre lang zahlt!
NEIN, das ist kein Fakt. Wo steht das?
quote: Es ist auch fakt das die
Lebensversicherungmehr Geld schluckt als das wir ausbezahlt bekommen.
a) die Versicherung will auch leben --> kapitalbildende LVs werden von
Verbraucherschützern derzeit (auch aufgrund des steuerlichen Hindergrunds)
nicht empfohlen. Der Rahmenvertrag bietet auch die Risiko-LV an.
b) Du übersiehst den kleinen Zusatz "+Überschüsse"
Gruß
kryptolady
Thunder1979 - 7.9.2005 um 11:43Im Rahmenvertrag steht:
Die Zahlung erfolgt
mindestens für 2 Jahre
längstens bis zum Ablauf der Zusatzversorgung
Ja ja ich weiß was jetzt kommt-ich habe das mindestens gelesen.
Nur gibt es da eine sache die ich oben schon einmal angesprochen habe.
Nach den zwei Jahren gehst du dann zum Amtsarzt und der schreibt dich dann
nämlich nicht mehr DU sondern gleich BU. Nur wie gesagt-es steht in den
versicherungsbedingungen drin, wenn man nicht mehr in der lage ist einen
beruf auszuüben, hat man anspruch auf das geld. Nur wie gesagt, sogar mit
einem arm, kannst du noch arbeiten und wenn es nur im call center ist.
Daher braucht der Rahmenvertrag nicht weiter zu bezahlen, denen ist es
sogar egal, wenn du arbeiten könntest aber keinen job findest.
Leider habe ich den genauen Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen des
rahmenvertrages nicht vor mir-habe dieses heft nicht. Vielleicht hat ja
einer der anwesenden diese versicherungsbedingungen
paramedic - 7.9.2005 um 11:58quote: Leider habe ich den
genauen Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen des rahmenvertrages nicht
vor mir-habe dieses heft nicht. Vielleicht hat ja einer der anwesenden
diese versicherungsbedingungen
Erst jetzt wird mir bewusst, wie SCHWACHSINNIG Deine Ausführungen wirklich
sind - nicht nur, dass Du keine entsprechende Ausbildung hast...
- Du hast den Unterschied zwischen BU und DU nicht erkannt
- Du hast keine Ausbildung in diesem Bereich
und zu guter letzt:
- Du zitierst einen "ungefähren Wortlaut", weil Du die AGB nicht wörtlich
hast und ignorierst dann noch mein WÖRTLICHES Zitat, dass Deine ganze
Argumentation ad absurdum führt...
An dieser Stelle steige ich aus der Diskussion aus - und kann nur jedem
Menschen mit einem Hauch von Intelligenz das gleiche empfehlen 
TROLLig, TROLLig.....
musimaus - 7.9.2005 um 12:06@kryptolady: Das der RV erst nach zwei Jahren Einzahldauer bezahlt ist
glaube ich nicht korrekt.
Ich habe vor drei Tagen einen solchen Vertrag in der Hand gehalten und
darin stand das die Versicherung greift sobald der SaZ aus der Probezeit (6
Monate) draußen ist...
Eine Hand laß ich mir nicht dafür abhacken, aber so hab ich das ganze
verstanden...
LG musi
kryptolady - 7.9.2005 um 12:39Oh je, ich muss meine Aussage über die 2 Jahre tatsächlich revidieren.
Also, ich habe nochmals in den Versicherungsunterlagen nachgeschaut (und
mir liegen diese vor!):
- 2 Jahres-Frist bezieht sich auf die Selbsttötung; Vertragsgrundlage BWE
11 § 3 Abs. 7
- Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aushändigung des
Versicherungsschein § 4
- Die Rente im 1. Versicherungsjahr ist niedriger als die Rente ab dem 2.
Versicherungsjahr, aufgrund dessen, dass sich die Versicherung sich vor
einem möglichen Betrug schützen möchte.
Für die falsche Info meinerseits möchte ich mich entschuldigen.
Bis neulich
kryptolady
Thunder1979 - 16.9.2005 um 11:24Allgemeine Bedingungen für DUZ
(Rahmenvertrag der Bundeswehr DBV Winterthur)
§1 Wann liegt Dienst oder Berufsunfähigkeit im sinne dieser Versicherung
vor.
§1.1 Dienstunfähigkeit des SaZ
Der Soldat ist Dienstunfähig, wenn er vor Ablauf der Zeit, für die er in
das Dienstverhältnis eines SaZ berufen ist, gemäß §55 Abs. 2 Soldatengesetz
ausschließlich wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen
worden ist.......
§1.3 Berufsunfähigkeit
Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er ärztlich nachweist, dass er zu
mindestens
50% außerstande ist, infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls, seine
zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf und eine
andere Tätigkeit
(Verweisungstätigkeit) auszuüben(abstrakte Verweisung genannt), die er auf
Grund
seiner Kenntnisse und Fähigkeiten
ausüben kann und die seiner bisherigen Lebenseinstellung
entspricht......
Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine
deutliche
geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich
Vergütung und
Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Beruf
absinkt.
Hat jedoch der Versicherte vor Eintritt in die Bundeswehr noch keine
berufliche
Tätigkeit ausgeübt, so kann eine die Lebensstellung wahrende
Verweisungstätigkeit
jede Tätigkeit sein, die er zumindest halbschichtig ausüben kann.
§2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir bei bedingungsgemäßer
Dienst- oder
Berufsunfähigkeit?
§2.3 Dienstunfähigkeit des SaZ
Der Versicherte erhält die versicherten Leistungen – ab den Zeitpunkt der
Entlassung
bzw. des Ausscheidens – für den Zeitraum von zwei Jahren. Sofern die
vertraglich
vereinbarten Leistungen eine Rente vorsehen, stellen wir diese ab diesen
Zeitpunkt in
einem Betrag zur Verfügung. Nach Ablauf der 2 Jahren werden Leistungen aus
dieser
Versicherung nur fällig, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der
Bedingungen (vgl.
§1 Abs. 3 und 4) vorliegt, was vom Versicherten zu diesem Zeitpunkt
nachzuweisen
ist.
Produktbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
(Privat besorgt aber auch DBV Winterthur)
§1 Wann liegt Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung vor?
§1.1 Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er ärztlich nachweist, dass er
zu mindestens
50% außerstande ist, infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls, seine
zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf in seiner
Ausgestaltung
wie in gesunden Tagen auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit
ausübt.
(konkrete Verweisung genannt)
....
Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine
deutliche
geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich
Vergütung und
Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Beruf
absinkt.
§2 Welche Leistungen erbringen wir bei bedingungsgemäßer
Berufsunfähigkeit?
§2.1 Wird die Versicherte Person während der Versicherungsdauer (der
Zeitraum, des
Versicherungsschutz besteht) berufsunfähig, so erbringen wir für die Dauer
dieser
Berufsunfähigkeit, längstens für die Leistungsdauer (der Zeitraum, bis zu
dessen
Ablauf längstens Leistung erbracht wird,) folgende
Versicherungsleistungen:
....... (Die gleichen gesetzlich Leistungen wie überall)
Was bedeutet abstrakte bzw. konkrete Verweisung in der
Berufsunfähigkeitsversicherung?
Antwort:Unter dem Begriff Verweisung versteht man in der
Berufsunfähigkeitsversicherung, dass eine berufsunfähige Person auf einen
anderen als den bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf
verwiesen werden kann.Wann man verwiesen werden kann, ist maßgeblich in den
jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Ein Beispiel, dass einen
hohen Verweisungsspielraum zulässt, ist dieser Auszug aus den
Versicherungsbedingungen eines Versicherungsunternehmens: "Vollständige
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere
Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten
ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht." In
diesem Beispiel spielt es zwar eine Rolle, ob ein andersartiger Beruf für
die versicherte Person aufgrund seiner Fähigkeiten und Kenntnisse zumutbar
ist. Es spielt jedoch bei der Überprüfung keine Rolle, ob eine
entsprechende Stelle auch tatsächlich verfügbar ist. D.h. in diesem Fall
könnte der Versicherer auch abstrakt verweisen, denn es ist nicht
ausschlaggebend, ob diese Tätigkeit auch tatsächlich verfügbar ist. Vor dem
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte darum unbedingt auf
eine verbesserte Regelung im Bereich der Verweisung geachtet werden. Bis
vor wenigen Jahren, war dies noch die Ausnahme. Viele Gesellschaften haben
diese Situation inzwischen jedoch durch Bedingungsänderungen wesentlich
verbessert und dadurch die Verweisbarkeit erheblich eingeschränkt. Diese
Einschränkung der Verweisung ist meist der Verzicht auf eine abstrakte
Verweisung. Manche Gesellschaften gehen sogar noch einen Schritt weiter und
bieten den Verzicht auf die abstrakte und die konkrete Verweisung. Beispiel
für den Verzicht auf abstrakte Verweisung: Ein Abteilungsleiter, 35, wird
aufgrund von Krankheit dauerhaft berufsunfähig und kann seine Tätigkeit als
Abteilungsleiter nicht mehr weiter ausüben. Verzichtet der Versicherer auf
die abstrakte Verweisung, so erhält der Abteilungsleiter während der Dauer
seiner Berufsunfähigkeit Rente. Würde der Versicherer nicht auf die
abstrakte Verweisung verzichten, würde in diesem Fall keine Rente gezahlt
werden.Beispiel für den Verzicht auf konkrete Verweisung: Der
Abteilungsleiter aus dem vorigen Beispiel findet eine neue Stelle und kann
zu ähnlichen finanziellen und persönlichen Verhältnissen wieder arbeiten.
Das heisst, er geht konkret einer Tätigkeit nach. Verzichtet nun der
Versicherer komplett auf die konkrete Verweisung, so besteht weiterhin
Anspruch auf Zahlung der Rente, solange er für den Beruf als
Abteilungsleiter berufsunfähig eingestuft wird. Würde der Versicherer nur
auf die abstrakte Verweisung verzichten, so würde kein Anspruch mehr auf
Zahlung der Rente bestehen. Die obigen Beispiele sind sehr vereinfacht
wiedergegeben und geben nur ein allgemeines Beispiel, was
Verweisungsverzicht bedeuten kann. Es gibt jedoch durch die
unterschiedlichen Versicherungsbedingungen der einzelnen Tarife und
Urteile, zahlreiche Abstufungen, wie die Verweisbarkeit geregelt ist. Die
gängigsten Maßnahmen im Bereich des Verweisungsverzichts sind jedoch: · der
völlige Verzicht auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung · der
Verzicht auf abstrakte Verweisung ab einem bestimmten Alter · der Verzicht
auf Verweisung während einer Umschulungsmaßnahme · der völlige Verzicht auf
die Möglichkeit der konkreten Verweisung Auch wenn der Verzicht auf die
konkrete Verweisung die wohl höchste Leistungsstufe darstellt, ist
fraglich, ob dies im Sinne der Versichertengemeinschaft ist, geschweige
denn in der Praxis häufig eintritt. Sinnvoll ist auf jeden Fall, der
Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Thunder1979 - 16.9.2005 um 11:49Berufsunfähigkeit (BU)
Berufsunfähig ist, wer durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht in
der Lage ist, seinen bisherigen oder einen seiner Ausbildung, Erfahrung und
Lebensstellung entsprechenden vergleichbaren Beruf zu mindestens 50%
weiterhin auszuüben. Bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit leistete die
gesetzliche Rentenversicherung bisher eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese
ist mit der Rentenreform 2000 durch eine wesentlich eingeschränktere
Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Bei der Entscheidung, ob
Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird je nach Situation
am allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Tatsache mitbeurteilt, ob der
Versicherte noch vermittelbar ist. Bei selbstständiger Tätigkeit liegt
grundsätzlich nicht Erwerbsunfähigkeit, sondern nur Berufsunfähigkeit
vor.
Dienstunfähigkeit bei Beamten (DU)
Nach dem Beamtenrecht gilt: Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er seine
individuellen Dienstpflichten aus dem zuletzt übertragenen Amt auf Dauer
nicht mehr ausüben kann. Gegenüber der BU ist die DU erheblich weiter
gefasst, d.h. geringere gesundheitliche Einschränkungen müssen vorhanden
sein, damit für einen Beamten die DU zutrifft. Dem Beamten kann ein in
Bezug auf Gehalt und Laufbahn gleichwertiges Amt zugewiesen werden. Ein
niedriger besoldetes Amt oder gar Alternativen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt sind ihm nicht zuzumuten.
Beamter ist ein öffentlicher Bediensteter, dem nach Art. 33 Abs. 4
Grundgesetz (Die ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige
Aufgabe in der Regel angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen,
die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst-Treueverhältnis stehen) die
Ausübung hoheitleicher Funktionen als ständige Aufgabe übertragen ist
tigerfreund - 16.9.2005 um 12:26 quote: Nächster Punkt: Im
"genauen Wortlaut" kommt noch ein wesentlicher Teil hinzu, der die
abstrakte Verweisung präzisiert:
"§2(3) BU liegt vor.......und seiner bisherigen Lebensstellung
entspricht."
Die Tätigkeit eines Offiziers mit der eines CallCenter-Mitarbeiters zu
vergleichen liegt (das siehst hoffentlich auch DU ein) weit ausserhalb
realistischer Grenzen.
Das ist richtig. Allerdings ist dem Text des Vertrages für Soldaten noch
ein wichtiger Satz hinzugefügt worden:
quote: Hat jedoch der
Versicherte vor Eintritt in die Bundeswehr noch keine berufliche
Tätigkeit ausgeübt, so kann eine die Lebensstellung wahrende
Verweisungstätigkeit
jede Tätigkeit sein, die er zumindest halbschichtig ausüben kann.
Das heisst, ist jemand direkt nach dem Abi Soldat geworden, oder hat er nur
einfach keine Ausbildung bzw. ist er noch keiner beruflichen Tätigkeit
nachgegangen, muss auch z.B. eine Call Center Tätigkeit angenommen werden.
Es wird hier auch folgendes nicht berücksichtigt: eine Ausbildung, die bei
der BW gemacht wurde, ein Studium bei der BW sowie sämtliche bei der BW
erworbenen Berufskenntnisse.
Editiert am 16.9.2005 von tigerfreund
Thunder1979 - 16.9.2005 um 12:41und das die Finanzielen Leistungen aus dem Rahmenvertrag, im vergleich zu
anderen Versicherungen eher gering wenn nicht sogar nicht ausreichend sind,
darüber dürften wir uns doch einig sein.
tigerfreund - 16.9.2005 um 13:00Die Beträge, die du zu Anfang im Thread genannt hast sind in der Tat eher
niedrig.
Bin im Moment dabei, mich bei verschiedenen Versicherungen über
Möglichkeiten der Erwerbs-, Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen zu
informieren. Mal sehen was das so rauskommt.
Thunder1979 - 16.9.2005 um 13:12Denke ich habe da bereits schon was gefunden, auch wenn es aus dem gleichen
haus kommt, aber das sagte ich ja bereits schon weiter oben.
Ich bin nur noch am Prüfen ob es überhaupt sinn mact eine DU abzuschliessen
oder ob eine BU nicht auch aus reicht. Beim Rahmenvertrag rutsch ich ja eh
nach zwei Jahren von der DU in die BU. Also wieso nicht gleich BU. Aber wie
gesagt, das lasse ich gerade noch Prüfen.
Trotz allem, ich finde es so verächtlich, das die Bundeswehr es zulässt das
uns so ein Produkt überhaupt angeboten wird und diese Vertreter mit Stolz
noch sagen dürfen, dass die das einzige Produkt ist was die Bundeswehr
beführwortet. Traurig traurig
Thunder1979 - 18.9.2005 um 18:51Gibt es keine möglichkeit diesen Misstand puplik zu machen??
paramedic - 18.9.2005 um 18:56quote: Gibt es keine möglichkeit
diesen Misstand puplik zu machen??
1. Was genau machst Du hier denn gerade?
2. Willst Du Dich wirklich vor einem noch größeren Publikum lächerlich
machen?
Reflektiere bitte erst mal kurz selbstständig, ob die oben gemachten
Copyright-Verstöße wirklich auch nur annähernd die Qualität besitzen, die
eine Diskussion auf Ebene "die böse BW, wie kann sie nur" erfordert?
Vash_X - 18.9.2005 um 23:31Also ich habe mir das jetzt hier alles mal durchgelesen und ich denke ich
komme zu dem schluss das für jemanden der noch rein gar keine Versicherung
abgeschlossen hat vor dem Diensteintritt, mit dem Rahmenvertrag eine
einigermaßen Vernünftige Absicherung gewährleistet wird.
ich denke der Vertrag ist auch dafür gedacht das man nicht gleich komplett
ins Bodenlose abstürzt wenn was passieren sollte. Wer meint mehr zu
brauchen, der muss für sich selbst weitere Sachen suchen.
Darf ich mal fragen wer von euch diesen Vertrag unterschrieben hat?
Thunder1979 - 19.9.2005 um 09:43@paramedic
Liest du eigentlich selber auch das, was du schreibst??
Erst forderst du mich förmlich auf-mich besser zu erkundigen
"'tschuldige bitte, aber einen "ungefähren Wortlaut" aus einem Vertrag zu
zitieren, dass ist kein "Versehen", das ist ein GROBER ANFÄNGERFEHLER!
Da sitzen Juristen stundenlang und feilen an jedem Satz - und Du zitierst
UNGEFÄHR?????"
und wenn ich das dann tue ist es dir auch nicht recht
"Reflektiere bitte erst mal kurz selbstständig, ob die oben gemachten
Copyright-Verstöße wirklich auch nur annähernd die Qualität
besitzen...."
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los,als würde alles was ich hier
schreibe dir tierisch gegen den Strich gehen, aber warum? Ich weiß echt
nicht wieso man so ein schlechtes Produkt nur verteidigen kann.
Die Leistungen sind unter aller Sau.
Kann das sein das du selber diese S****** bei deinen kameraden
verbreitest??Ach ja und bitte hör mit deinen fachwörtern auf, die dich hier
so wichtig erscheinen lassen. Du kannst auch ganz normal mit uns reden.Also
reflektiere doch bitte noch mal kurz Selbständig deine Wortwahl!
Du trinkst auch nur wasser,atmest luft und gehst aufs klo wie jeder
andere.
@Vash_X
Das was mich hier am meisten stört, ist nicht die Tatsache das die jungen
Kameraden ein Sinnloses Produkt aufgeschwatz bekommen, das passiert
überall,in jeder Versicherung. Was mich richtig aufregt ist, das die
Bundeswehr dieses Produkt auch noch unterstützt und den vertretern des
rahmenvertrag auf die Kameraden der AGA los lassen. Die haben doch fast
keine Chance nein zu sagen. Denen wird doch immer wieder und in aller
deutlichkeit erzählt, das dieses Produkt das EINZIGE ist, das von der
Bundeswehr empfohlen wird. Dann sagen sie noch so sachen wie, wenn die
Bundeswehr das nicht gut finden würde, dann würden Sie uns doch garnicht zu
euch Soldaten schicken.
Also alleine in unserer Kaserne, sind es mindestens 80 Rekruten die jede
Aga dieses zeug unter schreiben.
Wenn man zur Bundeswehr kommt hat man einfach nicht die Ahnung und schon
lange nicht den Mut aufzumucken. Woher sollen die schon wissen was richtig
oder falsch ist.
paramedic - 19.9.2005 um 09:54Hi Donnervogel,
nein, keine Sorge, mir kann nichts, was Du tust oder schreibst gegen den
Strich gehen 
Natürlich habe ich Dich aufgefordert, Dich schlau zu machen - aber nicht,
Texte von anderen Leuten zu klauen und sie hier ohne Quellenangabe wild
reinzustellen..... Ganz abgesehen davon, dass ein Zitat ohne Quelle weniger
wert ist als kein Zitat.
Was mir allerdings sehr fehlt in Deiner Argumentation ist die
Sachlichkeit.
Auch ich sage, dass der RV nicht für jeden die beste Lösung ist - aber sie
ist auf keinen Fall für alle die schlechteste.
Dass ein RAHMENVertrag nicht für alle das Beste ist sollte aber eigentlich
schon im Namen mitklingen....
Man kann einfach nicht ungelernte Mannschaftler mit 20 Jahren, Fw (zivile
Meister) mit 30 und Offizere (zivile Akademiker) mit 40 unter einen Hut
bringen wollen und dann noch erwarten, allen speziellen Anforderungen
gerecht zu werden.
Diesen Anspruch hat aber auch keiner!
Was mir jetzt wirklich fehlt ist ein Gegenangebot - welche Versicherung
bietet denn vergleichbare oder bessere Konditionen?
Das ist doch die echte Kernfrage - denn KONSTRUKTIVE Kritik ist viel viel
besser 
Thunder1979 - 19.9.2005 um 10:33also nun hast du aber wirklich den Vogel abgeschossen, jetzt weiß ich das
du nicht richtig gelesen hast.
Ich dachte es wäre klar erkennbar woher ich diese texte habe,hatte es ja
schließlich dazu geschrieben, aber für dich schreib ich es gerne nochmal
auf
"Allgemeine Bedingungen für DUZ
(Rahmenvertrag der Bundeswehr DBV Winterthur)"
und ein kleines Extra nur für dich: Vertragsgrundlagen BWM 15 - T04
"Produktbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
(Privat besorgt aber auch DBV Winterthur)"
Vertragsgrundlagen 250(1)
habe ich nicht in dem ersten Post ein besseres Produkt gennazn bzw
Angebot?? Habe ich das nicht oder hast du es nicht gelesen??
Aber auch diese schreibe ich dir gerne nochmal auf:
"was bekommen wir den eigentlich? schauen wir doch mal nach.
Laut RV (standart Versorgung) 700 euro i.m für 69,85
Bei DBV Winterthur 1000 Euro i.m für 40 Euro"
Und ich sage es nocheinmal der RV kommt aus dem gleichen haus, nämlich auch
von DBV winterthur.
ich habe mir nämlich extra wegen dir, vom Rahmenvertrag nocheinmal die
Vertragsbedingungen zuschicken lassen und da steht
DBV-Winterthur
Federführer im Rahmenvertrag
Ihr Versicherungsträger:
DBV Winterthur
Postanschrift usw
Was ganz wichtig bzw merkwürdig ist.
Warum gibt es in dem vertrag des RV diese abstrakte Verweisung
und bei DBV "Direkt" die gute konkrete Verweisung?
Die erklärung der begriffe hast du bestimmt schon gelesen.
Ach ja die erklärung der Begriffe habe ich aus dem Internet kopiert. Nur
damit du auch da weißt woher die stammen.
Die Konstruktive Kritik habe ich bereits in meinem ersten post versucht,
nur habe ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Es gibt auf
jedenfall besser alternativen zum Rahmenvertrag und dies nicht nur im
Bereich Rente.
ich hoffe du verstehst mich jetzt etwas besser,ich möchte einfach nur nicht
das jedes Quartal soviele Rekruten mit einem unnötigen Produkt belastet
werden, von dem die Versicherungs Vertreter auch noch erzählen es wäre das
beste und einzige Produkt, das die Bundeswehr unterstützt.
paramedic - 19.9.2005 um 16:12quote: also nun hast du aber
wirklich den Vogel abgeschossen, jetzt weiß ich das du nicht richtig
gelesen hast.
Im Gegenteil, ich habe sogar besser gelesen als Du geschrieben...
Deine Alternative ist:
quote: "Produktbedingungen für
die Berufsunfähigkeitsversicherung
(Privat besorgt aber auch DBV Winterthur)"
Vertragsgrundlagen 250(1)
Dann zitiere ich aus einem anderen Posting von Dir:
quote: Gegenüber der BU ist die
DU erheblich weiter gefasst, d.h. geringere gesundheitliche Einschränkungen
müssen vorhanden sein, damit für einen Beamten die DU
zutrifft.
Auf gut deutsch: Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Eine DU ist etwas anderes als eine BU - magst Du das nicht verstehen?
Dwight - 19.9.2005 um 18:42Also schön und gut wie hier so diskutiert wird, nur weis ich jetzt echt
nicht mehr ob ich für meine GWD solch eine Versicherung abschließen soll.
Ist es empfehlenswert oder nicht wirklich notwendig ?
Thunder1979 - 10.12.2005 um 16:23Das sagt die Bundeswehr über Versicherungen wie den Bundeswehr
Rahmenvertrag, ohne Aktiver Kriegsklausel!
Sehr Interessant!
Intranet Aktuell
Basisinformationen
17.08.2005 Kriegsklauseln in Lebens- oder Unfallversicherungen –
Schadensausgleich in
angemessenem Umfang gemäß Paragraph 63b Soldatenversorgungsgesetzt (SVG)
Bonn – Alle Soldatinne und Soldaten, die an einer besonderen
Auslandsverwendung im
Sinne des §58a des Bundesbesoldungsgesetzes (BbesG) / §63c SVG teilnehmen,
sollten im
Hinblick auf ihre persönliche Risikovorsorge Folgendes beachten:
WICHTIG: Wenn Sie eine Unfall- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben,
nehmen
Sie rechtzeitig vor dem geplanten Auslandseinsatz Kontakt zu Ihrem
Versicherer auf und
zeigen ihm den Auslandseinsatz an. Sie können nach den Ihrem
Versicherungsvertrag
zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen dazu verpflichtet sein.
Lebens- und Unfallversicherungen
Die privaten Versicherungsverträgen zugrundeliegenden
Versicherungsbedingungen enthalten
Regelmäßig ein Leistungsverweigerungsrecht durch den Versicherer in den
Fällen, in denen die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird (so genannte Kriegsklausel).
Für Lebensversicherungen (Unfallversicherungen: siehe unten) konnte durch
Intervention des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bei der deutschen
Versicherungswirtschaft
bereits im Jahr 1990 erreicht werden, dass das so genannte „passive
Kriegsrisiko“ („die Einschränkung der Leistungspflicht gilt nicht, wenn die
Versicherte Person in unmittelbarem
oder mittelbaren Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, an
denen sie nicht aktiv
beteiligt waren“) vom Versicherungsschutz erfasst wird. Dies gilt auch für
Versicherungsverträge, die Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit sowie Beamtinnen und Beamte der
Bundeswehr nach dem so genannten „Bundeswehr-Rahmenvertrag“ (VMBI 1993
S.271) abschließen können. Umgekehrt setzt also die Verwirklichung des
„aktiven Kriegsrisiko“ voraus, dass die versicherte Person bei Kriegs- oder
Bürgerkriegsereignissen getötet wird, an denen sie aktiv beteiligt war.
Achten Sie darauf beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen.
Falls der Versicherer auf seinen nicht bestehende Leistungspflicht unter
Bezugnahme auf die oben genannte „Kriegsklausel“ in den
Versicherungsbedingungen hinweist, ist es nicht notwendig, sich gegen diese
Ankündigung der Versicherungsgesellschaft zu wenden, da in diesen Fall ein
gesetzlicher Anspruch auf einen Schadensausgleich „in angemessenem Umfang“
nach §63b SVG besteht.
„In angemessenem Umfang“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die
Leistung an einem üblichen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der
persönlichen Lebensverhältnisse der oder des Betroffenen und an den
sonstigen Umständen des Einzelfalls orientiert. Eine weit überhöhte
Versicherungssumme könnte insofern nur im oben genannten Umfang ersetzt
werden. Umfasst sind beispielsweise Lebens- und
Unfallversicherunkensverträge, die üblicherweise zur Absicherung der
Finanzierung von Wohneigentum oder auch zur Alterssicherung abgeschlossen
werden. Dies gilt auch für darin enthaltene
Invaliditätszusatzversicherungen. Eine Begrenzung auf einen bestimmten
Schadensbetrag ist nicht vorgesehen. Lebensversicherungssummen bis 250.000
Euro gelten ohne weitere Prüfung als angemessen.
Falls die Anwendung der „Kriegsklausel“ im Einzelfall nicht sachgerecht
erscheint, wird der Bund gegen Abtretung der Versicherungsansprüche durch
die Bezugsberechtigte oder den Bezugsberechtigten mit dem schadensausgleich
in Vorleistung treten und gegebenenfalls die Versicherungssumme bei der
Versicherungsgesellschaft geltend machen.
WICHTIG: Überprüfen Sie Ihre Verträge mit Absicherung des Todesfallrisikos
in Hinblick auf die „Bezugsberechtigung“.
Im Falle des Ausfalls von Versicherungen wird der angemessene Ausgleich für
den Todesfall vereinbarte Versicherungsleistungen der „natürlichen“ Person
gewährt, die die Soldatin oder der Soldat im Versicherungsvertrag
begünstigten hat. Außer dem Ehegatten, den Kindern oder den Eltern können
dies zum Beispiel auch nicht verheiratete Lebensgefährten oder eingetragene
Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sein, nicht hingegen
Vereine, Stiftungen, Banken und andere „juristische“ Personen.
Daraus folgt beispielsweise, dass ein Schadensausgleich selbst bei
Verwirklichung des aktiven Kriegsrisiko nicht gezahlt werden kann, wenn die
Bezugsrechte aus einem Lebensversicherungsvertrag an eine Bank abgetreten
worden sind. Verlangt eine Bank im Rahmen der Finanzierung von Wohneigentum
als Sicherheitsleistung die Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus einem
Lebensversicherungsvertrag, wird deshalb empfohlen, im Hinblick auf einen
möglichen Schadensausgleich auf die Ausgestaltung der
Abtretungserklärung zu achten. Der Übergang der Bezugsrechte aus dem
Lebensversicherungsvertrag auf die Bank bedeutet den Wegfall der
Anspruchsberechtigung auf einen Schadensausgleich nach §63b SVG zu
denken.
Es wird deshalb angeraten, mit der Bank eine Abtretungserklärung zu
entwickeln, die die Bezugsrechte bei der oder dem zunächst
Anspruchsberechtigten nach §63 SVG (zum Beispiel Ehegatte, Lebensgefährten,
eingetragener Lebenspartner) belässt. Denkbar wären beispielsweise
rechtliche Ausgestaltungen, in denen die oder der Bezugsberechtigte aus dem
Versicherungsvertrag für den Versicherungsfall ihre beziehungsweise seine
Ansprüche an die Bank abtritt. Möglicherweise wäre dann auch an eine
Abtretung von Ansprüchen auf einen Schadensausgleich nach §63b SVG zu
denken.
Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, die Gefahr einer
Leistungsverweigerung durch den Versicherer wegen Verletzung oder
Nichterfüllung einer Obliegenheitspflicht auszuschließen.
Nach den Allgemeinen Lebensversicherungs-Bedingungen (ALB) und den dem so
genannten Bundeswehr Rahmenvertrag (VMBI 1993 S.271) zugrundeliegenden
Versicherungsbedingungen besteht regelmäßig keine besondere Verpflichtung,
dem Versicherten den geplanten Auslandseinsatz anzuzeigen. Eine
entsprechende Obliegenheitspflicht besteht jedoch nach den Allgemeinen
Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB). Dies ergibt sich aus Nr.6.2.2 der
AUB, wonach eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der
versicherten Person dem Versicherer mitzuteilen ist.
Bei der Vielzahl der Versicherungsangeboten kann letztendlich nur ein Blick
in die dem einzelnen Versicherungsvertrag zugrundeliegenden
Versicherungsbedingungen Klarheit über Inhalt und Umfang der
Obliegenheitspflicht bringen.
Bei der Verletzung beziehungsweise Nichterfüllung der Obliegenheitspflicht
kann der Versicherer die Leistung verweigern. In diesem Fall besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf einen Schadensausgleich in angemessenen
Umfang nach §63b SVG. Treffen Sie also rechtzeitig Vorkehrungen, diese
Gefahr einer Leistungsverweigerung durch den Versicherer auszuschließen.
Nur Unfallversicherung:
Anders als in der Lebensversicherung wird das „passive Kriegsrisiko“ (das
ist der Fall, in dem die versicherte Person eine Schädigung infolge
kriegerischer Ereignisse erleidet, an denen sie nicht aktiv beteiligt war)
im Rahmen eines privaten Unfallversicherungsvertrages nach den zur Zeit
allgemein angewandten Versicherungsbedingungen nicht mitzuversichern sein.
Liegen dem Unfallversicherungsvertrag die AUB von 1994, 1988 oder früher
zugrunde, ist der Versicherer darüber hinaus berechtigt, den Vertrag
während einer besonderen Auslandsverwendung einseitig Ruhen zu bringen.
Dies bedeutet einerseits, dass die Zahlung der Versicherungsprämie während
des Auslandseinsatzes entfällt, dass aber andererseits in Schädigungsfall
kein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung besteht. Auch hier
bedarf es keines „Widerspruchs“ gegen die entsprechende Ankündigung des
Versicherungsunternehmens, damit der grundsätzliche Anspruch auf
angemessenen Schadensausgleich durch den Bund erhalten bleibt.
WICHTIG: Vergewissern Sie sich aber in jedem Fall darüber, welche
Versicherungsbedingungen Ihrem Vertrag zugrunde liegen.
Wenn Ihnen der Versicherer anbietet, auf das Ruhen des
Versicherungsverhältnisses während der Auslandsverwendung zu verzichten
und den Versicherungsschutz auf Unfälle während der Freizeit zu
beschränken, nehmen Sie auf jeden Fall das Angebot des Versicherers an,
selbst dann, wenn dies mit der Zahlung einer erhöhten Prämie verbunden sein
sollte. Ansonsten kann Ihnen (zum Beispiel bei Unfällen im Einsatzgebiet,
die nicht unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische Ereignisse
verursacht sind) kein angemessener Schadensausgleich gewährt werden.
Nur Lebensversicherung
(Muss das „aktive Kriegsrisiko“ mitversichert sein?)
Nach derzeitigen Erkenntnisstand ist eine Versicherungsmöglichkeit des
„aktiven Kriegsrisikos“ im Rahmen des „Bundeswehr-Rahmenvertrages“ zur Zeit
nicht gegeben, weil ein dazu fortwährend anzusetzender Risikozuschlag für
alle Versicherten die darin angebotene Produktpalette derart verteuern
würde, dass ein vorteilhaftes Angebot für die Versicherungsnehmer –
unabhängig davon, ob sie an Einsätzen in Krisenregionen teilnehmen
- durch den Rahmenvertrag nicht mehr gewährleistet wäre.
Falls eine Lebensversicherung zu den oben beschriebenen üblichen
Bedingungen (das heißt ohne Versicherung des „aktiven“, aber mit
Absicherung des „passiven Kriegsrisikos“ vereinbart wurde, ergeben sich im
Falle einer Schädigung im Auslandseinsatz nach derzeitigen Stand keine
Nachteile in Hinblick auf den „angemessenen Schadensausgleich“ nach §63b
SVG. Ob im Rahmen der persönlichen Risikovorsorge darüber hinaus – das
heißt neben den Leistungen nach SVG einschließlich des „angemessenen
Schadensausgleich – eine Absicherung des „aktiven Kriegsrisikos“ während
eines Auslandseinsatzes in einer privaten Lebensversicherung gewünscht
wird, bleibt jedem Einzelnen selbst überlassen. Ein Schadensausgleich durch
den Bund für darin vereinbarte Versicherungsleistungen käme allerdings
nicht in Betracht, weil diese Versicherung auch bei Verwirklichung des
„aktiven Kriegsrisikos“ fällig wäre.
Diese Hinweise gelten auch im Falle von Verwendungen im Ausland mit
vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage. Bitte beachten Sie: Ob eine
vergleichbar gesteigerte Gefährdungslage bestand, wird vom BMVg im
Zusammenhang mit der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen im
Einzelfall festgestellt.
Quelle:
BMVg PSZ III 3
Defipaddel - 10.12.2005 um 21:05Auch wenn es hier schon einmal erwähnt wurde.
1. Versicherungen schließt man nicht ab bevor man sich alles "in Ruhe"
durchgelesen hat.
2. Wenn man sich nach dem Durchlesen nicht sicher ist geht man zu einer
Verbraucherzentrale, denn diese sind die einzigen in diesem Bereich die
komplett Neutral bewerten.
3. Und zu guter letzt finde ich nicht das dieses Thema so ausarten muß das
sich hier alle beömmeln wie die irren.
Schönen 3. Advent an alle Mitglieder und das Team von Soldatentreff.de
GAm - 10.12.2005 um 21:19Ich bin ebenfalls, der Meinung das das gezicke hier nicht noch weiter
ausufern sollte. Es gibt viele Versicherungen, mit verschieden Bedingungen
und jeder hat eine andere Priorität welcher punkt ihm wichtiger ist und
welcher weniger.
Aber etwas irritiert durch das Thema habe ich mal bei einem BU-Versicherer
(aus der TV-Werbung bekannt) angerufen und gefragt was abgesichert ist.
Worauf mir gesagt wurde das die BU (zumindest bei diesem Versicherer, das
muss nicht bei allen so sein) immer die letzte Tätigkeit absichert ist und
wenn die Soldat ist, und das ordentlich gemeldet wurde dann auch dies
versichert ist auch bei SaZ und nicht nur bei Berufssoldaten.
Daher es kommt alles auf die Bedingungen an des Versicherers... nicht auf
den namen.
Da ich mich aber nicht auskenne mit der materie, kann ich auch nur das
sagen was mir gerade am Telefon gesagt wurde.
Editiert am 10.12.2005 von GAm
GAm - 30.12.2005 um 10:02Angestachelt durch den Thread hab ich mich nun mit mehreren Versicherungen
auseinadergesetzt die Cosmos, Württembergische und die DBV Winterthur. Was
ich jetzt schreibe, ist die Informationslage die ich nun aus den Auskünften
der Versicherungsvertreter bekommen habe.
Dabei kam raus:
Die Cosmos zahlt bei Auslandseinsätzen nie! Egal mit welchem Mandat und obs
bei Polizei oder der Bundeswehr ist. Daher hab ich mich hier auch nicht
weiter Informiert.
Die Württembergische Versicherung zahlt die BU wenn ein Ziviler Arzt den
man selbst auswählen kann, eine BU feststellt die mindestens von 6 Monaten
Dauer ist oder schon dauert.
Die DBV-Winthertur Agentur wusste nicht genau bescheint und lies mich von
der Zentrale zurückrufen. Die Zentrale sagte mir das eine DU nur eingebaut
ist wenn man die Versicherung erst abschließt als Soldat, tut man das davor
mit dem alten zivilen Beruf ist die DU nicht inbegriffen (also Achtung!!
Wer die DU-Klausel haben will, sollte erst abschließen wenn er bei der BW
ist.).
Jetzt kommt allerdings auch hier der Haken, selbst bei dem Vertag mit der
DU Klausel behält sich die Versicherung vor auch nochmals durch einen
zivilen Arzt den Sachverhalt feststellen zu lassen, kommt dieser jedoch zu
einem anderen Ergebnis wie der Truppenarzt, hat man Zitat: „Dann ist es
nichts anderes wie eine BU und wir gehen nicht in Leistung“.
Letzte beiden Versicherungen machen auch einen Unterschied bei den
Auslandseinsätzen, so zahlt die Württembergische beim Auslandseinsatz wenn
dieser Einsatz friedenserhaltend ist, jedoch nicht: Zitat: „Wenn man was
erobert werden soll“.
Die DBV-Winterthur hat laut der Zentrale eine Einstufung der Krisengebiete,
so würde bei einem Einsatz in Afghanistan nicht gezahlt werden, jedoch bei
Einsätzen in Kosovo oder Bosnien schon.
Daher ist der Rahmenvertrag auch wenn er teuer ist und nur mit 700 Euro
eine BU/DU monatlich klein ist, nicht unnütz. Ist es zurzeit der einzigste
Vertrag der sofort zahlt wenn der Truppenarzt eine DU feststellt und dies
nicht noch nachprüfen lässt.
Bei einer normalen BU kann auch der Soldat abgesichert sein, dann muss der
Arzt halt feststellen ob man die Soldatentätigkeit noch ausüben kann.
Dieser kann logischerweise zu einer anderen Feststellung kommen wie der
Truppenarzt.
Was aber gelinde gesagt bei jeder Versicherung passieren kann die nachprüft
und bisher nur beim Rahmenvertrag anderst ist.
Editiert am 30.12.2005 von GAm
User gelöscht - 30.12.2005 um 11:06quote: st es zurzeit der
einzigste Vertrag der sofort zahlt wenn der Truppenarzt eine DU feststellt
und dies nicht noch nachprüfen lässt.
Also ich habe es jetzt mehrmals bei meiner Versicherung pruefen lassen.
Staendig von mehreren Leuten und immer wieder querverwiesen.
Die Hammburg/Mannheimer setzt die Dienstunfaehigkeit eines Beamten (welche
ja durch den Diensthabenden Arzt entschieden wird) gleich mit einer
Berufsunfaehigkeit.
Der Vertrag schliesst laut HM die Entlassung nach §44 (4) SG mit ein. Ob
auch der §54(?) (2) SG mit eingeschlossen ist wird jetzt nochmal gesondert
geprueft.
Da in diesem steht das dort nach §44 (4) SG zu verfahren ist, geht man
stark davon aus das dem so ist.
Das aktive Kriegsrisiko (selbst angreifen) ist scheinbar nie mit versichert
(verständlich).
Jedoch sagte man mir, dass sämtliche Aussagen zu diesem Thema nur ohne
Gewähr getätigt werden können, da man Fallbeispiele konstruieren müsse um
dort dran fest zu machen, ob auch gezahlt wird wenn man selbst kriegerische
Handlungen ausgeübt hat. Mir wurde deshalb geraten in diesem Fall nicht
davon auszugehen, was nicht heisst, dass es dennoch möglich ist.
--
User gelöscht
GAm - 30.12.2005 um 11:53Sorry, wenn ich mich schwamig ausgedrückt habe, meinte natürlich bei den
mir bisher bekannten Versicherungen... Also von den oben genannten.
Bei der Hamburg-Mannheimer habe ich tatzächlich noch keine Informationen
eigeholt.
Willard - 25.7.2006 um 15:34Hallo,
auf der Suche nach Informationen (seit 2 Jahren), gerade von Kunden und
nicht nur Infos der Versicherungen, habe ich wohl mal endlich Glück
gehabt.
Ich bin, bzw. war einer dieser Kandidaten, die nach Übernahme in
Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit, zusammen mit elf anderen OA in
nem U-Raum reingepfercht wurde. Nach erfolgloser Suche von Alternativen,
was auch nicht schwer war bei dem Zeitmangel, unterschrieb ich den Vertrag
mit allem Pi PA PO...
War alles i.O., bis... zur EK-Vorbereitung in der Truppenschule. Da wollte
mein bis dato 25 Jahre altes linke Knie nicht mehr mitmachen und
verweigterte seine mir zugesicherte Tätigkeit.
Zwei Jahre lang versuchte man mich mit Salben und Elektrostimulation gesund
zu machen. Eine OP am Knorpel. Zwischenzeitlich war ich dann "der Neue" in
dem GeZi der I.Inspektion. Mein Inspektionschef meinte: "So was wie sie
brauchen wir bei der BW nicht!" - bis ich zwei Jahre später erlebte wie er
selber DU wurde - ROFL! Welch Genugtuung!!!
Ich musste mich von meinen Hoffnungen, wegen dem Kram hab ich mein ABI
gemacht, verabschieden und sah Jahren entgegen die davon geprägt waren,
abzuwaschen, Müll runterzubringen, usw.
Hab mich dann halt "zwischengequetscht" und mir wenigstens ein bischen
Respekt zu verdienen.
Bis sich dann mein 1. Spieß in der Inspektion, der mich dann wirklich
schätze, einschaltete um zu schauen ob die mich in Köln ewig auf dem
Geschäftszimmer behalten möchten. Er leierte auch einen Besuch ein Leiters
der DBV für den gesamten Bereich Norddeutschlands an, die mich dann noch
mal beraten sollten usw..
Das Gespräch war ein Witz, da wurde weiterhin nichts gesagt von den zwei
Jahren, die die DBV nur zahlt, im Gegenteil, mir wurde gesagt dass, die
Zeit wie im Vertrag vereinbart bis 2033 als Grundlage für den
Zahlungszeitraum gilt.
Ein Jahr später bei der Beförderung meiner Kameraden aus der AGA zum
Fähnrich, die ich dann noch hinter dem Tresen miterleben durfte, dank
meinem zweitem Spieß erkannte nur einer meinen Frust, mein nun schon
dritter Inspektionschef nahm mich dann beiseite und erklärte mir dann, dass
ich ab Montag nicht mehr kommen bräuchte, das nimmt er dann auf seine
Kappe. Das war im März und Ende Juli wurde ich dann entlassen aufgrund von
Dienstunfähigkeit.
Kurzum, jeder, der das mal miterleben darf, wie Kameraden sich gegen einen
wenden steht vor der Entscheidung ins BWK zu gehen um sich aus psychischen
Gründen Dienstunfähig schreiben zu lassen, so geschehen mit drei anderen
Kameraden, die Verletzungen erlitten, die längerfristig nicht kurierbar
waren um die Ausbildung ohne Zeitverzögerung fortzusetzen. Ich und ein
anderer Fahnenjunker in einem anderen Standort (der noch zwei Jahre länger
im GeZi saß) waren die einzigen, die das durchgezogen haben.
Als ich dann die Mitteilung der DBV bekommen habe, dass sie für zwei Jahre
zahlen bin ich am folgenden Werktag zu meinem Anwalt, der sich seit dem der
Sache annimmt. Das war vor zwei Jahren. Meine Rechtsschutzversicherung, die
ich aus paranoiden und auch aus nun vernünftigen Gründen abschloss, hat
einer Klage zugestimmt und trägt auch die Kosten, sollte eine Zahlung nach
den zwei Jahren eingestellt werden. Grund - Mängel an den AGB, die für
einen Laien nicht eindeutig ersichtilich sind.
Zu meinem Knieproblem ist ein Bandscheibenvorfall hinzugekommen, der die
lustige Nebenwirkung hat, dass ich immer und überall aufs Klo muss, selbst
Einkaufen macht höllischen Spass und brachte mich schon etliche Male dazu
einfach den Einkauf abzubrechen, rauszugehen um meine Nerven zu beruhigen.
Das macht alles Laune, das Studium leidet - da macht das Leben spass!
Leider gibt es keine Alternativen und an solchen Erlebnissen sieht man
dann, wie blöd man war und wie wieviel Kameradschaft, Freunde und
körperliche Gesundheit wert sind. Der nächste Auszahlungszeitpunkt wäre in
einem Monat...
Editiert am 25.7.2006 von Willard
Fm-Offz - 25.7.2006 um 19:07Als Soldat und Offizier möchte ich hier nur kurz äußern:
Ich habe 5 Jehre zivil gearbeitet, hatte währenddessen eine BUZ, und mich
dann verpflichtet.
Habe den Rahmenvertrag NICHT abgeschlossen, sondern habe mir vom Vertreter
ein sogenanntes Kontrollblatt mitgeben lassen, auf dem die Leistungen
stehen, die den Unterschied klarmachen. Ich habe dieses Kontrollblatt an
verschiedene Versicherungen geschickt, in der Hoffnung daß es eine
Versicherung gibt, die diese Leistungen billiger absichert (Ja, es ist
teuer!).
Ergebnis: Ausflüchte, Zuschläge oder sonstige Sachen um nicht sagen zu
müssen, daß sie diese Leistungen nicht bringen können. (Kriegsrisiko)
Ich habe den Vertrag mittlerweile, weil es anders nicht geht. Wer anderer
Meinung ist, muß ihn nicht abschließen. Ich empfehle es aber!
volker23 - 25.7.2006 um 19:32Dies ist ein sehr dunkles Kapitel der BW .Dort kennt man keine Versorgung
für eine Schädigung .Leider werden die Soldaten nicht alimentiert wie ein
Beamter .Soldaten werden zwar besoldet wie ein Beamter aber nicht versorgt
wie einer .Ich kenne einen ehemaligen BS ,dieser wurde DU und damit
entlassen , er bekam eine Kapitalabfindung und gleichzeitig erfolgte der
freie Fall nach HartzIV. Diese Abfindung ging flöten und er erhielt HArtzIV
und einen 1€ Job . Dies ist der Dank des Vaterlandes.Dies geht so nicht
.Jeder sollte sich gut überlegen ob er nicht eventuell einen Rahmenvertrag
abschließt . In der Zeit des Zahlens kann man doch einiges
Umschulungtechnisch machen ....
volker23 - 25.7.2006 um 19:35Nochmals , hätte ich doch mal eine Frage .Ich kenne diesen Vertrag garnicht
, zu meiner Zeit vor 20 Jahren teilte uns dies garkeiner mit , das es so
etwas gibt . Ich hatte einen Unfall und einen Impfschaden erlitten , muß
dieses aber alleine ausbaden . Würde gerne wissen wo ich diesen Vertrag
einmal einsehen könnte.
volker23 - 25.7.2006 um 19:35Nochmals , hätte ich doch mal eine Frage .Ich kenne diesen Vertrag garnicht
, zu meiner Zeit vor 20 Jahren teilte uns dies garkeiner mit , das es so
etwas gibt . Ich hatte einen Unfall und einen Impfschaden erlitten , muß
dieses aber alleine ausbaden . Würde gerne wissen wo ich diesen Vertrag
einmal einsehen könnte.
rik - 31.8.2006 um 19:14quote:
quote: st es zurzeit der einzigste Vertrag der
sofort zahlt wenn der Truppenarzt eine DU feststellt und dies nicht noch
nachprüfen lässt.
Also ich habe es jetzt mehrmals bei meiner Versicherung pruefen lassen.
Staendig von mehreren Leuten und immer wieder querverwiesen.
Die Hammburg/Mannheimer setzt die Dienstunfaehigkeit eines Beamten (welche
ja durch den Diensthabenden Arzt entschieden wird) gleich mit einer
Berufsunfaehigkeit.
Der Vertrag schliesst laut HM die Entlassung nach §44 (4) SG mit ein. Ob
auch der §54(?) (2) SG mit eingeschlossen ist wird jetzt nochmal gesondert
geprueft.
Da in diesem steht das dort nach §44 (4) SG zu verfahren ist, geht man
stark davon aus das dem so ist.
Das aktive Kriegsrisiko (selbst angreifen) ist scheinbar nie mit versichert
(verständlich).
Jedoch sagte man mir, dass sämtliche Aussagen zu diesem Thema nur ohne
Gewähr getätigt werden können, da man Fallbeispiele konstruieren müsse um
dort dran fest zu machen, ob auch gezahlt wird wenn man selbst kriegerische
Handlungen ausgeübt hat. Mir wurde deshalb geraten in diesem Fall nicht
davon auszugehen, was nicht heisst, dass es dennoch möglich ist.
--
User gelöscht
Mehr zu den Hamburg-Mannheimer DU-Versicherungskonditionen findet ihr
unter
http://www.richterversorgung.de/BUV-Soldaten-Berufssoldaten
.html
ausführlich abgehandelt. Wer sich über die am Markt üblichen
Dienstunfähigkeitsklauseln informieren will, findet unter http://www.richterversorgung.de/Dienstunfaehigkeitlehrer.ht
ml eine entsprechende Aufstellung.
austria64 - 17.11.2006 um 11:04Berufsunfähigkeit ist ein abstrakter Begriff. zu mindestens 50 % nicht mehr
in der Lage ist ... bla bla Wer legt das fest ?? Ein Arzt, ein Gutachter
der Versicherer ?? Und wenns ganz dumm läuft geht die Sache vor Gericht und
der Versicherungsnehmer wartet monatelang auf sein Geld und braucht ne gute
Rechtschutzversicherung. Dienstunfähig ist man wenn der Dienstherr den
Soldaten wegen Dienstünfähigkeit aus med. Gründen entlässt. Fertig !! keine
weitere Prüfung, kein Gutachter, kein Gericht. Die echte
Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt ! umgehend ! weil die laufenden Kosten
auch weiterhin anfallen. Wenn das kein Vorteil des Rahmenvertrages ist
dann weiss ich nicht. Ungeachtet dessen das es tatsächlich viele Fälle gibt
wo ein Soldat der dienstunfähig ist nicht gleichzeitig auch berufsunfähig
ist.
Jeder der hier den Rahmenvertrag angreift sollte mal versuchen ausserhalb
des Rahmenvertrages Versicherungsschutz zu bekommen, der das passive
Kriegsrisiko mit einschließt !? Erst Recht wenn der Marschbefehl in
Krisengebite bereits vorliegt !
Oder Piloten sollten mal versuchen ausserhalb des Rahmenvertrages
Versicherungsschutz auch für das DU Risiko zu bekommen.
Versuchen Sie mal Dienstunfähigkeits.Versicherungsschutz in der Rentenhöhe
zu bekommen wie sie der Rahmenvertrag bereithält.
Nein Sie können keine Verträge bei mir abschließen ! Mich nervt es einfach
nur, wenn Leute mit einem gesunden Halbwissen und überschaubarer
Intelligenz anderen Kollegen, die Ihre Zukunft und ggf. die Familie
absichern wollen destruktive Ratschläge geben.
Speziell für die Halbwissenden empfehle ich in diesem Zusammenhang auch mal
einen Blick in das Einsatzversorgungsgesetz. Wissen schadet nix...
Jochen
rhein-culture - 17.11.2006 um 19:34 code: Als ich dann die
Mitteilung der DBV bekommen habe, dass sie für zwei Jahre zahlen bin ich am
folgenden Werktag zu meinem Anwalt, der sich seit dem der Sache annimmt.
Das war vor zwei Jahren. Meine Rechtsschutzversicherung, die ich aus
paranoiden und auch aus nun vernünftigen Gründen abschloss, hat einer Klage
zugestimmt und trägt auch die Kosten, sollte eine Zahlung nach den zwei
Jahren eingestellt werden. Grund - Mängel an den AGB, die für einen Laien
nicht eindeutig ersichtilich sind.
Sorry, aber bei uns wurde das gesagt....
Wenn Du mal ausrechnet, wieviell , bzw. wie lange Du eingezahlt hast würde
ich mich nicht über den BUNDESWEHR- Rahmenvertrag beschweren...
Fakt ist, das es keinen Versicherer gibt, der das passive Kriegsrisiko
mitversichert! (Wie es ja schon einige Kameraden versichert haben...)
Fakt ist, dass Du über 10000 Euro (eher mehr in Form einer Rente) im Falle
einer DU bekommst, was OHNE PRÜFUNG geschieht (in der Regel...
Über die verschiedenen Begriffsdefinitionen von BU/ DU möchte ich mich noch
auslassen, hier waren ja schon einige kompetene Antworten/ Posts
dabei...
Jeder muss selbst entscheiden was er macht oder nicht, ich für meinen Teil
hab seit Anfang meiner Dienstzeit den Rahmenvertrag abgeschlossen, wer kein
Kapital binden will muss es ja nicht , das man(n)/frau,
den Rahmenvertrag nicht unbedingt als Kapitalanlage abschliessen muss, bzw.
das es FÜR DIESEN FALL vielleicht bessere Möglichkeiten gibt, dürfte klar
sein...
Aber den Rahmenvertrag so niederzumachen, dafür fehlt mir das
Verständnis...
Sehr gut finde ich auch den Hinweis zum Einsatzversorgungsgesetzt,
Preisfrage: Wer bezahlt den falls das Flugzeug auf dem Weg ins Einsatzland
abstürzt und Du keinen Rahmenvertrag hast ?
Aber es sind ja alles volljährige Personen hier, die sich mit Infos
versorgen können, oder halt nicht, aber dann bitte kein rumgeweine, falls
was passiert...
Wer noch mal reinschauen, oder sich informieren will:
http://www.rv-bundeswehr.de/index.htm
MFG
Editiert am 17.11.2006 von rhein-culture
Editiert am 17.11.2006 von rhein-culture
Editiert am 17.11.2006 von rhein-culture
Huey - 17.11.2006 um 21:54Das Thema Versicherungen und Soldat ist ein Thema für sich....
Ein kleines Beispiel:
Erster Einsatz in Somalia-Anruf bei der Versicherung
(Risikolebensvers.):
"Einsatzland Somalia, wie sieht es da aus?"
"Das ist in unseren Augen ein Kriegseinsatz, da dort (bürger)kriegsähnliche
Zustände herrschen-da muss ihr Dienstherr zahlen".
Daraufhin bei der WBV angefragt:
"Siehe oben"
"Nein, das ist auf keinen Fall ein Kriegseinsatz, sondern eine
Friedensmission-da zahlen wir auf keinen Fall-das muss ihre Versicherung
übernehmen".
Auf gut Deutsch: Passiert dir was, darf deine Witwe erstmal 10 Jahre
klagen-wenn sie es sich dann noch leisten kann...
Einzelfall?
Vorbereitung für den Kongo-Einsatz, gleiches Szenario, nur 12 Jahre
später:
Gleiche Reaktion wie oben...
Es gibt gute Versicherungsverträge-aber ich rate allen, damit zu einem
freien Versicherungsmakler zu gehen, und anschließend vergleichende
Angebote mit konkreten Fragen (schriftlich zusichern lassen)
einzuholen....
Der Bw-Rahmenvertrag mag gut sein für den Standard-Wehrpflichtigen, bereits
bei einem SaZ4 hört es dann aber bereits auf...
Dukes - 18.11.2006 um 07:31quote: Fakt ist, das es keinen
Versicherer gibt, der das passive Kriegsrisiko mitversichert! (Wie es ja
schon einige Kameraden versichert haben...)
Und das ist schlichtweg Falsch, dieses Argument bringen Befürworter des
Rahmenvertrages immer wieder ins Spiel, aber durch ständiges wiederholen
wird es auch nicht wahrer!
Es gibt definitiv noch andere Versicherer welche das passive Kriegsrisiko
tragen, und man mag es nicht glauben, es gibt auch n paar wenige die das
aktive abdecken, aber zu imens hohen Preisen!
volker23 - 18.11.2006 um 08:37Hallo ,
Nach der ganzen Diskussion, kann ich nur feststellen , der Skandal dabei
ist das sich der oberste Dienstherr aus dieser Sache heraus hält . Die
Soldaten sollten und müssten über den Bund abgesichert werden . Dies kann
nicht Sache der Versicherungswirtschaft sein . Es ist zwar gut das es so
etwas gibt , aber die Sache müsste vom Bund ausgehen . Der Bund schickt die
Soldaten auf gefährliche Missionen und nicht etwa die Soldaten , stellen
sie sich vor das die Soldaten warum auch immer keinerlei Kenntnisse von
solchen Verträgen haben und gehen ohne Versicherung auf eine solche Mission
und werden dort geschädigt . Keinerlei Institution hier in Deutschland wird
eine Versorgung übernehmen und das ist definitiv so keiner wird helfen.
Man steht alleine da , dies bedeutet das Engagement wird mit Hartz IV
belohnt . Es ist verwunderlich das der Bund immer noch Leute findet die
bereit sind auf solche Missionen gehen ohne für eine Versorgung gerade
zustehen.
Der Rahmenvertrag ist die einzige Möglichkeit überhaupt eine Art von
Versorgung zu erhalten (für den Fall) , aber wie gesagt dies sollte Sache
des Bundes sein .
Ich erlebe in meiner beruflichen Welt die Auswirkungen von Du `s und die
sind nicht sehr fein . Diese Soldaten müssen beruflich wieder neu anfangen
wenn sie das Kunststück fertig brachten einen Kostenträger zu finden . Eine
Umschulung ist teuer , so viel Geld bekommt man nicht als Abfindung , zumal
diese Abfindung auf die Hartz IV Bezüge angerechnet werden. Erst wenn die
Abfindung aufgebraucht ist wird vielleicht ein Kostenträger aktiv , nicht
vorher . Der Bund lässt sich auf seine Fürsorgepflicht verklagen die gibt
es nicht freiwillig . Siehe "Radarsoldaten " , dort sind mittlerweile mehr
als 30 Jahre vergangen und nichts geschah . MAn wartet auf Seiten der
Bundeswehr gerne die biologische Lösung ab .
rhein-culture - 18.11.2006 um 11:20 code: Und das ist schlichtweg
Falsch, dieses Argument bringen Befürworter des Rahmenvertrages immer
wieder ins Spiel, aber durch ständiges wiederholen wird es auch nicht
wahrer!
Es gibt definitiv noch andere Versicherer welche das passive Kriegsrisiko
tragen, und man mag es nicht glauben, es gibt auch n paar wenige die das
aktive abdecken, aber zu imens hohen Preisen!
Und welche haben schon im Schadensfall bezahlt?
volker23 - 18.11.2006 um 15:18Hallo ,
ich weiß nicht natürlich nicht ob jemals eine Versicherung bezahlte . Ich
weiß definitiv das die Bundeswehr es nicht macht . Es gibt dort keine
Strukturen wie in der freien Wirtschaft (Berufsgenossenschaft u.ä.) sondern
hier regiert die Wehrverwaltung . Ich habe Statistiken gelesen in der
berichtet wurde , das Ende der neunziger Jahre ca.10000 Unfälle gemeldet
wurden , aber nur ca 250 entschädigt wurden . Dies ist ein krasses
Mißverhältnis , zu viele Unfälle und zuwenige Versorgungsfälle .
Sicher , ich weiß das sehr viele Unfälle auch nicht entschädigt werden
müssen . Aber , Fakt ist wenn ein Unfall gemeldet wurde , hätte dieser
irgendwie auch gewürdigt werden müssen . Soweit ich es noch weiß werden nur
solche Unfälle meldepflichtig wenn mehrere Tage AU dabei "herauskamen " .
Aber die Bundeswehr ignoriert dieses , denn es kostet Geld , Geld welches
nicht mehr da ist , und das wenige was da ist , wird für andere Sachen
verbraucht .
Ohne jetzt diesen ominösen Rahmenvertrag zu kennen , empfehle ich dringend
jedem Soldaten diesen abzuschließen .
Ich war einer dieser geschädigten und hatte keinen .
Dukes - 25.11.2006 um 08:49quote:
Und welche haben schon im Schadensfall bezahlt?
Dazu müsste ich mit der Versicherung Kontakt aufnehmen um nachzufragen...
Aber, selbst wenn, du wirst deine Meinung nicht ändern und ich meine auch
nicht, so wird das immer sein... nachdem der Typ vom Rahmenvertrag bei uns
weg ist, zeige ich meinen Jungs den anderen Weg ^^ seltsam .. die
haben sich alle noch nie für den Rahmenvertrag entschieden ^^ .... ich
weis, sind alle ja sooo ahnungslos und naiv ^^
GAm - 25.11.2006 um 09:10quote:
Und welche haben schon im Schadensfall bezahlt?
Dazu musst du nur in den "map-report" nach der prozessquote schauen, dort
wird unter anderem auch festgehalten wie viele versicherte sich die
leistungen der versicherungen vor gericht einklagen mussten.
der schitt aller versicherungen liegt bei 2 % was bedeutet das in fast
allen fällen bisher antandslos gezahlt wurde. Und bei den 2% währe ich mir
auch nicht so sicher ob es da nicht starke grenzfälle waren. Generel kann
man sagen zahlen versicherungen heutzutage. Wenn man sich selbst auch an
die Fristen und Bedingugen hält.
Map-Report (aus dem werbeprospekt, aber die zahlen stimmen):
http://www.hamburg-mannheimer.de/NR/rdonlyres/79530E4A-97BE-4
063-A11E-BEAF409A7B71/114192/50034458_0306BUSch%C3%A4den.pdf
Von Morgan&Morgan:
http://www.rentenpilot.com/images/BU_quote-2005.pdf
Editiert am 25.11.2006 von GAm
Luftwaffen-OA - 25.11.2006 um 11:58Also ich hab den RVBw auch abgeschlossen und davor den Vertreter mehrfach
gefragt was nach Ablauf der 2 Jahre ist.
Er sagte mir dass man (aufgrund der abstrakten Verweisung) eine Umschulung
machen muss, die einen für einen (beliebigen) anderen Beruf qualifiziert.
Und dass der RV (unter einbeziehung der 2 Jahre) solange zahlt, bis man
diese Ausbildung abgeschlossen hat, allerdings nur die Regelzeit.
Auf Deutsch: wird man DU, bekommt man sofort die Leistung für 2 Jahre.
Beginnt man nach Ausscheiden ein Studium z.B. auf VWL-Bachelor (3 Jahre
Mindeststudienzeit) dann zahlen sie noch 1 weiteres Jahr, mehr aber nicht
da man dann fertig sein müsste.
Ich werde wohl demnächst mal bei denen schriftlich anfragen wie das
aussieht und ne schriftliche Bestätigung einholen, bzw. eine
Präzisierung.
Vor Abschluss habe ich sorgfältig abgewogen ob ich den RV oder bei der
DeBeKa abschließen soll, schließlich habe ich den RV genommen weil ich dort
auf jeden Fall 2 Jahresrenten kriege (auch wenn nur 1 Finger weg ist) und
es mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Prozess kommen wird.
Bei der Debeka gabs eine Soldatenklausel in der drinstand, dass maximal 6
Jahre gezahlt wird, danach nur soweit BU vorliegt. Bei der DeBeKa gäbe es
erst ab 25% Minderung der Erwerbstätigkeit Leistungen und auch nur den
jeweiligen Prozentsatz der Rente (z.B. Bein weg --> ca. 35% MdE -->
monatlich 35% der vereinbarten Monatsrente und Beitragsfreistellung).
Beim RV bekommt man halt den vollen Satz und hat zumindest die Sicherheit,
dass man solange volles Geld kriegt bis man wieder eine Ausbildung
hat...
ich mach mich aber nochmal schlau und sage euch dann hier Bescheid was die
Ergebnisse sind.
Gruß
Lw-OA
volker23 - 1.12.2006 um 19:53Mich wundert es doch sehr das nur "so wenige" Herrschaften sich für dieses
Thema zu interressieren scheinen. Für mich selbst kam diese Erkenntnis zu
spät . Zu meiner Zeit gab es scheinbar solche Möglichkeiten erst garnicht .
Ich wurde heftigst geschädigt und hatte dadurch den freien Weg , zur
damaligen Sozialhilfe . Heute weiß ich es aus meiner beruflichen Sicht ,
das die Bundeswehr auch Berufssoldaten schlicht und ergreifend entlässt und
die Soldaten damit direkt nach Hatz IV entlässt . Dies ist der eigentliche
Skandal . Die Bundesregierung fühlt sich verpflichtet Weltpolizei zu
spielen , bekommt aber die Versorgung von Erkrankten und Geschädigten nicht
in den Griff . Mir scheint es so zusein das man dies auch garnicht will.
Deshalb ist ein wie auch immer gearteter Vertrag eminent wichtig , es sit
zwar ein starkes Stück das man solche Verträge eingehen muss , aber besser
wie der Weg nach Hartz IV ,oder ?
Das die Regierung Schwierigkeiten mit der Versorgung von ehemaligen hat ist
eindeutig den erst jetzt denkt man darüber nach ob der Wiedereinstellung
von Geschädigten oder aber der Weiterbeschäftigung .
Meiner Meinung nach dürfte es keinerlei Zeit oder Berufssoldaten unter
diesen Rahmenbedingungen mehr geben . Ich bitte jeden potentiellen Soldaten
sich darüber im Klaren zusein . Sicher , man ist jung und glaubt immer das
Schädigungen andere treffen und nicht einen selbst , auch ich dachte einmal
so , ich hatte Pech ,bin mittlerweile zu 90% erwerbsgemindert und muss
versuchen ohne Bundeswehrhilfe klar zu kommen . Ich wünsche dieses
Schicksal keinem deshalb ,erst überlegen und dann handeln .
mfg
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